Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1510-07-03 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier Abschrift Doppelblatt unbeglaubigt Vgl. TGQ Heft 8, Tösens UrkundeNr. 8, 9
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Lienhard Mospntgger, Richter zu Laudegg, bekennt für seinen Gerichtsherrn Kaspar von Maltiss, Pfleger zu Laudegg, daß er zur Zeugeneinvernahme zur gewöhnlichen Dingstau auf Mathonboden mit dem Stab gesessen sei. Es geht um die Weiderechte und Grenzen zu Tose ns. Ried ist durch Hans Koller, Martin Kurz und Klaus Göntsch vertreten. Als Zeuge bekundet Heys Valser, daß er vor ach/neun Jahren das Tösner Vieh auf dem Langezberg gehütet habe. Der Bergmeister habe gesagt, daß er das Vieh ob dem Trögle und dem Zitschbach hüten solle. Hingegen soll er nicht in die Lichte Gryss fahren. Auch um den MathonKopf und auf Mathon hätte er geweidet. Hans Niggelewel bestätigt in seiner Kundschaft diese Aussagen. Ihm habe der Tösner Bergmeister geheißen, auf das Untere Podenli zu fahren. Als dritter Zeuge wird Peter Hegeli einvernommen, der das Tösner Vieh gehütet hat. Er habe von den Tösnern gehört, daß die Nachbarn bis St. Veitstag auf Mathonboden fahren dürften. Doch hätten ihn die Rieder gehindert, über das Trögli zu fahren. Siegler: Gerichtssiegel Zeugen: Hans Rupp, Kaspar Fürding, Ruep Schmid, alle von Pfunds
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 601 602 1812
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 31/304
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise