Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1541-01-21 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Pergament 21 x 39 cm, unbesiegelt, ohne Plica
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Salzrodomung für die von Reutten und von Aschau, ausgestellt von der Gerichtsobrigkeit. Wenn Salzfässer nach Reutten kommen, so haben die Leute dieser Gemeinden vor allen anderen das Recht, das Salz zu laden. Und zwar soll Reutten von drei Salzfässern zwei und die von Aschaw das dritte Faß laden. Sollte so viel Salz ankommen, daß genannte Gemeinden es zusammen nicht bewältigen können, dann dürfen es andere Gerichtsleute führen. Es darf kein Ausländer ein Faß vor zehn Uhr in den zwei Pfarren Reutten und Aschaw zuladen und wegführen. Nach zehn Uhr dürfen Ausländer nur dann Salz führen, wenn weder die beiden Gemeinden noch andere vom Gericht Emberg dazu in der Lage sind, bei sonstiger Strafe von 1 Gulden
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 1064 1071 1078 1080 1088 1210 1211 1212 1213 1220 1221 1222 1225 1226
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 38/28/34
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise