Bürgermeister und Ratsausschuß von Reuty verleihen dem Hans Eele das Mesneramt bei der Pfarrkirche. Er darf sich von der Kirche nur so weit entfernen, daß man ihn mit einem kleinen Glöcklein noch „erleiten“ kann. Müßte er einmal ausgehen, so soll er ... »
Bürgermeister und Ratsausschuß von Reuty verleihen dem Hans Eele das Mesneramt bei der Pfarrkirche. Er darf sich von der Kirche nur so weit entfernen, daß man ihn mit einem kleinen Glöcklein noch „erleiten“ kann. Müßte er einmal ausgehen, so soll er seinen Sohn als Stellvertreter einsetzen, damit nicht „Weiber“ bei der Taufe usw. assistieren müssen. Auch bei Sterbläufen und Begräbnissen hat er nicht vom Pfarrer zu weichen. Im Winter ist dreimal das Ave Maria zu läuten, ebenso zum Gottesdienst. Während der Messe soll er die bellenden Hunde mit einer Geißel vertreiben. Ebenso obliegt ihm das Wetterläuten und die Betreuung der Uhr zu Praittenwanng. Sein „Büebl“ soll morgens den Pfarrer befragen, ob er Meß halten will. Nach Erstellung eines Inventars aller Kirchenzier in der Pfarrkirche Praittenwanng haftet der Mesner bei Verwahrlosung. Es wird eine gegenseitige halbjährige Kündigungsfrist vereinbart. An Stolgebühren erhält er für einen Verstorbenen 6 kr, für die Graböffnung 12 kr, für ein Kindergrab 8 kr. Es steht aber jeder Familie frei, das Grab selbst zu schaufeln oder dies dem Mesner zu befehlen. Weiters stehen dem Mesner die Läutgarben oder andere althergebrachte Giebigkeiten zu. Siegler: Georg Frannckh, Richter zu Emberg Zeugen: Thomas Bayrhof, Bürgermeister zu Reuty, Hans Mayr, Arlinger, Georg Oberreuter, Hans Eyler, Diepold Ögele, Oswald Ramminger, Martin Herkumer, Hans Schraz, Georg Luz, Schmied, und Jakob Keller, alle Bürger zu Reuti, Oswald Schuechter zu Ehenpüchl, und Georg Kecht zu Pflach.
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