Verzeichnis, zu welchen Bedingungen ein Pfarrer zu Praittenwanng aufgenommen wird. Er soll keiner Sekte angehören. Zu allen gebotenen Feiertagen soll er mit dem Weihwasser über die Gräber und das Beinhaus gehen. Am Sonntag soll er den Gottesdienst usw. ... »
Verzeichnis, zu welchen Bedingungen ein Pfarrer zu Praittenwanng aufgenommen wird. Er soll keiner Sekte angehören. Zu allen gebotenen Feiertagen soll er mit dem Weihwasser über die Gräber und das Beinhaus gehen. Am Sonntag soll er den Gottesdienst usw. halten. Stiftsmessen dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht gehalten werden. Er darf auch nachts niemandem die Sakramente verwehren. Er darf bei Sterbläufen nicht von der Pfarre weichen. Während seiner Abwesenheit muß er einen anderen Priester stellen. Er soll an die geistl. und weltl. Obrigkeit alle Abgaben leisten und den Opferausweis auf eigene Kosten besorgen. Er muß das Widumsgut in gutem Zustand erhalten. Dafür erhält er den Zehent vom Kom und Flachs sowie die Zehentgarben. Davon darf er den Überschuß innerhalb der Gemeinde verkaufen. Weiters werden die Stolgebühren für Beichte, Sterbesakramente, Verkündungen auf der Kanzel und für Kindstaufen festgelegt. Nach dem Ableben des Johann Kögl, Pfarrer zu Praittenwanng wird Johannes Wayzman zum Pfarrer aufgenommen, welcher die vorstehenden Artikel auf dem Rathaus vor den Ausgeschossenen Hans von und zu Winckhelhofen, Pfleger zu Emnberg, Georg Frannckh, Richter, Peter Schraz, Bürgermeister, Christoph Stockher, Hans Mair, Arlinger, Christoph Ramminger, Dieppold Öxli, Lienhard Resch, Oswald Raminger, Thomas Payrhof, Jörg Meßmer, Jakob Strele, Veit Keller, Laux Schall zu Reuti, Hans Pawmann, Hans Kurz und Hans Eller zu Praittenwanng, Hans Schneller, Hans Trexl und Jörg Kecht zu Pflach, Oswald Raich und Wolfgang Herr zu Ehenpichl unterschreibt.
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