Einzelstück 98 - 1695 ca.

Signatur

AT GemA Tannheim 7-9-98

Alternative Signatur

Titel

1695 ca.

Datum/Laufzeit

  • 1695 (Anlage)

Erschließungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

Papier -Konzept 4 Blatt , Fragment

Bestandsgeschichte

Eingrenzung und Inhalt

Rechtfertigung genannter Gemeindsleute und Rotten wegen der erfolgten Bestrafung für das abgehackte Holz. Lorenz Koch und andere beziehen sich auf alte Rechte von 1588. Auch Schmidten, Bogen und Gaist entnehmen seit undenklichen Zeiten ihre Hölzer von den Gemeinweiden, da sie keine eigenen Wälder besitzen. Die Gemeindsleute zu Kienzen bestreiten jede Schuld und verwahren sich gegen die Strafe von 30 Talern. Jakob Zobl bezieht sich auf ein 40jähriges Holzrecht. Hans Rief, Hans Renn und Michael Zobl von Schmidten behaupten, nur schlechtes Holz geschlagen zu haben. Auch Zählen verwahrt sich gegen die Strafe, da das Holz nur entsprechend den Weideanteilen genutzt wurde. Hans Fiegenschuech wurde mit 20 Taler bestraft, obwohl er lt. Kaufbrief von 1655 ein eigenes Waldele besitzt. Weitere Rechtfertigungen von Fricken, Nesslwenglen und Privaten folgen.

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

Anmerk. zu Sprache und Schrift

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Findmittel

TLA-Mikrofilm: 2082 2083 2084

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

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Verwandte Beschreibungen

Anmerk. zur Veröffentlichung

Tiroler Geschichtsquellen 37/32/87

EAP

Themen

Orte

Namen

Genres

Identifikator "Beschreibung"

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Entwurf

Erschließungstiefe

Teilweise

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Quellen

Bereich Zugang

EAP

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