Zwischen den Klägern Chri stian Schneller, Nebenzoller und Gemeindeschreiber, Hans Pfeifer und Josef Kurz als Kläger und Kaspar Richler, Andrä Kurz, Johannes Walser, Christian Paldauf, Paul Winkler, Simon Pisch, Hans Fleisch, Peter Schneller, Thomas ... »
Zwischen den Klägern Chri stian Schneller, Nebenzoller und Gemeindeschreiber, Hans Pfeifer und Josef Kurz als Kläger und Kaspar Richler, Andrä Kurz, Johannes Walser, Christian Paldauf, Paul Winkler, Simon Pisch, Hans Fleisch, Peter Schneller, Thomas Pfeifer, Thomas Zangerl, Christian und Andreas Pfeifers Kinder und weiteren genannten Alpsinteressenten als Beklagte kommt es wegen Gewalttätigkeiten und Anstiftung zu nächtlichen Weideübertretungen auf der Paznamier Ober- und Untertajen zu einem Vergleich. Dem Semivolk wird aufgetragen, den Besitzer zu verständigen, wenn eine Kuh die Kette oder Kämpen zerbricht. Sollte eine Kuh deshalb abends nicht gefunden werden, soll der Bauer deshalb nicht bestraft werden, außer bei Vorsätzlichkeit. Um die Mähder der Kläger unter dieser Alp nicht zu schädigen, muß das Sennvolk die Kühe besser hüten, da sonst ihr Lohn verfällt. Wird Galtvieh außer dem Seherin gesommert, so dürfen die umliegenden Mähder nicht geschädigt werden. Die Kläger sollen für hl. Messen in der ULF-Kapeltb, in der St. Georgs- und St. Martinskapelle in Innerversahl 10 Gulden geben, den Interessenten einen Trunk, Brot und Käse, sowie den Sennern ein 'Schoerlöhnl' reichen. Die Einhaltung des Vergleichs wird dem Richter zu Ischgl Martin Kathrein gelobt. Siegler: Josef Stremer von Stramburg, Pfleger zu Nauders berg Zeugen: Matthias Zangerle zu Vergröß (Vellgreß), Hans Lenz in Brand (Prant), Jakob Zangerle (Hinlcrgrist), Severin Sprenger, Schlosser zu Paznaun und Christian Hauser zu Ischgl
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