Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1758-02-26 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Papier 4 Blatt mit aufgedrücktem Siegel und Unterschriften
Archiv
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Der alte Gemeindebeschluß, keine Pferde oder anderes Vieh im Sommer auf den welschen Berg Fimba zu treiben, wird nochmals bekräftigt, da er von einigen Ischglern nicht eingehalten wird. Obwohl 1757 das Gericht Nauders durch Abgeordnete die Klage androhte und der Auftrag erteilt wurde, den Pferde- und Viehauftrieb auf den 'Weltschberg' zu unterlassen, zumal hierorts genügend Weiden vorhanden seien, gibt es Klagen. Da weder die bngadiner (Engedeiner) noch die dasigen Fimba-Inhaber ein Weidegeld bekommen, fällt dies der Gemeinde zur Last. Auch bei Schneewetter, Durchfahrt und bei Holztransporten zu den welschen Thajen erleiden die Fimba-Inhaber Schaden, welcher zu ersetzen ist. Das Verbot des Viehauftriebs wird durch alle Ischgler Inhaber durch eigenhändige Unterschrift zur Kenntnis genommen. Unterschrift: Engelbert Walter, Richter zu Ischgl und weitere 38 Unterschriften, wovon nur eine(r) mit der Hausmarke unterfertigt. Gerichtliche Konfirmierung durch Pfleger Leonhard Jais vom 2. Juli 1760 mit Strafandrohung und Pfändungsauftrag an die Gemeinde, sowie ausdrücklichem Verbot, Holz in die Welsche Alm zu führen.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
Enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 1906 1924 1925 1926 1927 1928 1929 1930 1931
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 31/16
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise