Gemeindebeschluß und Ordnung wegen der Stierhaltung. Für die 40 Kühe zu Nesslwengl sollen zwei Stiere gehalten werden. Die Reihenfolge zum Einstellen der Stiere soll bei Johann Peintner, k.k. Bestandszöllner, und Lorenz Ruef, Gerichtsverpflichteter, ... »
Gemeindebeschluß und Ordnung wegen der Stierhaltung. Für die 40 Kühe zu Nesslwengl sollen zwei Stiere gehalten werden. Die Reihenfolge zum Einstellen der Stiere soll bei Johann Peintner, k.k. Bestandszöllner, und Lorenz Ruef, Gerichtsverpflichteter, beginnen. Zur Winterszeit sollen die Kühe dem jeweiligen Stier zugeführt werden. Keinesfalls darf der Stier in die Ställe heimgefuhrt werden. Wer gerade die Stiere halten muß, darf diese zur Erleichterung der Ordnung auf die gemeinen Alpböden Griengufel, Griengehm, Sonnenöggele, Gaisögg, Blaiße, Raune und Füllen nach forstamtlicher Lizenz auftreiben, jedoch erst nach St.Lorenzen bzw nach der Abfahrt. Sollten die Stiere verunglücken, so ist der Schaden dem Stierhalter gemeinschaftlich zu ersetzen. Gettin, Schmitten und Haller sollen einen eigenen Stier halten und auf das Mähdertal, Tagweidele und Kahr auftreiben. Sollte ein Pferd, Schaf oder anderes Vieh von der Weide abkommen, so darf es nicht mit 'Benglen' oder Ästen feindselig traktiert, sondern mit Gelassenheit der Herde rückgeführt werden.
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