Schriftverkehr mit der Gerichtsobrigkeit, dem Kreisamt Imst und der o.ö. Regierung wegen der nach dem Tode des Benefiziaten Johann Wittmer vakanten Priesterstelle, welche vom Ordinariat Augsburg unter Mißachtung des jus praesentandi durch Ferdinand Nigg ... »
Schriftverkehr mit der Gerichtsobrigkeit, dem Kreisamt Imst und der o.ö. Regierung wegen der nach dem Tode des Benefiziaten Johann Wittmer vakanten Priesterstelle, welche vom Ordinariat Augsburg unter Mißachtung des jus praesentandi durch Ferdinand Nigg besetzt wurde. Nesßlwengl nominiert an erster Stelle Johann Anton Schanger (Schonger) von Hinterhombach, an zweiter Stelle Ludwig Hueber von Thonheimb und an dritter Stelle Provisor Hofer von Wengle. Trotz Beschwerde beim Gubemium vom 24. Okt. 1765 äußert sich der Tannheimer Pfarrer am 6. Jän.1766 gegenüber Johann Leuprecht, daß er Ferdinand Nigg, Sohn des Plattenmüller, die Schlüssel als Kaplan oder Provisor gegeben habe. Falls die Nösßlwengler Herrn Nigg nicht wollten, müßten sie ihm trotzdem die Besoldung geben. Diese Entscheidung widerspreche dem höchsten Befehl und den bisher geübten Freiheiten, weshalb die Gemeinde die Entfernung Niggs verlangt. In einem weiteren Schreiben wird auf die hohen Kosten der Vakanz hingewiesen, da das Benefizium interimistisch durch die Franziskaner von Reiti aus versehen werden müsse. Schließlich schlagen die Bevollmächtigten von Nesselwängle Ignaz Peintner und Engelbert Freidling nach kaiserlicher Bestätigung des Nominationsrechtes, dem Kreishauptmann Johann Anton Behr die Priester Josef Strobl und Franz Solan Scholz für das Benefizium vor. Der drittgereihte Johann Falger hat keine Stimme erhalten.
«