Einzelstück 49 - 1794 Juni 1

Signatur

AT GemA Nesselwängle 7-9-49

Alternative Signatur

Titel

1794 Juni 1

Datum/Laufzeit

  • 1794-06-01 (Anlage)

Erschließungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

Papier-Abschrift Doppelblatt 24/Nessel wängle

Bestandsgeschichte

Eingrenzung und Inhalt

Das Waldamt Ehrenberg, Aschau und Vils nimmt den neu aufgestellten Waldrieger Johann Baptist Fässer in die Pflicht, um alle Waldvergehen getreu zu beobachten und schriftlich zu melden und selbst seine Verwandten nicht zu decken. Kein Stamm darf ohne Genehmigung geschlägert werden. Jeder Holzexzeß muß der Gemeinde angezeigt werden, wenn der Täter nicht eruierbar ist. Das konfiszierte Holz ist zum Nutzen der Gemeinde zu verwenden. Das ausgezeigte Brenn- und Bauholz ist samt Gemeindeordnung dem Waldamt bekanntzumachen. Schnittholz darf nur genehmigt werden, wenn der Antragsteller keine Vorräte mehr hat. Vor der Brennholzzuteilung ist der Bedarf an Bauholz zu erheben. Jedermann ist an die landesfürstliche Waldordnung und die neuerlich aufgerichtete Gemeindeordnung zu erinnern. Jeder vom Waldrieger angezeigte Exzeß wird unnachsichtlich bestraft.

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

Anmerk. zu Sprache und Schrift

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Findmittel

TLA-Mikrofilm: 2074

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Beschreibungen

Anmerk. zur Veröffentlichung

Tiroler Geschichtsquellen 37/24/42

EAP

Themen

Orte

Namen

Genres

Identifikator "Beschreibung"

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Entwurf

Erschließungstiefe

Teilweise

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Quellen

Bereich Zugang

EAP

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