Einzelstück 39 - 1845 März 6

Signatur

AT GemA Ainet B-2-39

Alternative Signatur

Titel

1845 März 6

Datum/Laufzeit

  • 1845-03-06 (Anlage)

Erschließungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

Original Papier Doppelblatt mit Stempel und Unterschrift

Bestandsgeschichte

Eingrenzung und Inhalt

Laut Vergleich vom 4. Juni 1787 zwischen den Gemeinden Ainet und Glanz ist die Gemeinde Ainet berechtigt, in den Niederwaldungen von Glanz die Lärchenharpf- und Gattersäulen für den Eigenbedarf hacken zu dürfen. Sollte Ainet aber für die Aineter Brücke Lärchenholz benötigen, darf sie dieses auch unter Tantschach im Gemeindewald entnehmen. Das unbeschränkte Nutzungsrecht der Gemeinde Glanz wird durch das Tagsatzungsprotokoll vom 30. Dez. 1844 dahingegend eingeschränkt, daß die Gemeinde für genannte Zwecke ein Bezugsrecht hat. Das Landgericht Lienz erkennt daher, daß die Gemeinde Ainet in genannten Waldbezirken der Glanzer Niederwaldungen ein Bezugsrecht für Lärchenholz zur Fertigung von Harpf-, und Gattersäulen sowie zum Brückenbau hat.

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

Anmerk. zu Sprache und Schrift

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Findmittel

TLA-Mikrofilm: 1205

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Beschreibungen

Anmerk. zur Veröffentlichung

Tiroler Geschichtsquellen 19/130

EAP

Themen

Orte

Namen

Genres

Identifikator "Beschreibung"

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Entwurf

Erschließungstiefe

Teilweise

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Quellen

Bereich Zugang

EAP

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