Codice di riferimento
Aktenplan
Identificatori alternativi
Titolo
Date
- 1839-11-23 (Creazione)
Livello di descrizione
Consistenza e supporto
Bild
Nome del soggetto produttore
Istituto conservatore
Storia archivistica
Ambito e contenuto
Gegen zugestandenen Nutzgenuß des
ehenännlichen Vermögens verzichtet die
Wittwe natürlich dermahl auf den gesetz-
lichen Nutzgenußzins, behält sich je-
doch solchen für die Zeit, als der Besitzer
selbst die Wirthschaft führen sollte bevor.
Nachgestellter Bitte um Einverleibung
dieses Aktes zum Verfachbuche, was
untereinst geschehen ist, sind nach dem
Ablesen und Richtigbefinden die An-
schriften erfolgt.
Igratz Kirchmayr
Maria Niedegger
Aloys Hellwerth
v Hörmann
Adjunkt
Vorstehender Abhandlungsakt wird
von Obervormundschafts wegen genehmigt
Telfs den 23ten Novbr. 1839
K. K. Landgericht
Hörmann
Einantwortungsurkunde.
Vom k. k. Landgerichts Telfs wird hirmit
das von dem am 19ten Jänner d. Js. zu
Flaurling ohne Testament verstorbenen