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Titel
Datum/Laufzeit
- 1882-01-10 (Anlage)
Erschließungsstufe
Teil
Umfang und Medium
Seite
Bestandsbildner/Urheber
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
No. 13.
An
Die Löbliche Gemeindeverstehung
Flaurling
Es schwebt jetzt über einen Theil der ehemaligen Rißen-
stiftgüter, nämlich den sogenannten Auslässen der Rißen-
stift auf dem Flaurlinger-Berge, eine sehr wichtige
Frage; nämlich die Frage, ob genannte Auslässe noch fer-
ner als Eigenthum der Rißenstift behauptet werden
können, und sollen, oder ob von jetzt an jeder Eigenthums-
Anspruch von Seiten der Rißenstift aufgegeben werden
müsse.
Es ist diese Frage um so wichtiger, als durch den Verlust
obiger Auslässe und anderen mit denselben gleichartigen
Grundstücke, diese von der Gemeinde mit so vielen Opfern
mitaufgerichtete Prädikatur, u. jetzt Frühmeßstiftung
für immer ruinirt, und so zu sagen zerstört wird. Denn
durch Entziehung dieser Grundstücke wird das Einkommen
und der Ertrag dieser Stiftung so herabgemindert, daß
an eine eigentliche Besetzung dieses Benefiziums nie-
mehr gedacht werden kann.
Der ergebenst Gefertigte erachtet es daher für seine Pflicht, die Gemeinde
Flaurling, zumal als Mitstifterin dieses Benefizinms,
auf diese Wichtige Frage aufmerksam zu machen, ihr im
beiliegenden Promemoria den Stand derselben auseinan-
der zu legen, und hierüber ihren Rath und ihre Meinung
einzuholen.
Sollte sodann die Gemeindevertretung von Flaurling der
Ansicht sein, daß die von der Gemeinde einst der Rißenstift
./.