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Titel
Datum/Laufzeit
- 1883-01-02 (Anlage)
Erschließungsstufe
Teil
Umfang und Medium
Seite
Bestandsbildner/Urheber
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
No 2.
An
Die Löbliche Gemeindevorstehung
Flauling
In Entsprechung der geehrten Zuschrift v. 29. Dezb. v. J. in
welcher Gefertigter bezüglich des zuerkannten Eigenthums-
Rechtes der Sr Margarethen Kirche hier auf die Meßner-
guter hinverwiesen wurde auf das Gemeindesitzungsproto-
koll v. 14. Dezb. v. J. und rücksichtlich des Nutzgenusses
derselben aufmerksam gemacht wurde, daß der von der
Löbl. Gemeindevorstehung befragte Rechtsfreund die Mei-
nung der Kirchenvorstehung nicht theile, welche denselben
ausschließlich für den Meßnerdienst in Anspruch nimmt?,
findet sich derselbe veranlaßt folgendes zu erwiedern
Fur's erste hat es den Gefertigten nicht wenig befrem-
det im Protokoll der erwähnten Gemeindesitzung nur
für das Maßnerhaus nicht aber für die Meßnergüter das
Eigenthumsrecht der Sr Margeerthenkirche zu Gunsten der
Meßtnerpfründe anerkannnt zu sehen, da doch in der Sitzung
selbst von beiden die Rede war, und die Benennung der
Gemeinde Flaurling als Besitzerin der Meßnergüter wie
der hervorgelangte Besitzbogen es zeigte, ohne Widerrede
als irrthümlich anerkannt wurde.
Ich ersuche daher das Protokoll genannter Sitzung, welches
ich in dieser Form als unrichtig od. doch wenigstens als man-
gelhaft bezeichnen muß, dahin zu vervollständigen, daß
nachträglich das in der Gemeindesitzung anerkannte Ei-
genthumsrecht der Kirche auf die Meßnergüter beigefügt
und klar ausgedrückt werde.
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