Signatur
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Titel
Datum/Laufzeit
- 1906-04-14 (Anlage)
Erschließungsstufe
Teil
Umfang und Medium
Seite
Bestandsbildner/Urheber
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Abschrift
G.Z. 494/6
Beschluss
In Folge dieser Anmeldung wird folgende Eintragung im Blatte
"alte Lasten" der Einlage Z. 7 I bezw.23 II der Katastralge-
meinde Flaurling bewilligt:
A.) Rang vom 12.September 1898
Auf Grund und nach Massgabe des Reverses vom 29. Juni 1898 verf.
am 12.September 1898 sub Fol. 1918 wird zu Gunsten des k.k.Aerars
u.zu Lasten der Bp.15 bezw. 14/1 in Einlage Z.7 I bezw. 23 II.
I. Die Verpflichtung
a.) für die Brunnenleitung welche auf Grund prekaristischer Ge-
stattung die ärarische Salzstrasse in km 10.2 - 10.4 in senkrech-
ter Richtung durchquert, Eisenrohre zu verwenden, welche mindestens
0.8 m unter das Strassenniveau zu legen sind;
b.) etweige Reparaturen an den Eisenrohren stehts im Einvernehmen
mit dem k.k.Bezirksingenieur in Innsbruck u.zw, derart vorzunehmen,
dass der Verkehr während der Arbeit in keiner Weise behindert wird;
c.) nach etweigen Reparaturen die Strasse jedesmal sofort ohne
Verzug wieder in den früheren Zustand zu versetzen, widrigenfalls
dies das k.k.Strassenbauärar auf Kosten und Gefahr des jeweiligen
Eigentümers bewerkstelligen kann.
d.) die Brunnenleitung, falls dies vom k.k.Aerar für notwendig er-
kannt und verlangt werden sollte, binnen der anzugebenden Frist
ohne Entschädigungsanspruch wieder zu beseitigen.
e.) dem k.k.Aerar jeden Schaden, welcher durch die Brunnenleitung
der Reichsstrasse entstehen sollte, zu ersetzen;