Einzelstück 177 - „Verantwortung beim Piloten“

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AT GemA Mayrhofen ORTSCHRONIK MAYRHOFEN-ZA1-177

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Titel

„Verantwortung beim Piloten“

Datum/Laufzeit

  • 2012-10-10 (Veröffentlichung)
  • 2012-09-30 (Anlage)

Erschließungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

digital, Seite 5

Bestandsbildner/Urheber

(gegründet 21. Juni 1945)

Biographische Angaben

Die Tiroler Tageszeitung (TT) ist die reichweitenstärkste Tageszeitung im Bundesland Tirol. Sie erscheint sechsmal wöchentlich mit acht lokalen Ausgaben: Schwaz, Reutte, Osttirol, Landeck, Kitzbühel, Kufstein, Imst und Innsbruck.

Bestandsgeschichte

Eingrenzung und Inhalt

Nach dem Flugzeugabsturz einer Cessna mit sechs Toten ist die Absturzursache noch völlig unklar. Doch viele fragen sich, warum die Maschine überhaupt starten durfte.; Sechs Menschen starben vor über einer Woche bei einem Flugzeugabsturz oberhalb von Ellbögen. Und eine Frage beschäftigt seither Angehörige, Ermittler und Bevölkerung gleichermaßen: Warum kam es zu dem Unfall? Derzeit ist nämlich noch völlig unklar, wieso die Maschine abgestürzt ist. Ein technisches Gebrechen wird ebenso nicht ausgeschlossen wie ein möglicher Pilotenfehler.; Derartige Untersuchungen dauern Monate. Ob wirklich je ans Licht kommt, warum die Cessna abstürzte, bleibt offen. Der mediale Fokus richtete sich zuletzt auf den beruflichen Lebenslauf und die Ausbildung des 51-jährigen Piloten. Insbesondere fragen sich viele, warum die Maschine überhaupt starten durfte. Bei schlechter Sicht. Ohne einen Piloten mit Instrumentenfluglizenz. Und auch, warum der Flug nicht als gewerblich angemeldet war, wo ein zweiter Pilot notwendig gewesen wäre.; Zuständig für die Startfreigabe am Innsbrucker Flughafen ist Austro Control, die für die Sicherheit im heimischen Luftraum verantwortliche Luftfahrtbehörde. Die spielt den Ball weiter an die Eigenverantwortung des Piloten.; Beim Start einer Maschine von einem kontrollierten Flughafen (wie Innsbruck) ist die Abgabe eines Flugplanes und die Startfreigabe durch die Flugsicherung erforderlich. „Wäre die Maschine von einem nicht kontrollierten Flugplatz gestartet, hätte der Pilot lediglich die Zustimmung des Betreibers gebraucht“, erklärt Austro-Control-Pressesprecher Markus Pohanka.; Abhängig von der Art des Fluges (Sicht oder Instrumentenflug) muss der Pilot über entsprechende Lizenzen verfügen und eine verpflichtende Flugvorbereitung treffen. „Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Piloten, diese Punkte sicherzustellen. Er ist auch für die richtigen Angaben im Flugplan verantwortlich“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme der Austro Control gegenüber der Tiroler Tageszeitung. Dies betreffe auch den Umstand, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Flug handle. „Es ist nicht unmittelbare Aufgabe der Flugsicherung, Angaben des Piloten vor einem Abflug zu überprüfen. Die Startfreigabe für einen Sichtflug ist, wenn am Flughafen entsprechende Wetterbedingungen herrschen, zu erteilen.“; Dies war nach Angaben der Austro Control am Tag der Tragödie der Fall. Der Zustand des Luftfahrzeuges und die Dokumentation werden von der Austro Control stichprobenartig überprüft. Generell gelte: Nur in schwerwiegenden Fällen (Gefährdung der Luftfahrt, wie es die Austro Control ausdrückt, oder konkrete Verdachtsmomente) kann eine Startfreigabe verweigert werden.; Ähnlich hält es die Behörde bei den Papieren der jeweiligen Piloten: Auch hier werde „in Abständen stichprobenartig“ überprüft. „Zusätzlich können Fluglotsen vor Ort bei begründetem Zweifel die Unterlagen überprüfen. Ein Abflugverbot kann nur erteilt werden, wenn die Papiere nicht gültig sind oder nicht mitgeführt werden.“; Die Fluglizenzen werden bei Antrag und Verlängerung geprüft. Neben Inspektionen auf Flughäfen ist eine Überprüfung der Lizenzen im Einzelfall allerdings nicht vorgesehen. „Das ist international Praxis und wäre im laufenden Betrieb auch nicht möglich“, heißt es von Seiten der Austro Control. Ein Register aller Pilotenscheine liegt behördenintern auf und ist jederzeit abrufbar.; „Wenn ein Pilot einen Privatflug mit Passagieren durchführt und kein Entgelt dafür bekommt oder verlangt, ist das kein gewerblicher Flug“, erklärte Pohanka. Eine derartige Eintragung erfolge unter Wahrheitspflicht. „Sollte dies nicht der Wahrheit entsprechen, wäre das Urkundenfälschung.“ Auf diese Punkte würden alle Piloten bei ihrer „strengen und internationalen Ausbildung“ vorbereitet.; Hinsichtlich Konsequenzen nach der Tragödie gelte es vorerst, die Untersuchung abzuwarten. Nach einer genaueren Rekonstruktion könnte man dann eventuelle Maßnahmen ableiten, um die Sicherheit in der Luftfahrt weiter zu erhöhen.;

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

Schrift in den Unterlagen

Anmerk. zu Sprache und Schrift

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Findmittel

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

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Verwandte Beschreibungen

EAP

Themen

Orte

Namen

Identifikator "Beschreibung"

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Erschließungstiefe

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Quellen

digitales Objekt (Original) Bereich "Rechtsfragen"

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Bereich Zugang

EAP

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