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Date(s)
- 1707-10-10 (Creation)
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Extent and medium
Papier-Abschrift Doppelblatt beglaubigt mit 2 aufgedrücktes Siegel
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Scope and content
Die Seiierzunft, Hauptlade zu Hall, bestätigten auf Ersuchen der Seilermeister zu Imst, daß die Seiler zu Imst, Nassereith, Telfs und Za ms samt allen Meistern im Oberinmal und Vinschgau berechtigt sind, ihre Handwerksprivilegien und Gerechtigkeiten, welche sie bereits 1535 und als Konfirmation 1661 als Alterlade zu Imst selbst zu gebrauchen. Sie sind berechtigt, nach Handwerksbrauch die Handwerksjungen aufzunehmen, loszusprechen, Gesellen zu fördern oder Meister von obgenannten Orten aufzunehmen. Gleichzeitig garantiert die Hauptlade in Hall keine Oberinntaler Handwerker der Seilerzunft aufzunehmen, sondern sie an die Afterlade zu verweisen, so wie sie es auch gegenüber dem Unterinntal und Wipptal hält. Die Hauptlade zu Hall attestiert, daß die Afterlade zu Imst ohne irgendeine Verpflichtung gegenüber Hall bestehen soll, jedoch in Handwerksangelegenheiten ihr helfen und zur Hand gehen soll. Siegler mit Unterschriften: Andrä Krainer, Oberbüchsenmeister Stefan Retz (?)
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Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 32/M224