Reference code
Alternative identifier(s)
Title
Date(s)
- 1831-05-21 (Creation)
Level of description
Item
Extent and medium
Papier-Abschrift Doppelblatt
Repository
Archival history
Scope and content
Kundmachung des Bürgermeisters Josef Decorona wegen eingegangener Beschwerden, weif sich einzelne Viehhalter erlauben, während der Weidezeit mit ihren Schafen unberechtigterweise bestimmte Standplätze auf den Alpen eigenmächtig zu befahren. Laut Gemeindebeschluß vom 5. Dez. 1829 wird bekannt gemacht, daß der Viehauftrieb auf die Weideplätze nur durch Hirten erfolgen darf. Die Benützung der Weiden hat gemeinschaftlich zu erfolgen und kein Viehhalter ist berechtigt, sein Vieh getrennt aufzutreiben oder selbst zu hüten, da die Alpen gemeinschaftliches Eigentum sämtlicher Alpinteressenten sind. Bei Nichtbefolgung wird eine Strafe von 30 kr für jedes Stück Vieh eingehoben. Für jede Viehgattung gibt es eigene Alpen, weshalb Ochsen, Pferde, Kälber, Galtrinder, Milchvieh und Schafe getrennt aufgetrieben werden müssen. Sollten die Schafe nicht auf die zugewiesene Schafalpe getrieben werden, so wird ebenfalls eine Strafe von 18 kr pro Stück eingehoben.
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
System of arrangement
Conditions governing access
Conditions governing reproduction
Language of material
Script of material
Language and script notes
Physical characteristics and technical requirements
Finding aids
Existence and location of originals
Existence and location of copies
Related units of description
Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 32/M412