Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1818 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
1 Heft, gebunden, ca. 1 cm
Bestandsbildner/Urheber
Verwaltungsgeschichte
Archiv
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Variante der Dorfordnung von 1816 (siehe Urkunden, Sig. U2), datiert mit 20.1.1818. Beginnt mit den Worten: "Vorgegangen zu Flirsch den / zwanzigsten Jänner ein tausend / acht hundert und achtzehn. / Ist die Gemeinde Flirsch nach dem / Gottesdienst von dem Anwalte / öffentlich auf Nachmittag vorgeladen / worden, mit demen , daß der neue / Entwurf der s:J: aufgeputzten Dorf- / Ordnung, der entzwischen der löblichen / k.k. Landsgericht zur Sanctioni- / rung nach Auftrag vorgelegt war, vor- / gelegt und deutlich abgelisen worden."
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
Enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Kopie von U2_a: TLA-Mikrofilm: 1916 1917
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Zingerle, Ignaz: Die tirolischen Weisthümer: Teil 2: Oberinntal (= Österreichische Weisthümer, Band 3), Wien 1877, S. 236ff. online unter: https://digital.tessmann.it/tessmannDigital/Medium/Seite/13064/124
Anmerk. zur Veröffentlichung
Ottenthal, Emil von: Archiv-Berichte aus Tirol,; Band 1 (=Mittheilungen der dritten [Archiv-] Section der k.k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale Band 1), Wien 1888, S. 304.
Anmerk. zur Veröffentlichung
Vgl. Sig. U2_a: Hölzl, Sebastian: Gemeindearchive des Bezirks Landeck (= Tiroler Geschichtsquellen Nr. 31), Innsbruck 1991, Nr. 5: Gemeindearchiv Flirsch, S. 13-17, hier: S. 14 (Nr. 2).
Anmerkung
Der Entwurfsbeschluss der Dorfordnung von1816 (Sig. U2_a) ist bei Norbert Hölzl als Urkunde 2 angeführt (TGQ Nr. 31, S. 14, siehe Literatur). Hölzl erwähnt die vom k.k. Landgericht bestätigte Variante von 1818 (Sig. U2_b) nicht. Diese wird von Ignaz Zingerle in den Tirolischen Weistümern (Teil 2: Oberinntal, S. 236 Nr. 43, siehe Literatur) angeführt, der wiederum den Entwurfsbeschluss nicht nennt. Im Zuge der Ordnung des Gemeindearchivs 2020 wurden beide Varianten vorgefunden. Dem Entwurfsbeschluss wurde Signatur U2_a, der beschlossenen Reinschrift der Dorfordnung die Signatur U2_b gegeben. (KB)