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Verzeichnungseinheiten
1606 März 17
AT GemA Heinfels 7-9-10 · Einzelstück · 1606-03-17
Teil von Gemeindeverwaltung

Tessenberg klagt Panzendorf wegen unerlaubter Nutzung des Sag- und Zimmerholzes im Schatt- oder Panzendorferwald. Nach erfolgter Gerichtshandlung und Einvernahme der Kundschaften am 29. Febr. 1604 kommt es zum Befehl des Fürstbischofs Christoph Andreas von Brixen, welcher hier inseriert ist: Es sollen die Tessenberger den Mitgenuß im Panzendorfer Wald haben, doch nur zur notwendigen Erbauung und Erhaltung ihrer Häuser. Wegen des weggeführten Holzes und der daraus entstandenen Unkosten sollen die Panzendorfer den Tessenbergern Schadenersatz leisten. Gegen diesen am 2. März 1806 erfolgten Befehl erhebt Panzendorf Einspruch und wendet u. a. ein, daß die Tessenberger auch zur Erbringung des Robotholzes auf Schloß Heinfels verpflichtet seien. Panzendorf lehnt daher einen Vergleich ab. Über diesen Sachverhalt verlangen beide Parteien die Ausstellung einer Ausfertigung. Siegler: Sigmund Mor, Landrichter zu Heinfels Zeugen: Peter Purwalder, Christoph Schärlinger und Marx Zingerl, alle Bürger zu Sillian

1716 Juni 16
AT GemA Heinfels 7-9-11 · Einzelstück · 1716-06-16
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Nachbarschaft Tessenberg, Landgericht Heinfels, schließt wegen der Einhaltung der im Gebrauch stehenden Almweiden einen Interessentschaftsvertrag. Es sollen die Hutschaften für Kühe, Ochsen und Schafe geregelt, sowie der jährliche Auftrieb festgelegt werden. In 16 Punkten werden die Auftriebsquoten der 15 genannten Viertel geregelt: 12 Rinder, 16 Schafe. Dafür ist je ein Kuh-, Ochsen- und Schafhirte anzustellen. Für den Stier sind 12 Gulden zu zahlen. Weiters werden der Hirtenlohn, Schadenersatzansprüche, die Abgrenzung der Hutschaften und die Zeiten des Abtriebs geregelt. Siegler: unleserlich