(Samstag nach St. Marx-Tag) Matthias, Sohn des Kristan Pawraan von Sil(l)ian verkauft Haus und Hofstatt zu Sillian, zwischen Plannkleins und Niklas des Sneiders Häusl gelegen, oben an den Kirchweg herab an die gemeine Straße grenzend als freies Eigen dem Bartlmä Hölzl zu Sillian und dessen Ehefrau Barbara um 34 Mark Agier Pfennig. Siegler: Leonhard Hewfler, Stadt- und Landrichter zu Lienz (Luenntcz) Zeugen der Siegelbitte: Hans Churtcs, Jakob Paldruff, Jorg Schmid, Hans beim Tor, Thomas Jenebein, Bürger zu Lienz
Leonhard, Pfalzgraf in Kärnten, Graf zu Görz und Tirol, verleiht in seiner Gerichtsherrschaft Heinfels seinem Markte zu Sillian neben Heinfels (Hewnnfels) gelegen einen ewigen freien Jahrmarkt jährlich am hl. Kreuz-Tag. Dieser Jahrmarkt soll durch seinen Pfleger und Richter zu Heinfels in dem Markt zu Sillian öffentlich verkündet werden und die Freiung drei Tage davor und danach für Gewerbe, Kaufmannschaften und Handel nach Gewohnheit bestehen. Überdies wird allen Untertanen zu Sillian gestattet, kraft dieses Briefes künftig jede Woche am Dienstag im Markt zu Sillian einen Wochenmarkt abzuhalten. Weiters erhalten sie die Gnade, jährlich zu den üblichen Zeiten Landtaiding zu halten. Die Einhaltung der Jahres- und Wochenmärkte und was ein jeder hingeben und verkaufen will, soll vom jeweiligen Pfleger und Richter zu Heinfels entsprechend der Ordnung, wie sie in seiner Ordnung zu Lienz, in obbemeldter Herrschaft, zu Lande ob und unter seiner Klause ob Lienz aufgesetzt ist, beachtet werden. Siegler: Leonhard von Görz
(Pfinztag nach St. Valentin), Innsbruck; König Maximilian bestätigt den Untertanen in seiner Grafschaft Görz ihre Freiheiten und Rechte und beläßt sie bei ihrem alten Herkommen. Anläßlich dieser Bestätigung ersuchen die Leute von Sillian, ihnen ebenfalls ihre alten Rechte, welche ihnen von Lienhard Graf zu Görz zu einem Jahr- und Wochenmarkt verliehen wurden, anhand ihrer vor gelegten Freiheiten, Privilegien und Handfesten neuerlich zu bestätigen und zu konfirmieren.
Siegler: König Maximilian
Erzherzog Ferdinand (I), Graf zu Tirol und Gubernator der oberösterreichischen Lande, bekundet, daß die Leute zu Sill Dian vor ihm erschienen sind. Sie berufen sich darauf, daß sie von Leonhard von Görz mit einem Jahr- und Wochenmarkt sowie weiteren Privilegien versehen wurden, welche ihnen von Kaiser Maximilian konfirmiert wurden. Die Marktverleihungsurkunde Leonhards von Görz ist wörtlich inseriert und wird hiemit neuerlich konfirmiert. Siegler: Erzherzog Ferdinand
König Ferdinand, Graf zu Tirol, erläßt ergänzend zu seinem Marktprivileg, welches er 1525 als Gubernator der o.ö. Lande erlassen hatte, auf Bitte der Sillianer 10 Punkte, welche den Verkauf von Wein, Getreide, Salz und Vieh regelt. Er gebietet allen Hauptleuten, Burggrafen, Amtleuten, Pflegern, Richtern, Bürgermeistern und Räten, die Sillianer in ihren konfirmierten Marktfreiheiten zu schützen. Es soll der Verkauf auf dem Land oder Gau des Gerichtes Heinfels verboten sein. Es ist jedoch jedem Heinfelser Gerichtsmann gestattet, außer dem Großvieh Waren außerhalb des Jahrmarktes zu kaufen und zu tauschen. Auch die Art der Bezahlung der Handwerker usw. ist den Heinfelsern freigestellt. Weiters wird der Salzbedarf für die Sillianer geregelt. Das Großvieh soll von jedem Gerichtsmann nur auf dem Wochenmarkt gekauft oder vertauscht werden. Alle Waren, die auf dem Wochenmarkt nicht abgesetzt werden können, dürfen an anderem Ort oder Markt verkauft werden. Zu magere Ochsen müssen aber neuerlich in Sillian zum Kauf an geboten werden. Die Wirtshäuser haben für den entsprechenden Weinvorrat zu sorgen. Arme Gerichtsleut können Geld aufleihen. Wein und Getreide muß vorerst auf dem Wochenmarkt angeboten werden. Für die Vermarktung darf auch Almvieh abgetrieben werden. Siegler: König Ferdinand
Haimerand, Freiherr zu Rain und Somereckh, Pfleger des Brixener Bischofs Georg zu Heinfels fällt zwischen Leonhard, Thomas und Christoph Aesthofer zu Äesthof und der Bürgerschaft des Marktes Sillian wegen der Weidenutzung auf den Sillianer Zinsgütern und der Gemein-Weide unter Sillian bis an die Pannbrugggen reichend nach erfolgter Tagsatzung einen Schiedsspruch. Die Sillianer kommen mit den Aesthofern überein, daß diese bis 3 Wochen nach St. Georgen ihre Rinder von den Häusern gerade herab in ihren eigenen Anger treiben dürfen und die Weide vom Eck des Gatters, welches beim Fischbehälter steht, gerade hinüber in die Unter- Zaunschrot des großen Gveller-Angers nutzen dürfen. Was unterhalb hinab gegen die Pannbruggen und der Plaimbau zuneigt, soweit die Sillianer Grenzen reichen, besteht eine freie Gemein-Weide, wo sie ein Mitweiderecht genießen. Die Aesthofer sollen unter genannten Bedingungen über die benannte Zeit hinaus mit ihren Rindern abziehen und die Sillianer in ihren alten Rechten nicht einschränken. Den Sillianern bleibt Vorbehalten, ob sie die Weide von der Pannbruggen durch die Plaimbau hinab wieder zu Anger machen und einfangen wollen oder den Aesthofern einräumen. Der verzinste Grund der Sillianer ist von den Rindern der Aesthofer zu verschonen. Siegler: Haimerand, Freiherr zu Rain
Hans von Rost zu Aufhofen, Pfleger zu Uttenheim wird vom Fürstbischof zu Trient und Administrator zu Brixen am 5. Okt. 1547 beauftragt, in Kommission die Neuverlegung des Villgratenbaches nach dessen Ausbruch aus der alten Kunst gemeinsam mit Sillian und Panzendorf vorzunehmen, und die Untertanen der Herrschaft Heinfels zur Beitragsleistung zu veranlassen. Neben den Parteien Panzendorf und Sillian werden bei der Begehung Hans Rumbel von Lichtenau, Pfleger zu Michelsburg, der Zimmermann Jakob Told als Werchmann und Sachverständiger, Hans Joachim Freiherr zu Rain, Pfleger zu Heinfels beigezogen. Der Ausbruch des Villgratenbaches erfolgte oberhalb der Pannbruggen gegen Panzendorf, bis hinunter zur Aeshoffer-Bruggen und das alte Bachbett wurde vom Gries völlig eingeebnet. Bis unter die Pannbruggen soll der Bach in die alte Runst geleitet werden, jedoch in den Panzendorfer Auen soll ein neuer Runst vom Werchmeister ausgezeigt und vor den Parteien angelegt und bis zur Drau hin eingezäunt werden. Siegler: Hans von Rost Zeugen: Paul und Hans Mair zu Panzendorf, Georg Schärlinger, Richter, Hans Windegger Amtmann zu Heinfels, Sebastian Prugger und Hans Kirschner von Sillian; Zeugen der Siegelbitte: Christian Khern, Wolfgang Unierperger...
Erzherzog Ferdinand (XL) ... gefürsteter Graf zu Tirol bekundet, daß die Leut gemeiniglich zu Sillian ihn ersuchten, die von Graf Leonhard von Görz verliehenen Jahr- und Wochenmärkte, auch andere Freiheiten, Privilegien und Handfesten, welche ihnen von Kaiser Ferdinand bestätigt wurden, neuerlich zu konfirmieren. Die Marktverleihung Leonhards von Görz von 1469 (vgl. Nr. 302) ist wörtlich inseriert. Siegler: Ferdinand II. mit Unterschrift
Die Gerhaben der fünf Kinder des verstorbenen Hans Moser, Kürschner und Bürger zu Sillian, verkaufen mit Einverständnis des Karl von Winckhlhoven.,Pfleger der Herrschaft Heinfels als Grund- und Freistiftherrschaft den Gatterhof enthalb Sillian schattenhalben dem Hans Köckh ob dem Porthner am Berg gegenüber dem Ässthof gelegen. Dazu gehören alle Grundstücke, Almrecht, sowie die Behausung, Hofstatt und Garten unter dem Markt Sillian, unter Simon Walders Behausung unter der Landstraße gelegen. Diese zweite Liegenschaft ist der Frauenpfarrkirche zu Sillian zinsbar und wird samt Inventar, Vieh, Leibkleidern des Verstorbenen, Truhen, Bett und Polster, Zinnkannen, Heu und Streu zum Gesamtpreis von 735 Gulden und 5 Gulden Leutkauf im Hamen der Mündel an Hans Köckh verkauft. Siegler: Karl von Winckhlhoven. Zeugen der Siegelbitte: Hans Porchner, Anwalt zu Heinfels, Martin Mayr, Hans Kundtherr, Hans Windegger, Balthasar Troyer
Georg Windegger, Bäcker und Bürger zu Sillian, tritt das von seinem Vater Hans Joachim Windegger zugestandene Stück Erdreich, genannt das Goderle, enthalt der Brau an der Schattseite zwischen Sillian und Arnbach gelegen, weiches teils Wiese teils Acker ist, freiwillig an den Freistiftsherrn Pankraz Prackh von Asch zu Fragberg, Pfleger der Herrschaft Heinfels ab, um dieses Grundstück dem Thomas Weber, Rotgerber zu Arnbach, zu verleihen. Es grenzt im Osten an Thomas Weber, im Süden an Georg Albein, im Westen und Norden an die Gemein. Für diese Abtretung hat Thomas Weber 200 Gulden und 4 Gulden Leutkauf sowie 22 kr Zehrgeld an Windegger erlegt. Siegler: Pankraz Prackh, Pfleger zu Heinfels Siegelbitte an: Florian Peyster, Gerichtsschreiber zu Heinfels Zeugen der Siegelbitte: Martin Mayr, Georg Alban (Albein), Philipp Kam merlander, genannt Schickher, alle drei Bürger zu Sillian
Erzherzog Maximilian der Deutschmeister, bevollmächtigter Regierer in der oberund vorderösterreichischen Lande, konfirmiert im Namen seiner Brüder nach Ableben seines Vaters Erzherzog Ferdinand (II.) auf Bitte der Bürgerschaft von Sillian, Herrschaft Heinfels, das Jahrmarkt- und Wochenmarktprivileg von Graf Leonhard von Görz, wie es bereits von Kaiser Ferdinand (I.) und jüngst von Erzherzog Ferdinand (II.) bestätigt worden war. Die Marktverleihung Leonhards von Görz vom 28. Juni 1469 ist wörtlich inseriert (vgl. Nr. 302). Siegler: Maximilian der Deutschmeister mit Unterschrift
Auf Begehren der Bürgerschaft wird von Peter Purwalder eine verbesserte Bürgerschafts-Ordnung errichtet und dem Gerichtsbuch einverleibt. Geregelt werden der Zuzug und die Einbürgerung, der Verkauf von Besitz, die Beherbergung von Armen und Kranken, die Einhebung des Bürgergeldes in einem Büchl, die Nutzung des Kornkastens und der Badstube zum Flachsdörren, Feuerschutzmaßnahmen, die Einzäunung der Gemeinweide, Pflege der Bewässerung am Sonnenberg, Anbauordnung der Feldfrüchte, Durchfahrtsrechte, die Kälberweide beim Gaterhof und ob dem Ratezental, die Einschränkung auf das Wintervieh bezüglich der Gemein, die Anstellung von Ziegen- und Schweinehirten gegen genannte Vergütung, der Almauftrieb für Roß und Ochsen, der Schutz des Waldes ob Höllntal, Raczental, Lanerbach usw., die Robot für die Landstraße, die Anstellung eines Eschers samt Vergütung, sowie die Festlegung von sechs Ausschußmitgliedern und die jährliche Verlesung der Bürgerschaftsordnung um Georgi. Die verbesserte Ordnung ist durch 52 Unterschriften gefertigt, welche dem Landrichter das Handgelübde zur Einhaltung erstatteten. Siegler: Peter Purwalder (?) Zeugen: Pankraz Valthenner zu Hof, Daniel Kholbenthaller und Thomas Syndt aus Kartitsch
Erzherzog Ferdinand Karl erläßt für den Gerichts- und Pflegsinhaber der Herrschaft im Pustertal ein Forstmandat und beruft sich auf sein Generalmandat von 1643, welches das Weidwerk die Gamspirsch und das Federspiel stark einschränkt bzw. verbietet und dem Forstknecht genannte Aufgaben zur Überwachung zu weist. Dagegen nehmen die Adeligen im Pustertal Stellung, weil ihnen sogar das Pirschen und Büchsentragen verboten wird, obwohl laut Memorial auf Schloß Rodeneck der Adel ausgenommen und von den Görzer Grafen privilegiert sei. Sowohl das fürstliche Stift Brixen als auch die Privilegienbestätigung beim Regierungsantritt 1646 habe sie bei den alten Rechten belassen und nun soll ihnen sogar das Büchsentragen verboten sein. Daher wird um Aufhebung des Jagdverbotes ersucht. Als Beilage sind die uralten görzischen Freiheiten über die Rechte des Adels im Pustertal beigefügt (St. Judica in der Fasten 1489, Schloß Heinfels). Siegler: Adel im Pustertal
Die Bürgerschaft Sillians und die Nachbarschaft von Arnbach, beide Gericht Heinfels, vergleichen sich wegen der Gemein-Weide entlang der Gemeindegrenzen und der strittigen Zaunerrichtung durch die Arnbacher. Es geht um den Zaun von Vrlasbach sonnseitig hinüber an die Schattseiten am Frauenbach. Bei einer Tagsatzung unter Joachim Troyer von Aufkirchen. Pfleger der Herrschaft Heinfels, vertreten durch Jakob Christoph Troyer. Pflegamtsadjunkt, Johann Anton Eysanckh von Marienfels, Landgerichtsschreiber, Leonhard Camerlander von Kartitsch und Jakob Kolbenthaler wird entschieden, daß entlang genannter Mark alles was darüber liegt der Nachbarschaft Arnbach als Gemein zu Nutzen ist. Daher ist Arnbach berechtigt, auf eigene Kosten entlang der Grenzmarken einen Zaun zu errichten. Vor dem Gerichtsadjunkt Balthasar Achorner geloben von Sillian Peter Studer, Bäcker, als Bürgermeister, Christoph Mayr. Leopold Kranebifcer, Joachim Mayr, Peter Kopfgueter, alle Gastgeber. Thomas Mayr. Georg Schraffl. Kaspar Kückh, Jakob Schranzhofer. Peter Lercher, Hans Mest, Georg Walder und Christoph Reiter sowie genannte Arnbacher. den Vergleich einzuhalten. Siegler: Joachim Troyer von Aufkhirchen. Pfleger zu Heinfels Zeugen: genannte Mittelsmänner und Peter Riedler. Weggeldeinnehmer zu Panzendorf