In der Urkunde vom 26. Mai 1496 ist die Almosen stiftung des Hermann Protpeck und seiner Frau Irmel inseriert. Die aus dem Erbe seines Vaters stammenden 14 Mark vom Gut Lerch und weitere 13 1/2 Mark aus dem Hof Tabeireich sowie aus dem Muttergutzu Trams sollen nicht allfälligen Leibserben zufallen, sondern mit den 20 lb Heiratsgut seiner Ehetrau dem Almosen gestiftet werden. Damit sollen 10 Mutt Korn und 8 Schot Käse auf genannten Grundstücken (im Zammer Feld, am Greppenacker, zu Hollersstauden, in Quadrat! (Quadrelle), zu Parsür (Persaure), in Abrecke usw.) besichert sein. Den Armen soll in seinem Hause ein Bett zur Ruhe, ein Abendessen und eine Unterkunft für die Kranken bereitstehen, unabhängig davon, wer das Haus erbt. Sollten die Erben diesem Auftrag nicht nachkommen, so ist der Kirchmair berechtigt, den Gaden nächst dem Keller in diesem Sinne zu besetzen. Sollte Frau Irmel überleben und nochmals heiraten, sollen ihr 6 Mark verbleiben, unbeschadet allfälliger Erben. Siegler: Konrad der Morocher, Richter, Konrad von Schro fenstein u. Vikar Heinrich von Zams. Zeugen: Konrad, Ulrich und Hartmann die Schrofensteiner, Hans der Walch von Peltneu am Arlberg (Botnew,... Heinrich der Propst... Hans Plankin Sohn.
Anläßlich des Frühmeß-Stiftungsentwurfs kommt es zwischen Gemeinde und Kirche zu jahrelangen Verhandlungen, die Bischof Kaspar Ignaz anläßlich seiner Visitation 1734 nicht beenden kann, da die Gemeinde aut dem Jus praesentandi besteht, obwohl Pfarrer Johann Schwenninger der Hauptstifter ist (4.000 Gulden und die restlichen 1.000 Gulden nicht aus dem Gemeindesäckel sondern von Partikularstiftern stammen und der Gemeinde ohnedies das Jus patronalus zugesprochen wurde. - Als Frühmesser Thomas Schennach 1737 nach drei Jahren Zams verläßt, drängt Zams neuerlich auf die Konfirmierung der Frühmeßstiftung und präsentiert Johann Pirmin Jais als Provisor. Die Gemeinde ist der Ansicht, daß ohne Zustimmung des Patrons, Schennach das Benefizium nicht verlassen dürfe. Daher präsentiert Zams Frühmesser Jais und ersucht um Bestellung zum Provisor. - Dekan Troyer ist der Meinung, daß die Stiftung nach Intention des Hauptstifters Pfarrer Schwenninger bereits eingerichtet sei und man das Stiftslibell nicht ändern könne. Am 8. Okt. 1738 kommt vom Konsistorium die Zustimmung, den in das Stiftslibell eingekauften Zammern den bisherigen Provisor Jais als Benefiziat anzunehmen. 39 Stück Akten, teils Konzepte, Zweitschriften und beglaubigte Abschriften, ca. 2 cm. (Alte Sign. 111)
Die o.ö. Kammer teilt dem Pfleger zu Landeck Meinrad Vischer von Rosenburg mit, daß Josef Hofer das erledigte Mesneramt zu Zams erhalten soll, da keine begriin dete Ursache dagegen spreche, auch wenn der Pfarrer dagegen sein sollte. Hofer besitzt die Tauglichkeit zum Mesneramt, kann eine ausreichende Kaution erbringen und bietet an, auf eigene Spesen einen Organisten zu halten. Sollte sich der dortige Pfarrer weiterhin weigern, obwohl ihm dessen Aufnahme ohnedies nicht zustehe, so ist der Mesner Josef Hofer trotzdem aufzunehmen. Der Pfarrer solle sich mit seinen Einwendungen hieher wenden.
Mesnerinstruktion für Josef Hofer über seine Ein künfte und Verpflichtungen. Anläßlich des Ablebens des alten Mesners Georg Zobl wird das Mesneramt nach weltlicher und gleist!icher Zustimmung nach Erlegung der Kaution neu vergehen. Nach Beschreibung des Mesnergutes mit den zugehörigen Grundstücken und Genußrechten erhält Hofer aus den gestifteten Jahrtagen nach Fröch, Anna Gitterle, Herrn Fieger, Feurstain, Kaspar Vischer, Frey, Fabian Fadnmb und Maria Eberl, Eechleitner, Miller, für das Donnerstagsläuten, für die Gottesdienste bei St. Martin, für den Gaßner-Jahrtag, für Hunnisch, Störzinger, Platner, Tamherl, Hamberl, Paul Gstyr, Plangger, Christian Zangerl, Zircher und Gitterli, Leitner, Pranti, Jenebein Grass, für Kirchenwäsche und von der Siebenschmerzen-Bruderschaft insgesamt 18 Gulden 46 kr. Für Todesfälle, Taufen, Hochzeiten, Versehgänge usw. Wetterläuten erhält er genannte Stolgebühren. Dafür hat er dem Pfarrer zu assistieren, die Kirche zu schmücken, die Turmuhr zu betreuen, das Taglauten zu besorgen, die Ornate zu verwahren, die Mesnergiiter zu bebauen, einen Junkmeister für die Orgel zu halten, den Frühmesser im eigenen Haus zu beherbergen und die Schule zu halten. Siegler: Pfleger Magnus Meinrad Vischer von Rosenburg
Von Michael Gstyr von Zams wird von der hier an wesenden Waldkommission wegen einer ohne herrschaftliche Konzession neu errichteten Kuchl eine Bewilligungsgehühr von 6 Gulden für seine künftige Befugnis eingehoben und hiemit quittiert. Siegler: Josef Anton Paz als Kommissionsaktuar mit Unter schrift
Christian Leitner jun. klagt wegen einer strittigen Ackergrenze die Gemeinde Zams bzw. das Mesentum, vertreten durch Josef Holer, Anwalt, Christian Kudig, Dorfvogt und Josef Trögi, sowie Martin Fadumb als Mesner (für die Georg Zobliscben Erben), Am Thurnacker befindet sich gegen Norden am gemeinen Steig eine Anewand oder Mahd, welche vom verstorbenen Mesner Georg Zobl genutzt wurde. Leitner als Inhaber dieses Thurnackers läßt nach den Marchsteinen graben und beansprucht daher die Anewant. Da die aufgefundenen drei Steine keine Klärung bringen, kommt es zu einem Vergleich und neu gesetzten Marchsteinen. Die Gerichtskasten werden auf Christian Leitner, den Georg Zoblschen Erben und die Gemeinde Zams mit je 1 Gulden gedrittelt. Siegler: Magnus Meinrad Vischer von Rosenburg, Pfleger der Herrschaft Landeck Zeugen: Anton Recheis und Anton Zannger, Rotgerber zu Zams
Namens der Gemeindeversammlung tauschen Dorfvogt Christian Kudig und die Vierer Josef Hamberl und Andrä Lins mit Maria Schneller, Frau des Schuhmachers Michael Gstür (Anweiser Anton Recheis), das der Gemeinde gehörige von Martin Fadum erworbene halbe Haus, samt Stadel, Stall und Fruhgartl zu äußerst am Grieß(s), welches bisher von den Zoll- und Weglohneinnehmern genutzt worden ist - die andere Hälfte besitzt Josef Trögi - und mit 300 Gulden taxiert wird. Dafür gibt Maria Schneller ihre Haushälfte samt Stadel, Stall, Früh- und Baumgarten in der Mittergasse nächst dem Pfarrwidum, weiche sie von ihrem Vater Kaspar Schüller und Mutter Margareta geborene Leitner geerbt hat und mit 460 Gulden taxiert wird. Die Wertdifferenz von 160 Gulden hat Zams der Antauscherin zu vergüten. Das Zollhäusl ist mit 2 kr an das Schloß Landeck grundrechtbar, hingegen ist die Haushälfte in der Mittergasse frei und eigen. Siegler: Magnus Meinrad Vischer von Rosenburg, Pfleger der Herrschaft Landeck Siegelbitte an: Josef Holer, Anwalt und Gastgeborenezu Zams Zeugen: Franz Kolpp, Jakob Grissemann, Franz Payr, Mi chael und Josef Länderer, Christian Wächter, Christian Leitner, Johannes Pig und Andrä Schaufler
Kaspar Ignaz, Bischof zu Brixen, bekundet, daß Dr. Johann Schenninger sel., Pfarrer zu Zams, zu Lebzeiten eine Frühmeß gestiftet hat, demnach nunmehr mit den übrigen Partikularstiftern insgesamt 5.000 Gulden zusammengetragen wurden. Anläßlich der Visitation am 29. Aug. 1734 wurde folgender Stiftsbrief vereinbart: Die Hauplstiftung von 1.000 Gulden Pfarrer Sehwenn Ingers soll dem Kirchenvermögen einverleibt werden. Für weitere 4.000 Gulden sollen die Kirchspielleut von Zams mit ihrem Vermögen pfandweise haften. Das Patronatsrecht soll dem Ordinariat und der Gemeinde alternierend zustehen. Zams verpflichtet sich, nur einen tauglichen Priester aus der Diözese Brixen zu präsentieren. Der vorgeschlagene Priester Thomas Schennach wurde am 24. Nov. 1734 kont'essiert. Der Frühmesser soll täglich von Georg! bis Michaeli um 6 Uhr, danach um 7 Uhr die Messe lesen. Für den Hauptstiftcr und die Panikularstifter soll er wöchentlich genannte Messen halten. Im Advent und in der Pasten soll er der Jugend mittags die Christenlehr halten. Er soll dem Pfarrer dienen und für die Gemeinde die Seelsorge mittragen. Dafür erhält er vom Dorfvogt in 5 Raten insgesamt 200 Gulden das neue Fiühmeßhaus und jährlich 18 Klafter gehacktes Brennholz, Der Mesner erhält 6 Gulden zusätzlich. Siegler: Kaspar Ignaz, Bischof von Brixen, mit Unterschrift
Jenebein Fröch, Tischler zu Zams quittiert der Gemeinde Zams, vertreten durch den Dorfvogt Josef Länderer, 1t. Buch und eigener Aufzeichnungen 37 Gulden an Sitzgeldern zu schulden, diese jährlich zu Martini zu verzinsen und bei Aufkündigung zu Lichtmeß zurückzuzahlen. Siegler: Ludwig Linser, Gerichtsverwalter Siegelbitte an: Josef Holer, Anwalt zu Zams Zeugen: Georg Zobl, Adam Göbhart
Georg Anton Moritz, Zahlmeister des Bankal-Zahlamtes bestätigt der Gemeinde Zams, ein Strafgeld von 30 Gulden für ein unbefugt errichtetes Zollhüttl bar erhalten zu haben.
Auszug aus dem Protokoll anläßlich der Dekanalvisitation in der Pfarre Zams: Unter Punkt 5 verpflichtet sich der Zämme r Pfarrer Paul Christoph Attlmayr wie von alters her für seine Person, jedoch ohne Präjudiz, freiwillig zum Archenbau beizutragen, soviel Mutmal er selbst von den Gütern innehat. Bezüglich der Bestandsgüter hat es wie bisher zu verbleiben. Die Gemeinde Zams will den im gütigen Einverständnis vom Pfarrer geleisteten Beitrag zum Archengeäude - um sich mit dem eigenen Seelsorger in keinen Streithandel einzulassen - unter der Bedingung annehmen, daß er mit seinen eigenen Pferden und Knechten sich am Archenbau beteiligen kann und den Rest in Geld oder Korn an den Archenmeister abzuführen hat. Johann Länderer, Kurat in Landeck beglaubigt diese Protokollsabschrift mit Siegel und Unterschrift.
Weistum von Zams, welches die alten Rechte und Gewohnheiten der Freisassen des Gerichtes Landeck verzeichnet. Der freie Zuzug geht auf die Freiheiten König Heinrichs von Böhmen zurück und regelt u.a. die Steuerpflichten. Es wird die Strafe bei Totschlag, bei Flucht und bei freiwilliger Stellung festgesetzt. Es werden die Taidinge zu Weihnachten und Pfingsten terminisiert, die Aufgaben des Dorivogtes bestimmt, die Jagdrechte der Herrschaft umschrieben untldas Dienstjahr geregelt. Bei Beraubung eines Stadels soll die Hand abgeschlagen und die Geldstrafe zur Hälfte dem Richter und zur Hälfte dem Schrofensteiner bezahlt werden. Weners wird das Weinmaß geregelt, das Pfandrecht der Wirte, der Warenverkauf der Freisassen. Wer sich bei Totschlag nicht auf Wiesberg oder Schrofenstein stellt, kann sich dem Richter in Landeck überantworten. In der Dinggasse zu Zams sollen alle Maße und Waagen einheitlich sein. Weiters werden alle Holzriesen namentlich genannt. Die Haltung von Stieren, Widdern und Wintervieh wird geregelt, ebenso werden die Weidenutzung, die Weidegrenzen, der Viehtrieb, die Brückenerhaltung, die Schneeflucht, die Holznutzung und das Pofelrecht, festgeschrieben.
Bereits am 7. Nov. 1510 wurde zwischen der Gemeinde Zams und Hans Miller, als Inhaber der oberen Mühl in der Lötz ein Vergleich geschlossen, welcher am 12. Dez. 1678 durch einen neuen Vergleich mit Jakob Nag! ergänzt wurde. Bei der letzten Gemeindeversammlung wurde mit dem derzeitigen Miihlmhaber Michael Lannderer ein neuer Vergleich beschlossen: 1) Die alten Vergleiche sind aufgehoben. 2) Zur Erhaltung der Mühlwehr muß der Mühlinhaber 2/3 tragen. Wenn die Kosten 50 kl übersteigen, tragen er und die Gemeinde je die Hälfte. 3) Für das Wasserrinnwerk, welches auch zur Bewässerung der Bi uggfelderGüter und der Holztrift aus dem Zamner Loch dient, hat die Gemeinde bis an den Rechen 2/3 und der Müller 1/3 an Reparatur- und Baukosten zu tragen. Dafür verpflichtet sich Lannderer, der Gemeinde die Saghölzer zu genannten Tarifen zu schneiden. Die Einhaltung geloben dem Anwalt Josef Bohr seitens der Gemeinde Matthias Greil, Dorfvogt, Peter Wörz, Romanus Nagl, Jakob Salzgeber und Severin Streng als Vierer und der Miihlinhaber Michael Lannderer. Zeugen: Josef Lannderer, Müllers Bruder, Johann Josef Ho ler und Anton Knabl Siegler: Johann Josef Stöckhl, Pfleger der Herrschaft Lan deck
Die Gemeinde Zams stellt bei der Gerichtsobrigkeit zu Landeck eine hypothekarische Sicherstellung für die Roratestiflung. Zwei anonyme Stifter errichten für die Pfarrkirche Zams eine Stiftung für die Rorate- oder Engelämter in der Adventzeit mit einem Kap'lal von 800 Gulden bzw. 165 Gulden Das Stiftungsvei mögen von 965 Gulden wird bei der Gemeinde Zams sicher veranlagt und jährlich zu Weihnachten mit 4 % verzinst. Die Zinsen von 38 Gulden 36 kr sind vom jeweiligen Dorfvogt zur Bestreitung der Ämter verläßlich zu überbringen. Bei der am 25. Juli erfolgten Dorfveisammlung wurde das Gemeindevermögen (insbesondere die liegenden Güter) als Sicherstellung zum Fürpfand verschrieben Zur Bekräftigung haben der Dorfvogl Matthias Greill und die Vierer Peter Norz, Romanus Nagl, Jakob Salzgeber und Severin Streng den Pfleger der Herrschaft Landeck die Siegelbitte erstattet und um Ausfertigung dreier Reverse gebeten: ein Instrument kommt in das Archiv der gelstl. Kanzlei Brixen, das zweite in die Pfarrkirche und das dritte in die Gemeindeverwahrung. Siegler: Johann Josef Stöckhl, Pfleger zu Landeck Zeugen: Josef Lannderer und Jakob Greill von der Ge richtskanzlei
Matthias Greill, Dorfvogt zu Zams, und Jakob Salzgeber, Vierer, tauschen als Bevollmächtigte der Gemeinde mit Johannes Schranz in der Lötz eine halbe Mutmal große Mahd im Bruggfeld ob der Brüggen liegend, welche bisher der Gerichtsdiener genossen hatte. Sie grenzt an Karl Geiger, an den Gegenlauscher Johannes Schranz und an die Gemein, ist frei und eigen und wird mit 76 Gulden taxiert. Im Gegentausch überläßt Johannes Schranz eine Teilmahd aus jenen 10 Metzen landmahd im Bruggfeld, welche er heute von Lorenz Schauffler gekauft, geteilt und mit Marksteinen versetzt wurüe. Sie ist ein halbes Mulinal groß und grenzt an Elisabeth Termel, Jakob Greill oder an den gemeinen Wasser-Trog-Waal, an Maria Hamerl, Wachterische Witwe und an die Gemein. Die 1U Metzenland sind frei und eigen und werden mit 84 Gulden bewertet. Die 8 Gulden Wertunterschied werden an Schranz nicht ausbezahlt, weil er durch den Tausch eine vorteilhafte Grundzusammenlegung erwirkt hat. Siegler: Johann Josef Stöckhl, Pfleger der Herrschaft Lan deck Siegelbitte an: Josef Holer, Anwalt zu Zams Zeugen: Josef Länderer, Friedrich Schimpfössl, Jonas Salz geber und Lorenz Schaufler, alle zu Zams
Ferdinand Josef Gabriel, Bischof von Hypsopol, Graf zu Sarnthein, Konsistorialpräsident zu Brixen, konfirmiert namens des Brixner Bischofs Kaspar Ignaz auf Veranlassung des Zammer Pfarrers Christian Witting eine Koratestiftung, Zwei anonyme Stifter haben 800 Gulden bzw. 165 Gulden sowie ein wuhlgefaßtes Bildnis des Englischen Grußes beigeschafft. Über das Stiftungskapital von 065 Gulden wurden am 10. Nov. 1743 drei Reverse (für das Konsistorialarchiv, die Pfarre und die Gemeinde) ausgestellt, worin sich die Gemeinde Zams verpflichtet, das Kapital bei sich mit 4 % anzulegen und zu Weihnachten die 38 Gulden 36 kr Zinsen auszuschütten, bei sonstiger Pfändung ihrer Güter. Dafür ist in der Adventzeit täglich ein gesungenes Rorate in der Pfarrkirche Zams um 6 Uhr abzu halten. Es sind 21 weiße Kerzen zu entzünden, wobei 15 beim gestifteten Bildnis stehen. Je Engelamt erhält der Pfarrer 45 kr und der Mesner bzw. Organist 15 kr. Der Rest ist für Paramente, Geläute und Opterwein bestimmt. Siegler: größeres Konsistorialsiegel mit Unterschrift Sarn theins