Die Nachbarschaft und Mitgenießer im Prannt, Anraut und Stainach auf Perwanng, Gericht Emberg, beschließen wegen des jährlichen Auf- und Abschlags ihres Viehs auf den Weiden einhellig diese gemeine Satzung und Ordnung: Jeder soll künftig auf seinen Zehent an den Pfarrer zu Perwanng von drei Kreuzern Zehent zwei Kühe oder von 7 1/2 Vierem Zehent eine Kuh auftreiben dürfen. Im Frühjahr sollen die aufzutreibenden Rinder gezählt werden. Zwei einjährige Rinder zählen für eine Kuh, ein Zeitkalb für eine Kuh, ein zweijähriges Roß für eine Kuh, ein Zieh- oder Menroß für zwei Kühe usw., fünf Schafe für eine Kuh oder für vier junge Kälber. Er darf jedoch nicht mehr Kälber aufschlagen, als er dem Pfarrer an Zehentkreuzem gibt. Die Kälberweide soll eingezäunt und vom anderen Vieh unberührt bleiben. Im Mai ist das Vieh in die Mähder und Gemeinleiten zu treiben. Im Sommer darf das benötigte Menvieh auf der Innenweide bleiben. Auch krankes Vieh darf in der Kälberweide bleiben bis es besser wird. Weitere Regelungen betreffen das Wintervieh, das Fremdvieh, die Prunnhofweide, die Güter des Perchtold als Nachfolger des Heinrich Weyrater in Pucheben und im Prannt. Die Einhaltung dieser Gemeinordnung wird gelobt. Siegler: Hans Karl, Richter zu Emberg Zeugen der Siegelbitte: Benedikt Streb, Viktor und Jörg Griesser, Hans Valger und Christian Grosli, alle Perwanng
Es bekunden Matthäus Klotz, Peter Klotz, Georg Schwarz, Georg Hosp, Paul Balthaser und Georg Perichtoldt, Martin Zimmerman und Ruepprecht Perchtold, alle im Prannt, Georg und Peter Rümel im Anraut, alle Pfarre Perwanng, daß sie hiemit einen Wald in Bann und Verbot legen. Der Wald liegt ob dem Stainach in der Kelberwardt und grenzt im Osten an den Badriß, der an den Leutenweg grenzt, sodann gerade hinauf an den Prunweg und im Süden gegen den Oberleutenweg und gegen den Bach, dann schräg bis in das große Riß bei der Krautebne, wo das große Schröfle ist, im Westen den Riß nach bis zu Mattheis Sprengers Stadel und im Norden den Prunwegzaun entlang. Wer aus diesem Bannwald etwas hackt, wird pro Stamm mit einem Gulden bestraft, wovon die Hälfte die Nachbarschaft im Prannt erhält. Wer Zimmerholz für den Hausbedarf benötigt, muß sich dieses von den Nachbarn zuteilen lassen. Auch für Neubauten darf kein Holz aus dem Bannwald entnommen werden. Was hinter dem Bannwald liegt, darf für Zaunholz verwendet werden, doch muß der alte Wald verschont bleiben. Auch Holztrieb und Viehtrieb ist verboten. Jährlich soll ein Aufseher und Rieger neu bestellt werden. Siegler: Matthias Schlechter, Richter zu Emberg Zeugen der Siegelbitte: Wolf Strele, Lorenz Grießer, Kaspar Kerber, alle auf Perwanng Siegelbitte: Benedikt Strele
Die Nachbarschaft im Prannt erläßt mit diesem offenen Gemeindsbrief eine Waldordnung, um etliche Gründe und Wälder zu hegen und neu zu bepflanzen, und künftig für den Hausbedarf genügend Holz zu haben. So wird ein Lärch in Bann gelegt, welcher an dem Höbelig in der Neuen Moes liegt, angrenzend an die Kälbmer Gerechtigkeit und an Georg Perchtolds Mahd. Ein weiterer Bannwald liegt am Höbeling im Langen Zipfl. Eine weiter Schonfläche liegt im Pirchach am Roten Lech. Unter dem Ried beim Kalkofen ist eine weitere ausgewiesene Fläche mit genannten Grenzen. Bei Übertretung ist ein Gulden Strafe zur Hälfte an die Gerichtsobrigkeit und zur Hälfte an die Nachbarschaft im Prannt zu zahlen. Der notwendige Holzbedarf wird durch den Waldmeister genehmigt. Jeder Nachbar muß ein Jahr lang als Waldhüter dienen und Übertreter anzeigen. Sollte der Waldhüter die Anzeige unterschlagen, so verfällt er derselben Strafe wie der Waldfrevler. Die Einhaltung dieser Ordnung wird dem Anwalt Benedikt Strele auf Perwanng mit Mund und Hand gelobt. Siegler: Daniel Klainhanns, Richter zu Emnberg Zeugen: Matheis und Georg Grießer, Urban Rimel, alle auf Perwanng
Georg Perchtold, Sohn des Paulus Perchtold im Prannt, Pfarre Perwanng, verkauft als Vormund für die minderjährigen sechs ehelichen Kinder des Ruprecht Perchtolt und dessen Frau Ursula geborene Sprennger das Muttergut seiner Mündel an Bartlmä Perchtoldt. Der zu verkaufende Acker in der Leiten stammt von Peter Klotz und grenzt, im Osten an Hans Perchtolt, im Süden an Georg Perchtolt sen., im Westen an die Gemein und im Norden an Hans Schwarz und Jonas Perwannger. Der Kaufpreis beträgt 108 Gulden drei Vierer Steuer gegen Imst und einen Kreuzer Zehent an den Pfarrer zu Perwanng. Der Acker ist frei und eigen. Siegler: Hans Zehentner, Richter der Herrschaft Emnberg Siegelbitte an: Jakob Strele, Gerichtsanwalt der Pfarre Perwanng 2 /Berwang Zeugen: Georg Rimmel, Hans Schwarz und Peter Klotz, alle drei von Perwanng
Wegen der Anlegung eines ganz neuen Weges durch das Millegg, welches im Besitz der Embergischen Herrschaft und des Christian Perchtold ist, kommt es vor dem Pfleger Karl Baron von Rosst als Grundherren zwischen dem besagten Müller Christian Perchtold, Sohn des Georg Perchtold, Müller an dem Rotlech im Milleggerhof, einerseits und der Nachbarschaft im Prant anderseits, zu einem Vergleich. Dieser Weg soll ohne Nachteil der herrschaftlichen Grundrechte erbaut und erhalten werden. Dieser Weg darf nur im Winter als Schnee- und Schlittenweg von St. Galli bis St. Georg! benutzt werden. Da der Weg am Millegg etwas eng ist, sollen die Leerschlitten, die gegen den Roten Lech fahren, auf den alten Weg ausweichen. Da Perchtold und die Prantner Gemeinde den Weg alleine zu erhalten haben, dürfen nur diese den Weg benützen und sie dürfen keinem Fremden außerhalb der Pfarre Perwanng die Durchfahrt gestatten. Da Perchtold für den Weg Grund hergegeben hat, darf er für eine halbe Kuh die gemeinschaftliche Prantner Viehweide nützen. Siegler: Karl Baron von Rosst, Pfleger und Grundherr zu Ernberg Zeugen: Hans Zimmermann von Mitterögg, Martin Prunhueber, Hufschmied in Reiti und Johannes Schwenzegast, Maurer zu Pflach
Vergleich über die Errichtung, die Haltung und Nutzung des neuen Weges durch den Milleggerhof des Christian Perchtolt, Sohn des Georg Perchtolt, Müller an dem Rotlech mit der Gemeinde und Nachbarschaft im Prant, vertreten durch Georg und Martin Vöter. Siegler: Karl Baron von Rosst 2 /Berwang Zeugen: Hans Zimmermann von Mitterögg, Perwang, Martin Prunhueber, Bürger und Hufschmied in Reiti, und Johannes Schwenzegast, Maurer zu Pflach, Pfarre Preitewanng
Das Kreisamt Imst verleiht den fünf Nachbarn zu Prand in der Pfarre Perwang, namens Christian Perwanger, Christian Sepp, Jakob Sprenger, Josef Schwarz und Johannes Klotz (getilgt: Jakob Sprenger) die im Brunnengut des Christian Perwanger entspringende Quelle, um sie zu fassen und mittels 81 laufein unter der Erde durch die Güter besagter Nachbarn bis zum Brunnen des Christian Sepp zu leiten. Durch diesen Brunnen darf es in Prand keinerlei Beschränkungen geben. Auf die Rechte des alten Brunnens ist zu verzichten. Für diesen neuen Brunnen ist jährlich Zins von fünf Kreuzer sogleich mit einer einmaligen Zahlung von 5 Gulden kapitalisch abzulösen. Unterschrift: Freiherr von Lichtenthum, Kreishauptmann zu Imst
Die Gemeindsleute in Prannt, Pfarre Perwang, zahlen wegen eines Streits mit den Mittereggern betreffend das Kar 48 Gulden 9 kr an Gerichtstaxen, wovon noch 26 Gulden 9 kr offen sind. Am 29. April 1673 erlegen lt. Quittungsvermerk Georg Rimbl, Korporal, und Georg Singer den Restbetrag durch Gutschriften und Bargeld, was durch den Gerichtsschreiber bestätigt wird. Unterschrift: Gerichtsschreiber Johann Pfaundler
Michl und Jörg Perchtoldt in Prant bitten Anwalt Jakob Strele um eine Bescheinigung, wie sie Weg und Steg bei ihren beiden Häusern zu gebrauchen haben. Demnach soll Jörg dem Michl zwischen seinem alten und neuen Haus einen Fußweg im Sommer und Winter offen halten und ihn ungehindert passieren lassen. Weiters soll Jörg den Michl Perchtoldt auf die Güter ober dem neuen Haus bis zum Gemeinen Gatter ungehindert fahren, gehen und tragen lassen und umgekehrt. Dazu soll er beim neuen Haus zwei Marksteine setzen. Das Regenwasser ist zwischen den beiden Häusern auszuleiten. Michl Perktoldt soll mit seinem Vieh ober dem Haus des Jörg in die Gemeine Gasse ein- und ausfahren. Zeugen: Jörg Perktoldt zu Haiterwang, als deren Bruder, Stoffl Singer zu Khelmen und Hans Sprenger
Markungsbrief für Mitteregg und Prandt wegen der Holz- und Weiderechte auf dem Rain ob dem Sam- und Knodenwald. Da der Vergleich von 1535 keine ausführliche Markung kennt, wird beim Waldmeisteramt in Reiti von Hans Sprenger aus Mitteregg und von Hans Rimbel eine Waldteilung beantragt. Genannte Marksteine beginnen auf dem Knodenkopf, Knodenegg bis zur Sehlirrenwand. Die Grenze ist mit einem niederen Zaun zu versehen. Prandt gehört der westliche und nördliche Teil bis zur Kelbmer und Riner Gerechtigkeit, doch hat Müller Christian Perchtoldt lt. Vergleich von 1535 bei den Gemeinden Holzrechte. Vor dem Pfleger, sowie Forstknecht Adam Singer, Anwalt Hieronymus Strele und dem Müller sind als Unparteiische zugegen von Prandt: Hans und Georg Rimbl, Martin Perchtoldt und Gabriel Schwarz; von Mitteregg: Hans Pranger, Stoff! Falger, David Greßle und Tobias Sepp; weiters Waldmeister Martin Zwerger. Siegler: Franz Karl Freiherr von Rosst, Kommandant und Pfleger der Festung und Herrschaft Ernberg
Abmarkungsbrief zwischen den Gemeindsleuten zu Mitteregg und denen im Prandt, Pfarre Perwang, den Knodenwald betreffend.
Vergleich zwischen den vier Nachbarschaften Nambles, Kelbmen, Mitteregg und Prandt, alle Pfarre Perwang, wegen der Erhaltung des zerstörten Talweges und der Rotlechbrücke. Der Weg soll auf Prantner Gemeindegebiet von allen zu je einem Viertel repariert werden, sodaß er zum Gehen, Reiten und Fahren geeignet ist. Künftig soll aber Mitteregg zur Wegerhaltung nicht mehr beitragen und die übrigen Gemeinden je 1/3. Prant soll den Weg von der Brücke bis zur 2 /Berwang Bildsäule erhalten. Zur Brückenerhaltung tragen Brandt und Mitteregg 2/3, Nambles und Kelbmen 1/3 bei. Die Einhaltung geloben dem Anwalt Hieronymus Strele für Nambles Josef Rimbl, Jakob Fux und Peter Hueber; für Kelbmen David N (?), Christoph Singer und David Greßle; für Mitteregg Christian Spiß, Michael Falger und Hans Sprenger; für Brandt Georg und Paul Perchtold und Georg Rimbl. Siegler: Franz Karl Freiherr von Rosst, Kommandant und Pfleger der Festung und Herrschaft Emberg Zeugen: Jakob Hosp sen. und Hans Jakobs Sohn von Berwang, sowie Christian Berchtold, Müller am Rotlech
Steuerfassion (Rustikalsteuerfassion) von Brandt betreffend den Realbesitz des Christian Rimbl mit genannten Grundstücken, Flächengrößen und Anrainern zwecks Anlegung des Grundsteuerkatasters.
Johann Georg Klotz im Pranth besitzt nach Ableben des Georg Perwangers durch Kauf mehrere Grundstücke samt Haus, Stadel und Stall. Da er das Haus abbrechen will, stellt ihm die Gemeinde den Revers aus, daß ihm oder seinen Erben jederzeit ein Neubau zustehe und er auch berechtigt sei, alle gemeinschaftlichen Nutzungen, Gerechtigkeiten, wie Holz- und Weiderecht, gleich jedem anderen Nachbarn und Gemeindsmann zu beanspruchen. Diese Zusage wird dem Johann Georg Klotz von sämtlichen Gemeindsleuten gemacht und durch Anwalt Franz Karl Hosp attestiert. Davon erhalten die Gemeinde und Klotz eine Gleichschrift.
Vor Franz Karl Hosp, Anwalt der Pfarre Berwang, beschließt die Nachbarschaft Prandt eine Gemeindeordnung betreffend der Freiweide und der Gemeindearbeiten. Für jeden Zehent darf eine halbe Kuh als Weideaufschlag auf die sogenannte Freiweide aufgetrieben werden. Wer für das überwinterte Vieh nicht genug Freiweide hat, kann von einem Nachbarn solche Freiweiden um 24 kr übernehmen. Sollte die Freiweide nicht ausreichen, kann das Wintervieh gegen einen Aufschlag von 28 kr an die Gemeindekasse in die Gemeinweide getrieben werden. Ungenutzte Zehent- oder Gemeinweiden können durch anderes Vieh genutzt werden. Das Weidevieh einschließlich Jährlinge müssen bis Mariä Geburt dem Hirten täglich übergeben werden bei sonstiger Strafe von 1 kr je Tag. Für Gemeindearbeiten sind die tauglichsten Arbeiter abzustellen oder 12 kr in die Gemeindekasse zu bezahlen. Der Herbsttrieb auf die Felder ist drei Tage vorher durch den Escher anzukündigen. Siegler: Christoph Jakob von Sterzinger, Pfleger und Landrichter zu Ehrenberg