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Description archivistique
1677 Jän. 19
AT GemA Breitenwang 7-9-10 · Pièce · 1677-01-19
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Die Gemeinden und Nachbarschaften zu Praittenwanng, Mül und in der Lehen (einschließlich Neumühl und das Krecklmoß), alle in der Pfarre Praittenwanng gelegen, beschließen ein Einkaufgeld, da sich in den letzten Jahren viele fremde Personen niederließen oder einheirateten. Daher wird für alle, die nicht in Breitenwang geboren sind, eine Gemeindesatzung und Ordnung erlassen, wonach bereits angesiedelte fremde Männer 30 kr und Frauen 20 kr sogleich zu bezahlen haben. Neue Zuzügler müssen künftig 10 Gulden bzw. 5 Gulden noch vor der Hochzeit bezahlen. Dieser Gemeindebeschluß wird von der Emberger Obrigkeit ratifiziert und die Einhaltung durch die Breitenwanger Abgeordneten Tobias Prannz, Gewalthaber, Georg Kommann, Sebastian Hauser, daselbst, Jakob Kurz und Martin Nigg, beide Müller zu Mül, gelobt. Siegler: Franz Karl von Rosst, Obristwachtmeister und Kommandant, auch Pfleger der Festung und Herrschaft Emnberg Zeugen und Beisitzer: Johann Pachter, Gastgeborene und Hans Rormoser, Kommesser, beide Ratsbürger, und Martin Hörting, Gerichtsschreibereidiener zu Reiti

1732 März 2 Reutte
AT GemA Breitenwang 7-9-11 · Pièce · 1732-03-02
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Die Gemeinde und Nachbarschaft zu Praitenwang, Mihi und Lahn (einschließlich Neymihl und Kreckhlmoß) beantragt wegen der vielen fremden, auswärtigen und hierorts nicht gebürtigen Personen, das Einkaufgeld, wie es im Brief vom 19. Jän. 1677 zugestanden wurde (vgl. Urk. Nr. 1), zu erhöhen, um den Zuzug einzuschränken und die Ansässigen in ihren Weide- und Holzrechten nicht zu schmälern. Da auch benachbarte Gemeinden ihre Einkauf- und Zuzugsgelder erneuerten, wird in der neuen Satzung und Ordnung mit obrigkeitlicher Ratifikation festgelegt, daß künftig fremde Männer 20 Gulden Frauen 15 Gulden und Kinder 1 Gulden 30 kr bar zu erlegen haben. Ohne Konzession der Gemeinde darf kein Fremder aufgenommmen werden. Die Einkaufgelder sind vom jeweiligen Gewalthaber jährlich abzurechnen und zum Nutzen der Gemeinde zu verwenden. Dafür verbürgen sich gegenüber dem Gerichtsschreiber Franz Anton Hueber, Viertelmeister Franz Ginzinger von Lähn, die Maurer Lorenz Hofmann und Josef Kögl von Praitenwang und Georg Nigg, Müller von Mihi. Siegler: Franz Karl Freiherr von Rosst, Hofkammerrat und Pfleger zu Ehrenberg Zeugen und Beisitzer: Josef Linder, Bäckermeister zu Reitti und Jakob Planckhenstainer, Schreibereidiener

1794 Nov. 5 Imst
AT GemA Breitenwang 7-9-12 · Pièce · 1794-11-05
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Brunnenleitungsgerechtsame für die Gemeinde Braitenwang. Das k.k. Kreisamt im Oberinntal erteilt namens des Tiroler Landesgubemiums die grundherrschaftliche Bewilligung, in dem Feld hinter dem Dorf Breitewang von dem Pfarrwidumsbrunnengeleit 98 Teucheln zu je 12 Schuh durchzuleiten und über Gemeindegrund in das Dorf zu führen, um dort ein Brunnenbett zu errichten. Das Abwasser soll auf Gemeindeboden in den sog. Seegrund geleitet werden. Dafür hat die Gemeinde jährlich 4 kr Rekognitionszins zu leisten, welcher kapitalisch mit 4 Gulden abzulösen ist. Dafür wird dieses Brunnenleitungsrecht auf ewig gewährt, und vom k.k. Forsturbaramt Reutte wie ein Eigentumsrecht behandelt. Unterschrift: Josef von Laicharding, k.k. prov. Kreisamtsvorsteher und Josef Alex Planer, Kanzellist

nach 1876
AT GemA Breitenwang 7-9-13 · Série organique · 1876
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Grundriß, Werksatz und Schnitt für einen Pferde- und Kuhstall, sowie für ein angeschlossenes Sennereigebäude am Plansee für die Gemeinde Breitenwang im Maßstab 1:100. Die Sennhütte ist teilweise unterkellert und mit einer Milchkammer und Sennküche ausgestattet. Der Stall ist über 33 m lang und 9,3 m breit.

1786 Dez. 23 Reutte
AT GemA Breitenwang 7-9-14 · Pièce · 1786-12-23
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Steuerbuch für das Dürfte Lähn von 1786 mit den Katastemummem 1716 bis 1783. Gerichtsschreiber Josef Anton Naus begründet, warum in diesem Grundsteuerkataster die Taxe niederer als im Steuerbuch ist. Er bezieht sich dabei auf die Vorbemerkungen des Steuerbuches für den Markt Reutte. Das Steueraufkommen beträgt in Lähn fast 17 Gulden aufgeteilt auf drei Termine jährlich. Die Steuer ist beim Bürgermeister in Reutte abzuführen. Umrechnung: 1 Gulden = 60 kr, lkr - 5 Vierer oder Pfennig, 1 Vierer - 10 Berner. Steuerpflichtige sind Maria Anna Kommann, Michael Jäk, Peter Hillenbrand, Elisabeth Peintner, Franz Ginzingers Erben, Katharina Peintner, Xaver Osterried und Maria Anna Nigg. Spätere Besitzer werden nachgetragen und Grundstücksveränderungen korrigiert.

nach 1786
AT GemA Breitenwang 7-9-15 · Série organique · 1786
Fait partie de Gemeindeverwaltung

Realientaxation des Weilers Lähn der Pfarre Breitenwang Nr. 6 für die Katastralnummem 1716 inklusive 1783 durch die außergerichtlich beeideten Schätzmänner Johann Martin Pürkher und Matthäus Singer. Taxiert werden sämtliche genannten Grundstücke des Josef Koremann, des Michael Jeck, Johannes Diller, Josef Peintner und Franz Ginzingers Erben.