Realientaxation der Gemeinde Haldensee in der Pfarre Tannheim mit den Katasternummern 1658 bis 2294. Hinsichtlich der Klassifikation bezieht sich vorliegender Bd. Nr. 70 auf die Vorbemerkungen im Bd. Nr. 65, welche beim Dorf Rauth beigefügt sind. Die sonstige Vorgangsweise bei der Erhebung der Grundsteuerpflichtigen ist dem Bd. Nr. 7 vom Markt Reutte zu entnehmen. Bezüglich der Bonität der Grundstücke wird darauf verwiesen, daß durch dieses Dorf der Edebach fließt, der durch viel mühevolle Tagschichten erst jüngsthin wieder große Unkosten verursachte. Um den gemeinschaftlichen Arbeiten beim Archenbau gemäß Instruktion nachkommen zu können, wird jede Hausfläche von der ersten in die dritte Steuerklasse versetzt. Zudem überschwemmt der landesfürstliche Haldensee öfters die Güter, weshalb die geschädigten Gründe in der Bewertung herabgesetzt wurden. In der Reihenfolge der Hausnummern werden die Eigentümer mit sämtlichen Grundstücken und deren Anrainern, die Fläche, die Flurnamen und die Taxierung verbüchert. Entsprechend der Anlage des Theresianischen Grundsteuerkatasters werden die Grundstücke durchnumeriert. Auffallend ist, daß kein einziges Grundstück mit Grundzins belastet ist, somit keinem Grundherrn untersteht. Es sind über 600 Liegenschaften detailliert beschrieben, doch sind keine Veränderungen nachgetragen.
Schuldobligation der Gemeinde Grän über 250 Gulden welche schon am 12. Feber 1832 bei Johanna Falger von Holzgau wirksam geworden war. Dieser Betrag wurde am 7. Dez. 1841 von Johann Georg Knittel, Handelsmann von Elbigenalp, der Johanna Falger verh. Geis in Oberstockach lt. Quittung zurückbezahlt. Knittel überläßt die 250 Gulden nunmehr dem Johann Beßler von Haldensee. Somit schuldet Grän dieses Kapital in Solidarhaftung dem Kreditgeber Johann Beßler zu einem jährlichen Zinssatz von 4 % zu Martini. Quittungsvermerk vom 18. Jän. 1857 durch Johann Besler. Unterschrift: Johann Wießer, Vorsteher und weitere 20 Gemeindebürger sowie Johann Besler Zeugen: Josef Zobl, Mang Anton Hold und Franz GutheinzOriginal Papier Doppelbl. mit Orig. Unterschriften und Gebührenstempel
Das Landgericht teilt dem Vorsteher zu Grän mit, daß die bei Gericht hinterlegten Gelder für den Schanzbau und die Feuerspritze (vgl. Nr. 82) nunmehr abgerechnet sind. Demnach erhält Grän 55 Gulden 54 kr an Rückvergütung mit der Auflage, den Empfang zu bestätigen und den Betrag nachweislich gut zu verzinsen. Wegen der gebotenen Anschaffung der Feuerspritze ist kein Einspruch möglich.
Abrechnung des Gerichtes Ehrenberg mit den Gemeinden Nesselwengle, Grän, Thannheim, Zöblen Schattwald und Jungholz wegen des erübrigten Schanzbaugeldes und der Anschaffung von Feuerlöschspritzen. Et. Protokoll haben Thannheim und Jungholz aus dem Schanzbau noch 1278 Gulden Guthaben, welches nach Bezahlung der Feuerspritze für Thannheim (600 Gulden und Verkauf der alten Thannheimer Spritze an Grän (200 Gulden nach dem Steuerfuß auf die sechs genannten Gemeinden aufzuteilen ist. Von den verbleibenden 627 Gulden erhält Grän 55 Gulden 54 kr.
Steuervorschreibung an die Gemeinde Grähn für die Erwerbssteuer 1832, welche bis 15. Feber von nachstehenden Parteien von der Gemeindevorstehung einzutreiben und nach Reutte zu erlegen ist: Johann Weiß, Müller, Johanna Pflauder, Bäckerin, Johann Zobl, Schmied, Sebastian Pflauder, Wirt, Josef Gschwender, Schäfler, Josef Anton Schedle, Krämer, Josef Zobl, Schuhmacher (alle Grähn), Xaver Schorer, Müller, Matthias Gutheinz, Schuhmacher, Josef Bäßler, Gamhändler, Josef Rief, Schäfler, Josef Gutheinz, Schuhmacher (alle Haldensee), Josef Rief, Schäfler (Grähn), Konrad Fichtl, Schreiner (Grähn), Johann Schedle, Schuhmacher (Haldensee), Ludwig Zobl, Kornhändler, Dominikus Rief, Schuhmacher, Josef Schedle, Händler (alle Grähn) und Josef Brecheler, Gerber, (Haldensee). Die Steuer beträgt je Betrieb 1 Gulden nur der Gamhändler steuert 2 Gulden Das Steueraufkommen für 21 Gewerbe beträgt somit 22 Gulden
Die Gemeindevorstehung zu Grähn verkauft an das Ärar den nötigen Baugrund zur Erbauung eines Zollhauses und einer Gartenanlage für das Amt Enge im Ausmaß von 75 1/2 Quadratklaftem zum freien Eigentum. Dieser Baugrund kann im sog. Wolfhaag in beliebiger Richtung gewählt werden, wofür 25 Gulden 10 kr. als Kaufpreis nach erfolgter Ratifikation dieses Kaufvertrages fällig werden. Il/Grän Die auf diesem Grund haftenden Lasten und Kauferrichtungskosten übernimmt das Ärar. Der Kaufvertrag ist vom k.k. Mautoberamt Reutte ausgestellt und trägt den Genehmigungsvermerk der k.k. Gefallenverwaltung in Innsbruck vom 6. Juli 1829. Unterschriften: Sebastian Pflauder, Vorsteher Zeugen: Johann Zobl, Johann Schefer
Versicherungspolizze für die Feuerassekuranz der öffentlichen Gebäude bei der Gemeinde Grähn, Enge und Lumberg, welche lt. Grundbuchauszug vom Nov. 1827 für die Expositurkirche St. Wendelin in Grähn samt Widum und Schulhaus auf eine Versicherungssumme von 21.900 Gulden veranschlagt wird Die jährliche Prämie beträgt 3 ft. 39 kr, die Gewerbesteuer 1 Gulden 59 kr Berechnungsgrundlage für Kirche und Widum sind 3400 Gulden und für das Schulhaus 400 Gulden Unterschrift: Assekuranzvorstand Geizhofer
Franz Xaver Schedle, Bürger und Metzgermeister im Markt Reutte, verkauft sämtlichen Gemeindeinsassen zu Grähn drei freie und eigene Weiden oder Grasrechte in den Grähner Gemeindsehehaften unter Kat. Nr. 6711, welche er von seinem Vater Johann Schedle geerbt hatte, um 86 Gulden Den Kaufbetrag hat der Verkäufer vom Gemeindevorstand Sebastian Pflauder bar erhalten, was er hiemit quittiert. Unterschriften: Johann Georg Zobl, Gerichtsanwalt, Xaver Schedle, Metzger, Sebastian Pflauder Zeugen: Thaddäus Erdt, Unterhöfen und Michael Brechler
Die Xaver Wechsischen Eheleute und deren Kinder quittieren der Gemeinde Green, daß sie außerpfarrliche Personen und eine mittellose Familie sind und aus bloßer Gutmütigkeit seit zehn Jahren hier eine Unterkunft haben. Damit diese Gemeinde und die gesamte Pfarre Tannheim mit ihnen keinerlei Belastung habe, geben die Eheleute den verbindlichen Revers ab, nur so lange als Hintersassen auf Wohlgefallen und bis auf Widerruf ihre Wohnung in Green genießen zu wollen, als gegen sie keine Klagen Vorkommen. Unterschrift: Xaverius Wech
Gerichtsanwalt Johann Georg Zobl stellt der Gemeinde Grän einen Revers aus, daß Franz Xaver Wech mit seiner Ehefrau als pfarrlicher Untertan des Drittels Ellmen im mittleren Lechtal bereits im neunten Jahr sich in der Gemeinde Grän aufhaltet. Nach Gesetzeslage ist ein ununterbrochener Aufenthalt von 12 Jahren erforderlich, um in der Gemeinde Grän als Gemeindemann aufgenommen werden zu müssen. Er will daher der Gemeinde die Befürchtung nehmen, sich als Gemeindebürger zu etablieren und versichert durch Revers, daß er auch bei mehr als zehnjährigem Aufenthalt in Grän keine Gemeinderechte beanspruchen werde, was durch den Gerichtsamtmann bestätigt wird.