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Verzeichnungseinheiten
1562 Nov. 11 (St. Mertistag)
AT GemA Holzgau A-2-1 · Einzelstück · 1562-11-11
Teil von Gemeindeverwaltung

Steffel Zindel und dessen Ehefrau Christina, Gericht Thannberg im Zirsboden verkaufen dem Christian Strolz und dessen Ehefrau Anna eine Gülte von ihrer eigenen Haus- und Hofstatt (Anrainer: Hilprant Zach und Jakob Zindel) mit genannten Grenzen und Gerechtigkeiten um 80 Gulden mit Rückkaufrecht. Siegler: Hans Zimmermann, Gerichtsamtmann auf Thannberg

1680 Mai 29
AT GemA Holzgau A-2-10 · Einzelstück · 1680-05-29
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Bevollmächtigten von Oberschenen, Georg Lanng, und von Holzgau, Hans Lanng, bringen vor dem Richteramtsverwalter Peter Pachter, dem Schreiber Johann Pfaundler und dem Beisitzer Georg Niggl vor, daß sie bereits am 16. März 1679 durch den Waldmeister eine einstweilige Einstellung des unerlaubten Pfötschenschlagens durch die Stockacher erwirkten. Die von den Beklagten behaubtete Bewilligung vom 13. Feber 1642 sei ungültig. Um eine Abschrift der Bewilligungsscheine von Oswald Keller, Uriel Albl und den jetzigen Waldmeister Hans Zwerger wird ersucht. Dazu nehmen seitens der beklagten Stockacher Tobias Schneller und Christian Koler Stellung und legen die geforderten Bewilligungsscheine von 1641, 1642 und vom 13. März 1670 vor.

1680 Sept. 25 Reutte
AT GemA Holzgau A-2-11 · Einzelstück · 1680-09-25
Teil von Gemeindeverwaltung

Franz Karl von Rost erteilt durch Richteramtsverwalter Peter Pachler dem Anwalt Kaspar Loeß auf Ersuchen der Holzgauer (zue Holzgau) und Oberschennen den Befehl, den Gemeindsleuten zu Ober- und Unterstockach aufzutragen, die erforderlichen Schriften betreffend des Streits der Holznutzung am Holzgauerund Schennerberg binnen drei Wochen abzuliefern. RV: Kaspar Loeß vermerkt, daß er am 2. Okt. 1680 den Befehl den Stockachern vorgehalten und den Inhalt bekannt gemacht habe.

1685 Feber 16 Häselgehr
AT GemA Holzgau A-2-12 · Einzelstück · 1685-02-16
Teil von Gemeindeverwaltung

Die klagenden Gemeindsleute zur Holzgau und Oberschennen erwirken durch Gerichtsbeschluß gegen Hans Friz und dessen Sohn Hans Jakob den Rückkauf der Haushälfte. Lt. Bescheid vom 6. Mai 1684 und Gemeindeordnung vom 6. April 1676 ist eine Hausteilung und Errichtung'eines weiteren Kamins wegen Feuersgefahr verboten. Der Beklagte hat sich mit der Gemeinde zu vergleichen und sich künftig an die Gemeindeordnung zu halten. Dieser Gerichtsabschied wird vor Richter Michael Hofer von der Herrschaft Emberg, Gerichtsschreiber Johann Pfaundler, Waldmeister Johann Zwerger, Anwalt Kaspar Loeß, Martin Hörting und Christian Falger zur Holzgau, sowie den Abgeordneten Jakob Hueber und Jakob Lumpper geschlossen. Siegler: Franz Karl von Rosst, Obristleutnant, Kommandant und Pfleger der Festung und Herrschaft Emberg

1685 April 7
AT GemA Holzgau A-2-13 · Einzelstück · 1685-04-07
Teil von Gemeindeverwaltung

Kostenabrechnung des Anwalts Kaspar Loeß für die Gemein und Nachbarschaft Holzgau anläßlich der Errichtung der Hofstatt des Peter Scharff, der Besichtigung der Bauhölzer für Hans Knitl, Kramer, des Neubaus für Georg und Hans Friz, wegen des strittigen Holzschlags der Pfotschen im Schennerberg und für die neu errichtete Dorfordnung. Dafür haben Kosten ausgelegt: Jakob Hueber, Georg Lanng zu Oberschennen und Abraham Schwarz samt Zinsen insgesamt 130 Gulden 25 kr.

1687 Feber 27 Reutte
AT GemA Holzgau A-2-14 · Einzelstück · 1687-02-27
Teil von Gemeindeverwaltung

Franz Karl von Rosst beauftragt den Anwalt, den Holzgauer und Schenner Gemeindsleuten zu befehlen, die Stockacher bei der Holzgewinnung für das Pfotschenholz zum Archenbau nicht zu behindern. Trotz Bewilligung durch das Waldmeisteramt haben die Holzgauer sogar das 'Pötholz' aus der Arche genommen und hinweggefuhrt, wodurch sie die Güter der Stockacher gefährden. 17/'Holzgau Es ist ihnen daher aufzutragen, den Archenbau in keiner Weise zu hindern, das Archenholz zurückzustellen und die Holzgewinnung am Holzger- oder Schennerberg nicht zu behindern, bei sonstiger Strafe von 200 Thalem.

1687 März 8 Ehrenheim
AT GemA Holzgau A-2-15 · Einzelstück · 1687-03-08
Teil von Gemeindeverwaltung

Vor dem Pfleger zu Emberg, Franz Karl Baron von Rosst, dem Gerichtsschreiber Johann Pfaundler, Anwalt Martin Hörting, Johann Pachler und Kaspar Loeß, Anwälte im Lechtal, wird auf Antrag der Holzgauer und Oberschenerer erkannt, daß die Ober- und Unterstockacher ohne Rechtstitel Bewilligungsscheine von Oswald Keller und Uriel Albl anno 1641/42 für die Schlägerung des Archen- und Pfötschenholzes im Holzgauer und Schenerberg erhalten hätten. Den beklagten Stockachem wird daher das Holzhacken auf besagtem Holzgauer Berg untersagt, bis sie ein derartiges Recht nachweisen können. Das von den Holzgauem gewaltsam sichergestellte Holz soll diesen verbleiben, doch müssen sie der Herrschaft für diese Gewalttat 12 Gulden Strafe zahlen. Siegler: Franz Karl Baron von Rosst, Pfleger

1695 Feber 28 Häselgehr
AT GemA Holzgau A-2-16 · Einzelstück · 1695-02-28
Teil von Gemeindeverwaltung

Kaspar Loeß, Anwalt wird vom Pfleger zu Emberg beauftragt, die Erbteilung für den Müller Hans Loeß im Asum zu der Holzgau und für Hans Graf daselbst in Hößlger nach dem verstorbenen Oswald Salb zu Oberschennen. Im Beisein des Adam Klotz wird die strittige Teilung zwischen dem Schwager und Tochtermann im Haus des Anwalts vergleichsweise geregelt und der besiegelte Teilzettel anerkannt. Dafür muß Graf dem Loeß 12 Gulden zahlen und die Gerichtskosten tragen. Die Errichtung des Inventars soll jeder selbst bezahlen. Zeugen: Christian Klotz, Sohn des Hans Klotz zu der Holzgau, und Georg Loeß in Heßlger Unterschrift: Kaspar Loeß, Anwalt Vergleichsprotokoll Doppelbl. und 1 Beiblatt mit Nachträgen von 1714, 1717/18

1700 Juli 22/25
AT GemA Holzgau A-2-17 · Einzelstück · 1700-07-22
Teil von Gemeindeverwaltung

Philipp Schnöller, Gastgeboreneauf der Lendt im mittleren Lechtal, verkauft für seine Gattin Margarethe geborene Lang dem Adam Klotz zur Holzgau im Oberlechtal deren Vatererbe nach Hans Lang, das sie lt. Teilvertrag vom 11. April 1696 innehatte, gegen Übernahme der Schulden aus dem Vater- und Muttererbe um 650 ft. Siegelbitte an: Kaspar Loeß, Anwalt des Lechtales Zeugen des Kaufs: Kaspar Schwarz, Gerichtsverpflichteter zu Eimen, Elias Loeß zu Holzgau Zeugen des Gelöbnisses: Christain Falger, Kassier, Christian Schneller, Gerichtsgeschworener zu Hägerau

1702 Feber 11 Häselgehr
AT GemA Holzgau A-2-18 · Einzelstück · 1702-02-11
Teil von Gemeindeverwaltung

Zwischen Georg Hueber zur Holzgau kommt es wegen eines Brunnenrechtes mit Adam Klotz, Johann Knitl, Kramer, Christian Permann und Hans Hämerle zu einem Vergleich. Nach Einvernahme der Zeugen Georg Lang zu Oberscheneg und des Vorbesitzers Hans Khuen zu Langen einigen sich die Parteien gütlich, daß das Vieh zwischen Georg und Peter Huebers Anger ungehindert zur Tränke gehen dürfe. Ab St. Gallentag ist der Schranken durch Georg Hueber zu entfernen. Hueber verpflichtet sich, die Holz- und Heuführung nicht zu behindern. Dafür erhält er alle Schäden an seinem Zaun ersetzt. Die Gerichtskosten tragen beide Teile zur Hälfte. Die Einhaltung geloben obgenannte Parteien dem Gerichtsschreiber Jeremias Holer, dem Gerichtsanwalt Martin Herting im Beisein des Pflegamtsschreibers Johann Keller, und des Kaspar Loes. Siegler: Johann Gaudenz Freiherr von Rosst, Kommandant und Pfleger der Festung und Herrschaft Ehrenberg Zeugen: Johann Zwerger, Waldmeister zu Ehrenberg, Christian Lang im Stockach und Michael Salb im Winkl, beide im mittleren Lechtal

1710 Okt. 24 Widum Holzgau
AT GemA Holzgau A-2-19 · Einzelstück · 1710-10-24
Teil von Gemeindeverwaltung

In den Nachbarschaften Hechenbach, Langen, Direnau und Gfoll wurde durch Hansjörg Kindel und Christian Friz eine Mahlmühle betrieben, doch wurden sie von der Errichtung einer Schneid- oder Sagmühle durch Johann Gaudenz Freiherr von Rosst abgewiesen. Nunmehr will Johann Hueber, Müller auf dem Hechenbach, eine Schneidmühle errichten. Der Antragsteller verpflichtet sich, um Friede und Einigkeit zu erhalten, von allen Nachbarn beim Holzschnitt die selben Gebühren einzuheben und einen Schneidlohn zwischen 3 und 10 Pfennig je nach Größe der Bretter zu verlangen. Dieser Mühlenrevers wird am 12. März 1796 durch Johann Georg Lumpper obigen Nachbarn neuerlich bestätigt.

1575 März 3 Innsbruck
AT GemA Holzgau A-2-2 · Einzelstück · 1575-03-03
Teil von Gemeindeverwaltung

Erzherzog Ferdinand II. von Tirol bestellt den Forstknecht im Lechtal, Georg Schneller, zum Waldmeister über alle Wälder und Hölzer im Lechtal, Herrschaft Emberg, bis auf Widerruf. Er darf ohne Bewilligung des Emberger Pflegers kein Holz schlagen lassen. Holzschläge sind nach der Waldordnung auszuzeigen und das Kammergut und die Maißen zu pflegen. Besonders auf die Waldweiden, das Brennen und Schwenden, auf das Lörgatbohren, auf den Holzverkauf usw. ist zu achten. Zur Aufsicht hat er Rieger zu bestellen, welche die Holzentnahme für den Hausbedarf überwachen, sowie die Waldfrevler zu melden. Er hat auch die Aufsicht im Kaiser, in der Ret und Madaw, in Gramaiß, in Pschlabs, auch Pfafler, welche zum Gericht Landeck bzw. Imst gehören und muß Übertretungen dem Waldmeister im Oberinntal, Paul Sturm, melden. Schneller hat sich genau an die röm. kath. Lehre zu halten und darauf zu schwören. An Jahressold erhält er 8 Gulden vom Pfleger, aufgeteilt auf die Quatemberszeit, sowie 1/6 der Strafen. Für jeden ausgezeigten Holzstamm erhält er 3 kr als Spesenvergütung.

1720 Jän. 23 / Feber 1 Häselgehr
AT GemA Holzgau A-2-20 · Einzelstück · 1720-01-23
Teil von Gemeindeverwaltung

Da einige aus der Holzgau und zu Oberschennen unerlaubt im Schroffenwald Holz schlagen, wodurch die Gemeinde Penglerwald bei Lawinengefahr geschädigt und für die Häuser große Gefahr besteht, wird der Schroffenwald in Bann gelegt. Für jeden Stamm wird eine Strafe von 3 Gulden und für jeden Ast 12 kr bestimmt. Wegen der großen Lawinengefahr wird der Anwalt beauftragt, diesen Bannbrief vor öffentlicher Kirche zu publizieren. Nach Veröffentlichung des Bannbriefes bringen die Beklagten vor, daß die Klage der Gemeinde Penglerwald unbegründet sei und urgieren die Abschaffung des Stöcker Stegs. Zur Klärung der Einwände werden der Forstknecht Hans Georg Knitl und die Deputierten Josef Strobl, Müller am Sulzbach, und Johann Salb im Winkl beauftragt.

1720 März 18 Holzgau
AT GemA Holzgau A-2-21 · Einzelstück · 1720-03-18
Teil von Gemeindeverwaltung

Johann Gaudenz Freiherr von Rost, Pfleger zu Ehrenberg, lädt die Streitparteien Holzgau und Oberschennau wegen des strittigen Gemeindewaldes zu Schroffen und Grundlen am Freitag den 22. März nach Ehrenberg und fordert die Kläger der Gemeinde Penglerwald auf, ihre angeblich verbrieften Holzrechte vorzulegen. Diese Tagsatzung war notwendig, weil sich die Parteien unter dem Anwalt Christian Falger, dem Forstknecht Hans Georg Knitel und Georg Hueber von der Holzgau einerseits und Andrä Koller, Johann Scheffer, Hans Lang und Adam Bader vom Penglerwald anderseits, nicht vergleichen konnten. Vielmehr schickten die Gemeindsleute vom Penglerwald am 4. März in die Anwaltsbehausung 'zum Schimpf und Despect' zwei ledige unverheiratete Weibspersonen, die sich auf den Bannbrief beriefen. Von diesen Personen haben die Holzgauer nichts angenommen.