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Verzeichnungseinheiten
1539 Dez. 10 (1521 Juni 17, Innsbruck)
AT GemA Schattwald 7-9-10 · Serie · ? - 1539-12-10
Teil von Gemeindeverwaltung

Wolfgang Run, Anwalt, Hans Karlin, Richter (als Vertreter des Emberger Pflegers Jakob von Thunn), Hans Breit, Verweser der Pflege und Propst zu Füssen, Matthäus Teurler, Vogt zu Füssen und Hans Koch, Amtmann auf Thannheym, Pfarre Pfronntham, einerseits und die Nachbarschaft auf Cappl zu Fanheim (!) anderseits vergleichen sich nach vorgenommenem Lokalaugenschein wegen des Holzhauens im sog. Kapeller Schwandt gütlich. Capell ist vertreten durch die geschworenen Gerichtsleute Loy Rutennpach, Konrad Hafn, Forstknecht, Konrad Thanheymer, genannt Conlin; Pfronnthen durch Michael Hafn im Dorf und Heinrich Rath zu der Cappl, beide Hauptleute, auch Paul Puchler am Stainach, Hans Strobl zu Creuzegg, Martin Partlin, Peter Landrer im Dritteil und Martin Kumerlin im Ried, welche die Einhaltung des Vergleichs geloben. Genannte Marken beginnen an der Vils und reichen weiter bis an den höchsten Kopf im Schwanndt und gerade in der Klingenmark. Jenseits dieser Mark darf von keiner der Parteien Holz auf der jeweils anderen Seite gehauen werden .Jedoch wird denen von Pfronten der Viehtrieb entlang des alten Alpweges im Capeller Schwand gestattet. Bezüglich der Schadensgutmachung sollen sich die Parteien an das von der königlichen Regierung unter Kaiser Karl ergangene Urteil vom 17. Juni 1521 halten. Demnach sollen gegenseitig keine weiteren Forderungen gestellt werden. Siegler: obgenannte vier Amtleute

1560 Sept. 18 Tannheim
AT GemA Schattwald 7-9-11 · Serie · 1560-09-18
Teil von Gemeindeverwaltung

Zwischen den Nachbarn zu der Cappel auf Thanhaim und den Nachbarn zu Pfranndn in der Herrschaft Füssen kommt es wegen der Grenzmarken am Cappeler Gschwandt und Berg trotz des (1539) aufgerichteten Vertrages wegen Holzschlägerung und Übergenuß zu einer Tagsatzung in Thanhaym. vor dem Emberger Pfleger Georg Khannz, dem Richter Georg Frannckh, dem Füssener Propst Hanns Prayt und dem Vogtamtsverwalter Benedikt Dorffner. Bei der Begehung wird festgestellt, daß die Schlägerungen durch die Pfrontener wegen unklarer Marken zwischen dem Kopf und der Klingenmark erfolgt seien. Unter Obmann Georg Frannckh, Hans Müller zum Kazensteig, Konrad Thanhaimer und Hans Lienhardt zur Kappel einerseits, sowie von Pfranndto (!) der Obmann Benedikt Dorffner, Heinrich Sacher, Martin Eehaim zu der Kappel und Hans Streli am Steinach sollen einvemehmlich die Marken neu bestimmt werden. Genannte 11 Marken werden auf Tannen, Buchen und Weißtannen angebracht. Von den beiden Obleuten wird vereinbart, daß jenes Holz, welches auf dem an 29ISchattwald Kappel zugemarkten Teil liegt, denen zu der Kappel zugehören soll. Das Schwenden jenseits der Grenze ist künftig beiden Teilen untersagt. Die Weide steht wie bisher den Kappelern ungehindert zu, doch dürfen die von Pfranndto (!) ihren Viehtrieb durch den Kappeier Gschwandt mit dem Nachleger auf dem alten Alpweg führen. Siegler: Georg Khannz, Pfleger zu Ehrenberg, Hans Prayt, Propst der Herrschaft Füssen Zeugen: Georg Frannckh, Richter, Benedikt Dorffner zu Füessen,, Konrad Mayr, Zöllner, Anton Füegenschuech, Amtmann zu Thanhaym, Matthäus Todeller, Hans Mosauer und Urban Pabl, alle von Pfronten

1593 Juli 12 Tannheim
AT GemA Schattwald 7-9-12 · Einzelstück · 1593-07-12
Teil von Gemeindeverwaltung

Zwischen gemeiner Nachbarschaft auf der Kappel, Pfarre Thanhaim und Georg Haimbhofer auf der Cappel kommt es wegen eines strittigen Weges, welchen die Nachbarschaft bisher nutzte, bei den Quatemberrechten vor dem Ernberger Pfleger Hans von Winckhelhofen und dem Richter Matthias Schlechter nach erfolgtem Augenschein zu einem Spruch. Der Weg durch Haimbhofers Gut darf zu keiner Zeit befahren oder beritten werden, dorch darf er als Fußsteig weiter mit Gabel und Rechen und als Kirchsteig begangen werden. Im Winter ist es gestattet, den Weg mit dem Schlitten zu befahren, ohne jedoch den Haimbhofer zu schädigen. Dafür sollen die Nachbarn zur Kappel den Weg von der Brücke an dem Wasser der Ache zu ihrem Bedarf erhalten, um ihn befahren zu können. Die Gerichtskosten sind je zur Hälfte zu tragen. Die Einhaltung des Vertrages geloben für Kappel Christian Thanhaimer, Hans Kling und Matthias Hafen. Siegler: Matthias Schlechter, Richter zu Emberg Beisitzer und Sprecher als Zeugen: Georg Frank, Gerichtsschreiber, Ulrich Schraz, Amtmann, Anton Tauscher zum Nesselwenngli, Hans Mair, Adam Renn und Michael Rauscher, alle Thanhaim

1717 Juni 2 Pfronten
AT GemA Schattwald 7-9-13 · Einzelstück · 1717-06-02
Teil von Gemeindeverwaltung

Unter Amtmann Wolfgang Christoph Klock beschließen die abgeordneten Haupt- und Gerichtsleute von Pfronten mit der Gemeinde zur Cappell folgenden 29/Schattwald Holztausch. Die von Pfronten geben an Cappell das Gehölz von dem Cappeiler Zaun bis auf das Ögg und hinunter an den Bach. Doch das Holz auf dem Ögg verbleibt bei Pfronten, weil dieses zu der Vils gebracht werden kann. Dafür tauscht Cappell sein Gehölz von dem Vilsfall abwärts, vorbehaltlich jenes Holz, welches auf der Höhe steht und schon ausgemarkt ist. Dieser Holztausch bezieht sich jedoch nur auf den Abtransport und berührt nicht die Besitzrechte. Für nicht nach Hause zu bringendes Holz kann kein Teil den anderen haftbar machen. In einem Nachtrag gewährt Hans Schneider, der Pfarrhauptmann von Pfronten, den Cappellern zehn Tannen auf dem Geschwandt zur kostenlosen Entnahme. Weiters bewilligt er noch zwei Buchen durch Revers. Unterschrift: Christoph Klöckh, Amtmann

1727 Juni 16
AT GemA Schattwald 7-9-14 · Einzelstück · 1727-06-16
Teil von Gemeindeverwaltung

Im Streit um die Holznutzung in dem Kappler Schwandt kommt es zwischen der Pfarre Pfrondten und denen von Thannheim zu einem Lokalaugenschein. Valentin Bessler, Pfarrhauptmann, Felix Hecheberger und Martin Wözer beziehen sich auf den Tauschbrief vom 2. Juni 1717, welcher die Marktannen auf dem Ögg bezeichnet. Es werden neue Tannen bis zum Bach hinunter markiert und die Grenzen bei der Begehung am 16. Juni 1727 neu beschrieben. Für die nächsten 30 Jahre ist das Holzhauen aufgehoben. Unterschrift: Gerhard Zwerger, Gerichtsschreiber

1732 Feber 20 Schattwald
AT GemA Schattwald 7-9-15 · Einzelstück · 1732-02-20
Teil von Gemeindeverwaltung

Gemeindeordnung für Käppi und die Mitinteressenten von Tannheim. Vor dem Gerichtsamtmann Josef Tauscher und den Gerichtsverpflichteten Johannes Precheler und Anton Zobl von Schattwald beschließen Martin Wozer, Andreas Haf. Andreas Krosser, Johannes Scheiber, Georg Renns Witwe, Peter Pföffer, Hans Jacob Millers Erben, Konrad und Ferdinand Wözer und Josef Thannheimbers Witwe, alle von der Käppi, mit Hans Georg Paur als Vertreter genannter Tannheimer Nachbarn, Martin Rieff von der Wies, Georg Schraz, Martin Zobl, Josef Rieff, Valentin Thanheimber zu Frickhen, Josef und Nikolaus Ammann von Schattwald, Johannes Thanheimber, Gabriel Thanheimber, Johannes Woher und Leopold Zobl den Viehaufschlag in einer neuen Ordnung. Für die gemeine 29/Schattwald Hirtschaft auf der Kappel von Johanni bis Herbst sind für eine Kuh eine Weide, für ein Kalb eine halbe Weide und für ein Roß bis zu drei Weiden zu bestimmen. Die beiden Dorfmeister haben auf ihre Kosten zwei Stiere zu halten und sind dafür vom Hirtenlohn befreit. Jeder muß sein Vieh selbst durch die Viehgasse bis ober Matthäus Hafens Haus treiben, bei sonstiger Strafe von 12 kr. Weideplätze können pachtweise getauscht werden, doch muß das Vieh über Nacht heimgetrieben werden. Für 16 kr kann das Vieh auf die Hochalpe gegeben werden. Holz darf nur nach der jährlichen Austeilung geschlagen werden. Zum Säubern der Weiden dürfen keine Kinder oder alte Leute geschickt werden, sonst sind täglich 15 kr fällig. Im Frühjahr ist das Weidevieh dem Dorfmeister zu melden. Jedem Haushalt steht überdies gegen Bezahlung eine halbe Weide zu. Siegler: Franz Karl von Rosst, Pfleger zu Ehrenberg

1741 Nov. 10
AT GemA Schattwald 7-9-16 · Einzelstück · 1741-11-10
Teil von Gemeindeverwaltung

Matthäus Rief, Forstknecht von Neselwengl, teilt der Gemeinde auf der Kabell mit, daß Jakob Zobell von Kazenstaig klagt, daß die Gemeindsleute das ausgezeigte Holz zu ihrem Hausbedarf nicht benötigen. Da durch Windwurf viel Holz angefallen sei, sind sie berechtigt, das ausgesteckte Holz dem Schmied zu verkaufen. Es wird auch künftig durch das Waldmeisteramt der jährliche Verkauf an den Schmied gestattet.

1743 April 6 Kleinnesselwängle
AT GemA Schattwald 7-9-17 · Einzelstück · 1743-04-06
Teil von Gemeindeverwaltung

Den Gemeindsleuten auf der Cappell namens Johannes Wözer, Andrä Krößer, Matthäus Renn, Josef Tanheimber, Ferdinand Wözer, Konrad Wözer, Peter Pfyster und Andrä Hosp, sowie dem Mitinteressenten Hans Jakob Miller wird auf deren Bitte der Abbruch der alten baufälligen Behausung genehmigt und ein Neubau 'weiter herabwärts' ganz willig und gern mit folgender Auflage gestattet: Die alte Hofstattgerechtsame ist hiemit verfallen und Hans Jakob Miller darf dort keinen Hausbau mehr errichten, was er durch Revers für sich und seine Nachkommen den gefertigten Gemeindsleuten bestätigt. 29/Schattwald Zeugen: Matthäus Rief, Forstknecht zu Tanhaimb, Hansjörg Paur, Gerichtsverpflichteter ab der Wies, und Josef Rauscher, Amtmann

1746/ 1824/ 1874
AT GemA Schattwald 7-9-18 · Serie · 1746 - 1874
Teil von Gemeindeverwaltung

Weidebuch für die Gabler Gemeinde, verfaßt von Matthias Harf. Von den insgesamt 75 1/2 Weiden werden zwischen 6 und einer halben Weide pro genanntem Interessenten zugeteilt. Es folgen weitere Namenslisten.

1765 Aug. 18 Pfronten
AT GemA Schattwald 7-9-19 · Einzelstück · 1765-08-18
Teil von Gemeindeverwaltung

Oie Bevollmächtigten der Pfarre Pfronten bestätigen, daß der mit der Gemeinde Cappel im Jahre 1717 getroffene Holztausch und der Vergleich von 1727 ungültig sind und kein Teil vom anderen etwas zu fordern habe, sondern es bei der alten Mark verbleibe. Unterschriften: Josef Fercher, Pfarrhauptmann, Josef Schaitler, Gerichtsschreiber, beide zu Pfrondten

1768 Aug. 14
AT GemA Schattwald 7-9-20 · Einzelstück · 1768-08-14
Teil von Gemeindeverwaltung

Gerichtsamtmann Matthäus Tauscher extrahiert den auf Pergament verfaßten Kaufbrief vom 13. März 1669, welcher die Andrä Wözer’sche bzw. die nunmehr Johann Scheiber’sche Hofsache auf der Käppi betrifft, auszugsweise: Die vom Vater Kaspar Kling sei. herrührende Behausung, Frühgarten und Badstube, grenzt im Osten an den Bach, sonst an den Schrottweg, weiters ein Anger über dem Schrottweg, grenzt im Norden an Jakob Pföfferles Witwe und im Westen an Hans Hosps Witwe.

1772 Jän. 15 Nesselwängle
AT GemA Schattwald 7-9-21 · Einzelstück · 1772-01-15
Teil von Gemeindeverwaltung

Johannes Schaffrath quittiert der Gemeinde Kapl, daß er für die Reparatur der Behausung des Konrad Wötzer, wofür die Gemeinde einsteht, für zwei Kamine an Sand, Ziegel, Kalk und Ofenleim, samt Tagschichten und Leutkauf 9 Gulden 9 kr aufgewendet und erhalten hat.

1792 Aug. 27 Reutte
AT GemA Schattwald 7-9-22 · Einzelstück · 1792-08-27
Teil von Gemeindeverwaltung

Das Pflegamt Ehrenberg erkennt auf Vorstellung des Anton Rief zu Kappel wegen der strittigen Verarchung, daß nach eingesehener Urkunde vom 12. Juli 1783 der alte Fahrweg von der großen Brücke durch die Feinte Riefs vor einigen Jahren abgeändert worden war. Daher ist die Arche auf dem alten Platz von der großen Brücke bis zur Mühlmauer in der Länge von 40 Schritt von jenen Parteien, welche den Fahrweg benützen, gemeinschaftlich herzustellen und zu erhalten. Begründete Einwendungen können binnen 14 Tagen gemacht werden.

1792 Nov. 7 Unterhöfen
AT GemA Schattwald 7-9-23 · Einzelstück · 1792-11-07
Teil von Gemeindeverwaltung

Bezüglich der Erkenntnis vom 27. Aug. erscheinen Michael Renn von Schattwald, Franz Josef Lochpiller ab der Käppi, Michael Wözwe von Friken als Weginhaber und Johann Wözer, Müller auf der Wies, um den Schrattweg zu reparieren. Es sei aber unklar, auf welche Arche sich der Georg Herimhoferische Vergleich sich beziehe. Sie ersuchen daher, daß der Müller Johann Wözer seinen Verleihbrief vorlege, um darüber Auskunft zu erhalten, ob die Wegarche oder die Mühlarche gemeint sei. Nach Vorlage seiner Dokumente stellt der Gerichtsamtmann Johann Georg Zobl fest, daß darin zur Klärung der Archendifferenzen nichts Dienliches enthalten sei.

1792 Nov. 11 Unterhöfen
AT GemA Schattwald 7-9-24 · Einzelstück · 1792-11-11
Teil von Gemeindeverwaltung

Einstweilige Verfügung, die Arbeiten an der Arche durch die Weginhaber aufzunehmen und gleichzeitige Ladung der Parteien für den 17. Nov. 1792. Dabei sollen der protestierende Johann Wözer, Müller auf der Wies, und die Weg29/Schattwald inhaber auf der Kappel einvernommen werden, um die Lage der Arche und des Wassers zu klären. Die Ladung an das Pflegamt Ehrenberg wird durch Gerichtsamtmann Johann Georg Zobl übermittelt.

1795 Dez. 10 Reutte
AT GemA Schattwald 7-9-25 · Einzelstück · 1795-12-10
Teil von Gemeindeverwaltung

Zwischen der Gemeinde Käppi und dem Wirt zu Schattwald, Franz Xaver Zobl, wird entschieden, daß Maria Weber, verh. Willi zu Heiterwang von ihren drei Weiderechten nur eineinhalb verkaufen darf, da in Käppi äußerster Holzmangel herrsche. Den Holzanteil möge der Gerhab Simon Fiegenschuh kaufen, und die restlichen 1 1/2 Weiderechte sollen der Gemeinde Käppi zum Kauf angeboten werden. Diesem Entscheid stimmen Zobl und die Ausgeschossenen Anton Rief und Johannes Zobl zu.