Herzog Fridrich von Österreich bestätigt den Bewohnern alle Freiheiten, welche Rudolf, Hanns und Erkinger, Brüder von Hannenhoven, in der Pfarre zu Tanhaim, von dem Vilsrain bis an die Gacht, gehabt haben. Er bestätigt ihnen alle Freiheiten und Ehafiten, welche er denen von Hannenhoven laut Kaufbrief abgekauft hat, wie sie die Leute zu Tanhaim in dem Algew und zu Oberstorff vor besagtem Kauf im Lechtal gehabt haben. Dafür sollen sie jährlich zu St. Nikolaus gegen Erenberg zu seinen Händen 15 Gulden seinem Pfleger reichen. Siegler: Herzog Friedrich zu Österreich, Graf zu Tirol
Franz Karl von Rosst, Pfleger der Festung und Herrschaft Emberg, bekundet den Untertanen von Tannhaim auf Bitte der Gewalthaber Anton Tauscher, Salzfaktor und Gastgeborenein Nesslwenglen, und Jakob Mayr zu Kinzen, folgenden Regimentsbescheid vom 23. März 1695: Die vom Obristjägermeisteramt gegen die Untertanen der Pfarre Tannhaimb vorgebrachte Klage wegen des Schießens von Füchsen, Enten und Hasen wird aufgehoben und die Bestrafung für nichtig erklärt. Somit sind die Untertanen und Gerichtsleute der Pfarre Tannheimb von dieser Strafe des Obristjägermeisteramtes absolviert. Diese Absolvierung wird vom Emberger Pfleger beglaubigt. Siegler: Franz Karl von Rosst
Befehlsabschrift der o.ö.Regierung zu Ynsprugg, daß künftig die Ausfuhr von Schmalz, Butter, Klein- und Großvieh für jedermann verboten ist, bei sonstigem Verlust aller Privilegien und Freiheiten.
Vor Thomas Tauscher, Gerichtsamtmann, Martin Hörbst, Jakob Mayr und Nikolaus Weber werden die Mitinteressenten der Eigen- und Gemeinwaldungen auf Wunsch des Überreiters befragt, ob sie noch alte Schriften darüber haben. Die Befragten geben zahlreiche Urkunden zu Protokoll welche ihre Holzrechte beweisen. Michael Zobl, Hans Rief, Tobias Schraz, Michael Herbst, Hans Zobl, Jakob Zobl, die Mitinteressenten Urban und Georg Renn, die Gemeindsleute in Unterhöfen, Lorenz Koch, die Gemeindsleute zu Schmiden, Bogen, Gaist und Kinzen, Michl Miller zu Zöblen, Sebastian und Hans Linhart, Konrad Fiegenschuech und Georg März, Konrad Zitt, Hans Fiegenschuech, Michael Zillenpiller, Hans Holzschmidt, Michael Zitt, Kaspar Zobl, die Gemeindsleute auf der Wies, Augustin und Kaspar Aman, die Gemeindsleute im Junckholz, auch Jakob Lochpiller, Hans Kleiner und Andreas Waggin nehmen zu den Strafen und Fragen des Überreiters Stellung.
Stellungnahme zum landesfürstlichen Tanzverbot, veranlaßt von Pfarrer Georg Falger, jetziger Pfarrer von Tanhaimb, um sie am Sonntag abzulesen. Dagegen wird bemerkt, daß es besser sei, an einem ruhigen Lechtaler Ort den jungen Leuten den öffentlichen Tanz zu lassen, da sonst in drei oder vier Orten in den Winkeln heimlich getanzt werde. Dieser Pfarrhof ist schon vor undenklichen Zeiten durch die Voreltern erbaut worden und hat schon viele Priester und Pfarrer erlebt. Am letzten Sonntag war der Berichterstatter in Tannheim, wo im Standhaus nach altem Brauch mit Saitenspiel zwei Stunden der Tanz ehrbar gehalten wurde. Daher möge man die Pfarruntertanen bei ihrem alten Herkommen in Gnaden lassen.
Thomas Tauscher, Gerichtsamtmann, richtet ein Begleitschreiben an Jakob Mayr zu Kienzen, worin er die Klagsschrift des Pfarrers und die eigene Stellungnahme abschriftlich beilegt. Gleichzeitig wird die Stellungnahme an den Bischof von Augsburg verschickt. Er empfiehlt, die Predigten des Pfarrers aufmerksam zu verfolgen und sich alles zu merken.
Pfleger Franz Karl von Rosst fordert Jakob Mair, Gerichtsamtmann der Pfarre Tanhaimb, auf, die ehemaligen Gewalthaber von Gren, namens Matthias Rief, Hans Koch und Michael Zobel daran zu erinnern, die Kosten aus dem am 26. Juni 1698 getroffenen Vergleich mit den ausländischen Weideinhabem binnen 14 Tagen zu bezahlen oder allfällige Bedenken schriftlich mitzuteilen.
An den Salzfaktor Lorenz Tauscher von Clainnesslwenglen richtet die o.ö. Hofkammer in Yhnnsprugg einen ernstlichen Befehl, worin sie sich auf seinen Bericht über das Rodfuhrwesen bezieht. Aus dem Dekret vom 19. Nov. 1698 habe man vernehmen müssen, daß die Salzrodfuhrleute der Pfarre Tannhaimb entgegen der Rodordnung und der an seinen Vater Thomas Tauscher ergangenen Faktoramtsinstruktion einen eigenen Rodmeister auf den Stadel stellen. Da es nicht gestattet ist, solche Leute nach eigenem Gutdünken auf den Stadel zu stellen, wird dies streng untersagt. Wer im Stadel angetroffen wird, ist aus der Liste yi/Tannheim der Rodleute zu streichen und darf keine Salzfässer mehr fuhren. Entsprechend dem Handgelübde hat der Salzfaktor diesem Befehl nachzukommen.
Anläßlich des Grenzvertrages vom 15. Sept. 1670 zwischen Tyrol und dem Hochstift Augspurg wird von den Obrigkeiten in Ernberg, Rettenberg und Füssen sowie den mitinteressierten Untertanen der Pfarren Thanhaimb, Hindelang und Pfranten alle sechs Jahre eine neue Visitation der Grenzmarken vorgenommen. Ernberg ist durch den Pfleger Johann Gaudenz von Rosst, Forstüberreiter Martin Zwerger, Forstknecht Jakob Ruef, Michael Koch und Michael Zitt vertreten. Es sollen die Marken von dem Windhaag, auch Steinenberg herab, bis hinunter in die Mitte der Ebene durchgegangen und renoviert werden, wozu genannte Deputierte abgeschickt werden. Vom höchsten Zinken des Stainenberg bis zum Weissenbach werden insgesamt 128 Grenzpunkte ausführlich beschrieben, ohne jedoch die Abstände zueinander anzugeben. Als Markierungen dienen Bäume, Legersteine, Wappensteine oder markante Geländepunkte, welche ganz unversehrt vorgefunden werden. Somit stimmt diese Begehung mit den Grenzprotokollen von 1670, 1677, 1685 und 1692 überein.
Konzeptschrift der gesamten Gemeinde Nesselwengle wegen eines Grundtausches und einer Beschwerde gegen den Forstknecht Jakob Riele betreffend die Vergrößerung der Weiden auf den Alpen Lehner und Gehm.
Vor dem Pfleger Jeremias Holer und Gerichtsschreiber Jakob Scheich erscheinen zur Gerichtskonferenz die Ausgeschossenen vom Markt Reiti mit Bürgermeister Johann Amann, von den umliegenden Orten, vom Lechtal usw. mit genannten Personen, sowie von Tannheim mit Michael Zitt, Wirt im Schattwald, und Hans Lang im Gschwendt. Der Gerichtsausschuß beschließt, daß die Kopfund Vermögenssteuer durch die Anwälte in ihrem jeweiligen Distrikt mit Beiziehung zweier Unparteiischer beschrieben und die Verzeichnisse der Obrigkeit zugeschickt werden sollen. Demnach ist die Belegungssteuer zweimal jährlich einzutreiben. Es wird ersucht, einen Teil der Steuern im Gericht einbehalten zu dürfen. Bezüglich des Kornmarktes in Reiti wird beschlossen, den dortigen Bürgern das Vorkaufsrecht einzuräumen. Gleichzeitig ist es den Untertanen verboten, am Kommarkt in Füessen in den nächsten sechs Wochen einzukaufen. Mit Obristleutnant Baron Heindl soll wegen des Heugeldes und der Pferdeportionen eine andere Abgeltung erfolgen. Das Siegel- und Taxgeld ist neu zu regeln. Die kostspieligen Neuerungen des Forstüberreiters sollen aufgehoben werden. Die freie Gemspirsch soll allen übrigen Gemeinden des Gerichts zugestanden und die Kuchlsteuer aufgehoben werden.
Die ganze Gemein im Lechtal, Reich und Arm, bekennt, daß sie von den Umsassen zu Tanheym und in dem Albgew, die zur Herrschaft Östereich (!) gehören, jährlich 10 Gulden an Hilfssteuer erhalten, welche sie lt. Ehehaft nach Erenbergk zu entrichten haben. Die von Tanham und aus dem Albgew sollen künftig diese 10 Gulden direkt nach Erenbergk zu Hilf geben, nachdem die gnädige Herrschaft von Österich (!) diese von Herzog Fridreich stammende Hilfssteuer von Rudolf Henny und den Gebrüdern Erkinger von Haymenhofen gekauft hat. Siegler: Hans Koller, Richter zu Eremberg Zeugen der Siegelbitte: Herr Achacy, Pfarrer im Lechtal zu der untern Kirchen, Rudolf Recher von Ymbst, Hartman Metzger von Füssen
Kaiser Josef konfirmiert auf Bitte der Untertanen des Tales von Tanhaimb den auf Herzog Friedrich zurückgehenden Freiheitsbrief (1416) zur Gemspirsch, weil die Tannheimer bei dem bayerisch-französischen Einfall durch Treue ihre Dienste erwiesen haben. Dabei beruft er sich auf die Freiheitsbriefe Erzherzog Leopolds von 1622, auf jene Erzherzog Ferdinand Karls von 1648 und 1650 sowie auf seinen Vetter Sigmund Franz vom 15. Mai 1665 (vgl. Nr. 59). Dieser letzte Freiheitsbrief ist wörtlich inseriert und beinhaltet alle vorhergehenden Freiheitsbriefe. Weiters ist der Freiheitsbrief Kaiser Leopolds von 1669 (vgl. Nr. 65) inseriert. Wegen einiger nicht mehr aktueller Punkte werden von den Untertanen Abänderungen bezüglich Festungsbau, Kuchlsteuer, Viehverkauf, Brückenerhaltung und Führung der Weidebücher beantragt. Unter anderem wird genehmigt, daß der gewählte Amtmann oder Anwalt vom Pfleger auf zwei Jahre bestätigt wird. Er soll in dem Tal die außerstreitigen Handlungen, wie Inventare, Verträge, Vormundschaften und Rechnungen vornehmen und sie dem Pfleger zur Fertigung vorlegen. Wegen der Weitläufigkeit des Tales stehen dem Amtmann in allen Dörfern Gerichtsverpflichtete zur Seite.
Die o.ö. Kammer richtet über den Pfleger zu Ehmberg wegen Mängel in der Rodordnung zwischen Tannhaimb und Kleinneßlbang an die Salzrodfuhrleute die Verfügung, die Eigennützigkeit der Kleinneßlbanger einzustellen, bei sonstiger Strafe. Salzfaktor Lorenz Tauscher ist daran zu erinnern, sich nicht in fremde Angelegenheiten einzumischen. Thomas Tauscher soll beim Einkassieren der Rodfuhrleute und beim Wechsel der Fuhren die angemessene Gleichheit walten zu lassen.
Der Gemeindeausschuß von Nesslwengl unter Jörg Fässer und Andreas Rief ersucht die Obrigkeit, von den neu hinzugezogenen 10 bis 12 Fremden das Einkaufgeld gemäß Gemeindebeschluß von 1710 einzufordern, da sie auch die Holz- und Weiderechte beanspruchen. Die in der Liste angeführten 10 renitenten Zuzügler sollen entweder das Einkaufgeld bezahlen oder aller Rechte verlustig werden.
Beschreibung der Gerichtsverpflichteten der Pfarre Tannheim unter dem Gerichtsamtmann Thomas Tauscher, Salzfaktor und Gastgeborenezu Neßlwengl, gereiht nach ihrem Alter: Christian Zobl zum Haldensee, Nikolaus Woher in Unter'SHTannheim höfen, Thomas Schedle auf der Staig, Hans Zobl auf der Wiß, Martin Paur, Müller in Oberhöfen, Hans Fiegenschuech, Sattler zu Kienzen, Johannes Koch in Oberhöfen, Franz Ruef, Müller in Pechen, Hans Lang im Gschwend, Sebastian Lienhardt zu Zöblen, Michael Ammann am Berg, Hans Hallschmidt zu Frickhen, Christian Zobl in Unterhöfen, Johannes Wözer im Schattwaldt, Martin Dornacher, Müller zu Katzengsteig, Andrä Hafenegger zum Haldensee, Michael Paur zu Schmiden, Jakob Fiegenschuech zu Kienzen, Michael Zobl, Müller, Johannes Guethainz zu Nesselwengl, Hans Zobl, Satler auf der Bog, Christoph Peintner, gewester Amtmann, Hans Wözer auf der Capl und Jakob Ammann am Berg.