Grundsteuerkataster von Weissenbach, welcher auf dem Kataster von 1789 beruht und durch Lehrer Anton Kiechl von Lech neu angelegt wurde, weil durch Überschwemmungen und Muren viele Steuerknechte 'abgängig' waren. Dem 'wunden' Kataster wird ein Namensregister der Grundeigentümer (Besitzer) vorangestellt, welches sich auf die Seiten bezieht. Die Steuerpflichtigen sind nicht in der Reihenfolge der Katastemummem, sondern nach Hausnummern, ansteigend bis Nr. 101 verbuchen, sodann folgen ab Seite 446 Nachträge. Dieser Haus- und Grundstückskataster dürfte Grundlage für einen späteren Kataster gewesen sein, da fast alle Liegenschaften getilgt und somit übertragen wurden.
Verzeichnis aller Grundstücke der Gemeinde, geordnet nach den Höfen Hotter, Humppen, Schaflis, Reutten, Dirren, Christlis und Kerlis, Zitten, Laggen, Eden- und Oberhof werden alle Hausbesitzer namentlich verzeichnet und deren Grundstücke in Skizzen mit Länge mal Breite und Katasternummer vermerkt.
Kaiser Ferdinand I. bekundet, daß er der Gemeinde Weissenbach die jährliche Abhaltung eines Viehmarktes bewilligt. Auf deren Bitte wird der Viehmarkt alljährlich am 26. Sept. zum Wohle seiner Untertanen einvernehmlich mit der Behörde und ohne Schaden der landesfürstlichen Obrigkeiten genehmigt. Weissenbach darf, wie es die Marktgerechtigkeit und Gewohnheit mit sich bringt, den Markt an dem bestimmten Tag abhalten und sich dieses Rechtes ungehindert bedienen. Besonders dem Gubemium für Tirol und Vorarlberg wird geboten, die Gemeinde Weissenbach bei diesem Privileg zu schützen. Siegler: Ferdinand I. mit Unterschrift