Zehenteinkünfte und Messstiftungen für den Frühmesser der Liebfrauenpfarrkirche zu Kirchbichl. Es werden die zehentpflichtigen Güter und Grundstücke und die Namen der Stifter vermerkt. Siegler: Karl Schurff von Schönwörd auf Marienstain
Zwischen Jakob Brobst, Diakon des Regularstifts Herrenchiemsee und dem Pater Karl Meizner, Pfarrvikar zu Kirchbichl, einerseits und der Pfarrgemeinde zu Kirchbichl anderseits kommt es wegen der Abhaltung der Frühmesse zu einer Neuregelung in zehn Punkten und zu einer Angleichung an die Stolordnung. Die Einhaltung des Vergleichs geloben Pfarrvikar Karl Meizner und Georg ferner, Hofrichter von Herrenchiemsee, sowie die Abgeordneten der Kirchengemeinde von Kirchbichl Jakob Andres und Marx Schröcker. Siegler: Kommissariatssiegel
Johann Georg Debarde stellt an die Gemeinde Kirchbichl für die angefallenen Spesen in der Streitsache um die Frühmesse eine Rechnung über 12 fl 4 kr, welche er dem Andrä Widtschwenter, Lackhner zu Oberndorf, quittiert.
Neu eingeführte Salzburger Stolordnung. Anlässlich der von den Untertanen bei der Kommission 'inner das Gebirg' vorgebrachten Beschwerden sollen künftig die Sakramente dem Kranken ohne Entgelt gereicht werden. Die Gebühren für die übrigen geistlichen Verrichtungen werden neu festgesetzt.
Verzeichnis der Gründe und Wiesen, welche der Liebfrauenpfarrkirche Kirchbichl gehören und dem Frühmesser zum Genuss zustehen.
Georg Koller zu Luech bestätigt, dass er dem Georg Schröckher von Puechperg und dem Matthias Stöckhl von Winklhaim wegen der Frühmesse bzw. wegen der Stolordnung die Vollmacht erteilt habe. Siegler: Georg Koller zu Luech
Wegen der Differenzen zwischen der Pfarrgemeinde zu Kirchbichl und dem Pfarrvikar Jakob Speckbacher wird der Stadt- und Landrichter von Kufstein vom Dom- und Regularstift benachrichtigt, dass dem Pfarrvikar befohlen wurde, sich an den Frühmesskontrakt zu halten und sich bei den Stolgebühren moderat zu verhalten.
Ankündigung einer Visitation durch den Prälaten von Herrenchiemsee wegen Einführung der Stolordnung in der Pfarre Kirchbichl. Diese konnte wegen fehlender Schlittenbahn bisher nicht durchgeführt werden.
Stadt- und Landrichter Johann Sebastian Egger von Kueffstain bestätigt die 1755 probeweise erlassene Stolordnung für die Pfarrkirche Kirchpichl, nachdem sich die Kreuztrachten Kirchpichl, Wörgl und Hering miteinander verglichen haben.
Die o.ö. Repräsentation und Hofkammer erlässt an das Stadt- und Landgericht Kufstein wegen der Irrungen und Konfusion der bereits ratifizierten, jedoch vom Salzburger Konsistorium verweigerten Zustimmung zur Stolordnung den Bescheid, sich von der Geistlichkeit nicht irre machen zu lassen. Den Untertanen ist öffentlich zu verkünden, dass nicht mehr bezahlt werden soll, als einstmals mit Beizug der Geistlickeit ausgehandelt und gutgeheißen wurde.
Das Konsistorium Salzburg erlässt an Matthäus Stöckl zu Wincklham und Michael Pöll zu Ramsau als Gewaltträger der gesamten Pfarrgemeinde zu Kirchpichl wegen der Separierung der Kreuztracht Ytter ein Dekret an die dortigen Kirchenbedienten, dass die Bittsteller zur Ruhe angzuweisen sind. Gleichzeitig sollen sie an den Dekan zu Zell im Zillertal eine Bescheinigung dieser Verordnung weiterleiten. Siegler: Josef Graf von Spaur, Präsident, und weitere Unterschriften
Auf Veranlassung der Pfarrgemeinde Kürchbichl wird vom Ordinariat Salzburg die Erstellung einer neuen kommissionellen Stolordnung angeordnet, welche seit der Installierung des neuen Pfarrers für die drei Viertl Kürchbichl, Wörgl imd Hering zur Herstellung der Ruhe und Freundschaft notwendig erscheint. Die neue Stolordnung beruht teilweise auf der 1731 in Salzburg errichteten Ordnung und berücksichtigt, dass der Pfarrer zu Kürchbichl einen großen Widum und Mairhof besitzt. Es ist aber auch zu erwägen, dass die Pfarre keine Stifung und kein Legat zu erwarten hat, da sie dem Stift Herrenchiemsee zuzuordnen ist.
Stadt- und Landrichter Johann Sebastian Egger bezieht sich auf den am 13. Feber 1754 errichteten Vetrag über den Frühmesser und die Zehenteinhebung zu Kürchbichl und Hering, wofür Unkosten von 10 fl 42 kr anfallen. Siegler: Der Aussteller mit Unterschrift