- AT StA Kufstein 7-9-11-34
- Unidad documental simple
Parte de Gemeindeverwaltung
Leernummer
Parte de Gemeindeverwaltung
Leernummer
Parte de Gemeindeverwaltung
Handwerksordnung der Rotgerber für die drei Herrschaften Rattenberg, Kufstein und Kitzbühel von Kaiser Leopold I.; Siegler: Kaiser Leopold I
Parte de Gemeindeverwaltung
Konfirmation der Rotgerberordmmg von 1668 durch Kaiser Josef I. Siegler: Kaiser Josef I
Parte de Gemeindeverwaltung
Abschrift der Konfirmation der Fleischhackerordnung durch Maria Theresia.
Parte de Gemeindeverwaltung
Abschrift der Fleischhackerordnung für Kufstein von Kaiser Karl VI.
Parte de Gemeindeverwaltung
Legalisierte Abschrift Handwerks Ordnung der Wundärzte, Barbiere und Bader.
Parte de Gemeindeverwaltung
Ordnung für das Tischler-, Schlosser-, Büchsenmacher-, Glaser- und Binderhandwerk. Siegler: Kaiser Karl IV.
Parte de Gemeindeverwaltung
Tischlerordnung für Kufstein. Siegler: Kaiser Leopold I.
Parte de Gemeindeverwaltung
Zunftordnung des Schuhmacherhandwerks.
Parte de Gemeindeverwaltung
Schreiben des Stadt- und Landrichters Egger betreffend Bäcker wegen Beeinträchtigung der Geymeister durch die Stadtmeister. (...) 'sie sollen die Wochen nit öfters als 2 mahlen nach Wörgl mit dem Brodt ausgehen, zumahlen auch der Pöckh zu Wörgl un...
Parte de Gemeindeverwaltung
Anweisung der Kreishauptmannschaft Hall an die Kufsteiner Bäcker, Feldproviantbäcker aufzunehmen.
Parte de Gemeindeverwaltung
Die Kreishauptmannschaft Hall verlangt von den Kufsteiner Bäckern eine Aufstellung, wieviel Getreide ein jeder von ihnen im Monat backe. Im herrschaftlichen Magazin sei nämlich teuer angekauftes Getreide vorhanden, das an die Tiroler Bäcker abgege...
Parte de Gemeindeverwaltung
Die fünf bürgerlichen Bäckermeister Lorenz Dagn, Christoph Pertl, Johann Hilzenauer, Leonhard Sebacher, Margarethe Gogl und die Witwe des Andrä Dagn würden pro Monat 16 Metzen Weizen und 8 Metzen Roggen verbacken; Christian Hock hingegen 32 Metzen...
Parte de Gemeindeverwaltung
Klage der Kreishauptmannschaft, dass die Kufsteiner Bäcker nur für einen Monat lang das vorgeschriebene Getreide aus dem Magazin bezogen hätten.
Parte de Gemeindeverwaltung
Der Preis pro Wetzen Weizen wird auf 4 fl 36 kr und der Preis von Roggen auf 3 fl herabgesetzt.
Parte de Gemeindeverwaltung
Anweisung des Kreisamtes Hall an die Kufsteiner Bäcker, wöchentlich 25 Metzen Weizen und 6 Metzen Roggen dem Magazin in Hall abzunehmen. Bei Nichteinhaltung droht man ihnen mit Gewerbssperre.
Parte de Gemeindeverwaltung
Alle Bäcker werden aufgefordert, sich bei der Haupt- oder Viertellade einverleiben zu lassen. Dies sei wegen der immer stärker werdenden Entwicklung zur Gewerbefreiheit notwendig, um unzünftige Bäcker zu vermeiden.
Parte de Gemeindeverwaltung
Das k.u.k. Proviantamt in Tyrol verlangt, dass sich die drei Kufsteiner Müller vor dem Stadt- und Landrichter Egger zu verantworten haben.
Parte de Gemeindeverwaltung
Visitation der drei Kufsteiner Mühlen durch den Proviantverwalter als Commissar, der Repräsentations- und Hofkammer dem Hofkammerboten und einem Müllermeister.
Parte de Gemeindeverwaltung
Strafgelderbescheid der Repräsentations- und Hofkammer wegen Mängel bei Franz Hueber, Josef Köllenberger und Sebastian Treffer.
Parte de Gemeindeverwaltung
Die Kufsteiner Müller haben binnen acht Tagen vier Fragen an die Repräsentations- und Hofkammer zu beantworten, da eine neue Mühlordnung verfasst wird.
Parte de Gemeindeverwaltung
Schreiben an die Kufsteiner Müller: Die Kufsteiner Müller hätten weder ein Beutelgeld bekommen noch jemals eines verlangt. Von jedem Star hätten die Müller das 30. Maßl als sogenanntes Mußmaßl bekommen. Die Müller hätten von jedem Star ein Maßl Gr...
Parte de Gemeindeverwaltung
Die Repräsentations- und Hofkammer ist über die Beantwortung der Fragen nicht zufrieden.
Parte de Gemeindeverwaltung
Schreiben des Stadtmagistrates Kufstein: Das Stadtmagistrat Kufstein kann über die Fragen der Hofkammer keine bessere Auskunft geben.
Parte de Gemeindeverwaltung
Frage der Repräsentations- und Hofkammer, weshalb die drei Stadtmüller in Kufstein neben dem 30. Mußmaßl auch noch ein Schrotkleien zu fordern befugt und berechtigt seien.
Parte de Gemeindeverwaltung
Schreiben des Stadtmagistrats Kufstein: Das Maßl Schrotkleien sei seit jeher als Entgelt für den Transport so observiert worden.
Parte de Gemeindeverwaltung
Anweisung der Repräsentations- und Hofkammer, dass die Müller in Kufstein zukünftig nur noch das 30. Mußmaßl zu fordern berechtigt seien.
Parte de Gemeindeverwaltung
Zahlungsbestätigung der Huf- Waffen-, und Naglschmiede und Wagner für die Ausfertigung der Privilegienkonfirmation der Stadt Kufstein, dass für Pergament, Schnur, Taxen und Einbund 18 fl 46 kr bar abgeführt wurden.
Parte de Gemeindeverwaltung
Streit über die Zunftmäßigkeit der Erler Nagelschmiede mit den Augsburger Schmieden. Es wird auch das Kufsteiner Handwerk aufgefordert, ein Gutachten abzugeben, ob das Erler Nagelschmiedhandwerk zunftmäßig sei. Das Augsburger Schmiedehandwerk gebe...
Parte de Gemeindeverwaltung
Hiermit wird der Streit beendet und die Erler Schmiede anerkannt.
Parte de Gemeindeverwaltung
Schreiben an die königlich bayrische Stadt- und Landgerichtsobrigkeit. Zum Jahrtag 1807 sind so viele Mitglieder gekommen, wie schon lange nicht mehr, sämtliche Anwesende haben bereitwillig ihre rückständigen Auflaggebühren bezahlt. Zudem wird Aus...
Parte de Gemeindeverwaltung
Schreiben der Kufsteiner Schneidermeister an die Obrigkeit wegen des Verbots der Schneiderarbeit seitens der Artilleristen.
Parte de Gemeindeverwaltung
Gesuch des Kufsteiner Tischlermeisters Josef Angerer an die o.ö. Repräsentations- und Hofkammer, dem Anton Edenhauser zu verbieten, Tischlerarbeiten zu verrichten.
Parte de Gemeindeverwaltung
Antwortschreiben der o.ö. Repräsentation und Hofkammer, dass es Anton Edenhauser verboten werde, in der Stadt zu arbeiten, jedoch dürfe er im Landgericht arbeiten.
Parte de Gemeindeverwaltung
Dem Johann Stumpf wird vom Kreisamt Schwaz die Verfertigung seiner Tischlerarbeit im Bezirk der Hofmark Thierberg erlaubt.
Parte de Gemeindeverwaltung
Erlass, dass die Leinweberei von allem Zunftzwang befreit sei. Sie haben niemals einen Handwerkszwang zu unterliegen, sondern es stehe die Leinwandsfabrikatur sowohl einem jeden von ihnen und anderen Landesinwohnern, zünftig oder unzünftig, ohne m...
Parte de Gemeindeverwaltung
Unter Hinweis auf die Generalhandwerksordndung von 1732 sollten junge und ältere Gesellen ohne Unterschied behandelt werden; nur die Löhne seien im Verhältnis zur geleisteten Arbeit zu bezahlen.
Parte de Gemeindeverwaltung
Das Kreisamt verordnet wegen willkürlicher Preisbildung und einer dadurch bedingten Preissteigerung eine Tax (Preisfestsetzung).
Parte de Gemeindeverwaltung
Antwortschreiben des k.k. Kreisamtes auf das Bittgesuch Georg Bartls, Bürger und Schuhmachermeister zu Kufstein wieder für das Handwerk arbeiten zu lassen. Das Kreisamt fordert das Stadtmagistrat Kufstein auf, diese Angelegenheit zu überprüfen.
Parte de Gemeindeverwaltung
Kundschaftsprotokoll wegen Abtretung des Ziegelstadels zu Kleinholz und der Fleischbänke beim Inntor an das Militär. Alte Kufsteiner Bürger, die sich noch an die Zeit vor 1703 erinnern können, werden als Zeugen angeführt, dass sowohl der Ziegelsta...
Parte de Gemeindeverwaltung
Anfrage der Repräsentations- und Hofkammer wegen der Abgabe der trockenen Speisen durch die Metzger.
Parte de Gemeindeverwaltung
Beantwortung, dass die Metzger alle Sonntag die Leberwurst ausgeben und an den zwei Märkten das Fleisch auskochen.
Parte de Gemeindeverwaltung
Kenntnisnahme des oben angeführten Schreibens.
Parte de Gemeindeverwaltung
Die Metzger beschweren sich darüber, dass die Wirte selbst Vieh kauften und schlachteten. Die Wirte fühlen sich andererseits in ihrem Geschäft dadurch beeinträchtigt, dass die Metzger Würste verkaufen.
Parte de Gemeindeverwaltung
Regulament, in welchem genau festgelegt wird, was jedem der beiden Gewerbe (Metzger, Wirte) zusteht. Für den Fall der Nichteinhaltung wird mit 6 fl Strafe gedroht. Sieben Schreiben des Kreisamtes Hall betreffend Einhaltung des Regulamentes.
Parte de Gemeindeverwaltung
Unter Hinweis auf das Regulament müssen drei Kufsteiner Metzger, Niklaus Klingler, Matthias Eder und Josef Pertls Witwe wegen verbotenem Auskochen von Fleisch und Bratwürsten 6 fl zahlen.
Parte de Gemeindeverwaltung
Parte de Gemeindeverwaltung
Mittels Hofdekret werden alle Satzungen bezüglich Kälbernes, Lammfleisch, Schlaf- und Schweinefleisch aufgehoben.
Parte de Gemeindeverwaltung
Neue Verordnung wegen des Fleischverkaufs.
Parte de Gemeindeverwaltung
Klage der Kufsteiner Metzgeimeister, dass der Gastwirt Joseph Lettenbichler selbst Vieh schlachte.
Parte de Gemeindeverwaltung
Antwort des Kreisamtes Schwaz auf die Klage.