- AT StA Kufstein 7-9-11-84
- Unidad documental simple
- 1751-02-12
Parte de Gemeindeverwaltung
Wirtsordnung.
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Wirtsordnung.
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Bitte der bürgerlichen Kufsteiner Wirte an die Obrigkeit, um Gleichstellung mit den landgerichtlichen Wirten. Sie wollen zukünftig die Maß Wein zu 16, 14 und 12 Kreuzer ausschenken, gleichzeitig aber die gleiche Qualität beibehalten.
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Klage an die Obrigkeit, dass das Bier im ganzen Unterinntal 'sehr schlecht beschaffen sei'. Die Bierbrauer würden sich keineswegs um eine Besserung der Qualität bemühen, weil sie bei dem hohen Preis des Weines ihr schlechtes Bier trotzdem verkaufe...
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Umgelds-Instruktion für die Bier-Brauer.
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Dem 'Bier-Fratschler zu Entach', Georg Bintacher, wird seine Konzession zum Ausschank von Bier oder Branntwein bestätigt.
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Preisfestsetzung von Bier, Gemeinem Bier und Märzenbier.
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Verordnung zum Bierpreis: Dieser wird nach der neuen wienerischen Messerei neu berechnet.
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Verordnung, dass sämtliche Kufsteiner Wirte und Leute, die Fremde über Nacht beherbergen, diese schriftlich zu melden haben.
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Verbot des Branntweinbrennens aus Getreide; der Branntwein sollte aus verschiedensten Obstgattungen hergestellt werden.
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Verordnung, dass das Brennen von Branntwein aus 'hinterm Getreide' (fällt bei der Mühle hinten heraus) und aus verdorbenen Getreidefrüchten erlaubt sei.
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Meisterbuch des Bierbrauerhandwerks.
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Gesellenbuch des Bierbrauerhandwerks zu Kufstein.
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Aufding-, Freisag- und Vorstellbuch des Bierbrauerhandwerks zu Kufstein.
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Rechnungsbuch des Bierbrauerhandwerks zu Kufstein.
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Auflagebuch des Bierbrauerhandwerks zu Kufstein.
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Schreiben der Wirte betreffend Beibehaltung der Totenmähler. Trotz Aufhebung solcher, fordern sie nach wie vor, Totenmähler für- Freunde und Verwandte der Verstorbenen abhalten zu dürfen. Die Zehrung soll jedoch pro Person 13 bis 15 Kreuzer, exklu...