Sebastian Schweiger zu Durchholzen, Kreuztracht Walchsee, Pfarre Ebbs, verkauft im Beisein des Anweisers seiner Gattin Peter Suppenmoser und Hans Schenk, sowie des Gerhabs seiner Kinder Georg Poiger, dem Christian Mayr zu Durchholzen auf dem Kaltschmitgut ein Stück Grund um 890 fl. Die sog. Kalchschmidtpeunten grenzt an die Landstraße, an die Unterleitenpeunte und den Käufer selbst. Sie hat bereits vor 1651 zum Kaltschmidgut gehört. Am 15. Dez. 1712 hatte sie der Verkäufer von seinen Eltern Georg Schweiger und Margarethe geborene Wallner geerbt. Vom Kaufschilling sind Matthäus Jäger, Bierbrauer auf der Capel, Christian Hörfarter und Simon Köck auszuzahlen. Siegler: Georg Egger, Stadt- und Landrichter zu Kufstein Zeugen: Wolfgang Taxenbichler, Bierbrauer, und Johann Mösner, Schreiber
Verzeichnis der Berichte, Bittschriften, Anfragen, Anzeigen und Eingaben der Gemeinde Walchsee (Auslaufprotokoll) unter Gemeindevorsteher Peter Praschberger an das Landgericht Kufstein in regestenartiger Form, teils auch als komplette Zweitschrift (z. B. wegen Kostenbeteiligung an der Staudinger Brücke, Stellungnahme zur Wustungssteuer, Waldkultivierung, Einbürgerung des Müllers Fleidl, Ausfuhr von Holzladen, Versumpfung des Walchsees durch den Seemüller, Kindesannahme durch Schuster Staudinger usw.).
Gemeinderatsbeschluss wegen Gesuch der Alpbesitzer von Habersau unter Gemeindevorsteher Matthias Fischbacher, den Gemeinderäten Wolfgang Achomer, Johann Gründler und den Gemeindeausschüssen Jakob Hechenbichler, Georg Schwaiger und Sebastian Neuner. Weitere Gemeinderatsprotokolle und Auslaufkonzepte des Gemeinderates und des Gemeindeausschusses von Walchsee. Weitere Gemeinderatsbeschlüsse und Aussschussprotokolle, auch Auslaufkonzepte und Auslauf]oumale des Gemeinderates betreffend Franz Fleidl, Simon Esterhammer, Jahresabrechnung des Vorstehers Johann Oberhofer, Voranschläge, Vertrag mit Thomas Achomer, Jahresrechnung des Vorstehers Johann Buchauer
Nachtrag: Auszug aus der Vermögensübergabe der Maria Kendlinger, dem Besitzsohn Thomas Seebacher und den Weichenden Jakob, Anna, Maria, Elisabeth und Barbara Seebacher vom 30. Nov. 1809. Der Übernehmer solle alle Schulden übernehmen und den Kindern nach Sebastian Griebler (Kurator: Johann Hechenbichler, Bäckermeister zu Durchholzen) 1200 fl Kapital samt Zinsen bezahlen. Bis zur Bezahlung aller Verpflichtungen an die Weichenden muß der Insitzer Thomas Seebacher sein Hab und Gut verpfänden.
Mit Kauf vom 19. Mai 1825 ist Elisabeth Seebacher, Witwe Widmann, Eigentümerin des Wirtsanwesens zu Sebi und schuldet dafür dem Sebastian Grübl zu Hinterleiten in Walchsee ein Kapital von 200 fl. Grübl zediert heute diesen Betrag dem Johann Hechenbichler, Müllermeister Mülleimeister in Durchholzen. Siegler: Gerichtsstempel Zeugen: Alois Kraft und Johann Kanadier
Einantwortung nach Balthasar Hechenbichler, Müllermeister zu Durchholzen, welcher am 24. Jan. 1848 ledig verstirbt. Sein Bruder Jakob Hechenbichler ist erbberechtigt. Der Erblasser ist Eigentümer des Greiderergutes mit genannten Realitäten lt. Übergabe vom 27. Aug. 1843, fol. 829. Der Nachlass von 3730 fl ist mit Passiva von 2550 fl belastet. Verfachung am 15. Mai unter fol. 617 des Landgerichtes Kufstein. Siegler: Landgerichtsstempel und Unterschriften Richter Lang und Aktuar Hofer
Vergleichsprotokoll der Waldservitutenkommission mit der Gemeinde Walchsee vom 14. Sept. 1849. Die Gemeinde ist durch Matthias Fischbacher, Johann Wumigg, Wolfgang Hochgründler, Wolfgang Achomer, Josef Praschberger und Sebastian Neuner vertreten. Das Ärar überlässt zu genannten Bedingungen der Gemeinde Walchsee die Waldweiden Grubachwald Nr. 751, welcher an Durchholzen, die Aschauer Alpe und den Staatswald Jufen genzt; weiters den Lichtenhomwald Nr. 764, welcher an den Schwarzgraben, an den Brennergraben und die Kohlenrieder grenzt. Weiters werden die öden Gründe, welche in der Gemeinde verstreut liegen, vorbehaltlich der Zustimmung der Montanbehörde, überlassen. Es folgen Ablösungsprotokolle über Forstservituten nach 1850 und eine Vollmacht vom 26. Aug. 1849 für obgenannte Vertreter mit genannten Wahlmännem.