Vereinbarungen der Patscher Bevölkerung hinsichtlich der Regulierung der Weide, der Waldnutzung und Erhaltung der allgemeinen Infrastruktur; ebenso Grenzbeschreibungen; Regelungen hinsichtlich der Nutzung des Wassers des Dorfbaches in Bezug auf das Waschen der Wäsche und der Nutzung als Trinkwasser.
Urbarium
des lobwirdigen S. Donaten Pfar-Gottshauß zu Patsch , habenden Zinß und Gilten (=Abgaben, Zinsabgabe von einem geliehenen Kapital) auf das Jahr 1753.
Original im Gemeindearchiv Patsch
Tabellarische Gemeinderechnungen, Auflistung aller Ausgaben und Einnahmen mit eingehefteten Originalbelegen
Gemeinde PatschVerzeichnisse aller wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger mit Angabe der Hausnummern, des Geburtsjahres sowie des Berufs
Gemeinde Patsch