Anweisung lt. Gesetz vom 24.5.1885 strafrechtliche Bestimmungen betreff der Zulässigkeit der Anhaltung in Zwangsarbeits oder Besserungsanstalten , jede Gemeinde in deren Gebiet eine arbeitsfähige Person sich befindet welche keine Mittel zu ihrem U...
Transkription zur Anweisung lt. Gesetz vom 24.5.1885 strafrechtliche Bestimmungen betreff der Zulässigkeit der Anhaltung in Zwangsarbeits- oder Besserungsanstalten
Anweisung durch den Landeshauptmann an die Bürgermeister, die Amtsstunden des Bürgermeisters sollen nicht an Sonn und Feiertagen während des Hauptgottesdienstes abgehalten werden.
Haus Nr. 50-55: Veit Volderauerische Eheleute - besitzen das Kapfererlehen mit Behausung das untere Kuezenhaus, Gall Haas - besitzt mit Alex Diechtlische Eheleute ein halbes Klammerlehen je ein halbes oberes Kuezenhaus, Jakob Volderauer neues Haus...