1820-1826/1878-1881:Rechnungen des Dorfmeisters und Kassiers für die Gemeinde und den Zehent Flirsch über die Einnahmen an Sitzgeldern, Weidegeldern, Einkaufsgeldern, Kapitalzinsen aus dem Armenfonds, Abkaufgeldern vom Kirchmairamt, versteigertem Bergwaldholz und die genannten Ausgaben. Diese Jahresrechnungen werden vom jährlich neu zu wählenden Dorfmeister für die Jahre 1820-1826 fortgeschrieben (vgl. Gemeinderechnungen Nr. 4). Auf den ersten 25 Seiten wird für die Jahre 1878-1881 ein Tagebuch über den ein- und auslaufenden Schriftverkehr geführt. Von 1878-1881 werden die Ausgaben chronologisch eingetragen. Es folgt ein Verzeichnis der Anwälte und Vorsteher von Flirsch samt den Vorkommnissen während ihrer Amtszeit, welches vom Gemeindesekretär Rudolf Kathrein ab 1967 zusammengestellt wurde.
Sin título1869 April 5, Landeck: Teilungsprotokoll für die gemeinsame Melchalpe der 2/3-Gerichtsgemeinden und andere Interessenten. Wegen der provisorischen Nutzung veranlassen die Gemeinden Perfuchs und Pians eine Eingabe, weshalb die Bevollmächtigten von Angedair, Perfuchs, Stanz, Grins, Pians, Strengen (Vorsteher Josef Maas, Alois Bircher, Josef Juen, Gottlieb Hauweis), Flirsch (Benedikt Geiger als Vorsteher, Michael Matt, Franz Anton Ladner), Pettneu, Nasserein, die Besitzer von Wiesberg und die Vertreter der Alpen Seßlad (Seslath), Dias, Durich (Thurich), Spidur (Spedur), Groß- und Kleingfall, Versing (Versin), Langetsberg und Langesthei (Langetstheier Alpe). Bisher wurden die Alpen alle 30 Jahre durch das Los unter den Interessenten neu aufgeteilt (1838 zuletzt beim Gericht Landeck), was durch die Grundlasten- Ablösung nicht beeinträchtigt wird. Man bezieht sich auf den Vergleich der Paznauner Alpbesitzer vom 19./20. November 1777. Die nächste Alpteilung soll 1898 erfolgen. Kaisers hat von den 2/3-Gemeinden nichts zu genießen. Das Galtvieh darf nur in bestimmte Alpen aufgetrieben werden. Melchvieh hat Vorrang. Für Kappl muss ein Stier beigestellt werden. In 34 Punkten wird alles geregelt.
Sin títuloVergleichsprotokoll der Servituten-Ausgleichskommission mit der Gemeinde Flirsch betreffend der Holzrechte aus Staatswäldern, mit Nachtragsvergleich vom 12. Juni 1851 wegen strittiger Forstgrenze mit Schnann mit Vermarkungsprotokoll vom 13. August 1851 samt beigefügten Vollmachten und Vermarkungsplan. (Okularplan und Detailplan). Die Richtigkeit der Vermarkung wird durch die Bevollmächtigten von Flirsch durch Unterschrift bestätigt: Andrä Geiger, Anton Schmid, Leo Perkhofer, Rochus Geiger, Franz Neuhauser, Johann Traxl und Martin Wolf. Die Vollmacht wird von den 73 Grundbesitzern aus Flirsch unterzeichnet (Kopie).
Sin títuloFlirsch (Flürsch) meldet der Servituts- und Forst-Purifikations-Kommission als Gemeindeeigentum an: den Gemeinwald am Persir, bei Pardöll, Gruben unter Riedlen und Wolfen, sowie den Ganden-Rain in der Nörder am Rosannabach. An Holz- und Weiderechten werden angemeldet: Rauchental- und Finesunwald, Kohlwald, Tonagwald, Hochnenponwald, Bergwald und Bleismergallwald, Weidach bis zur Rosanna, Wolfsgrubenwald, Stücklmaiswald, Gsöllenplanwald, Ganatschwald, Mooswaldmais, Wald unterm Gfallkogl bis zum Klausbach und zur Rosanna an den Strenger-Forst grenzend; die Alpanteile des Zweidriltelgerichts auf Flatsch, Verpeil,
Gampernun / Roßfall / Dawinalpe
Ganatasch / Tritsch / Nessleralpe
Stalfun / Tanunalpe / Putzen
Rendlalpe / Verwall / Almajuralpe
Alperschonalpe / Kaisers / Boden
Erlachalpe / Mahdberg / Großgfall
sowie Galtalpen im Moostal, Verwall und Grießl; Die Schafalpen in Alperschon, Almajur und Verwall lt. Teilungsprotokoll von 1777.
Einnahmen und Ausgaben von 1843
Fahrnisse: Feuerspritze, 2 Feuerleitern, 2 Feuerhacken, 20 Kübel
Realitäten: 1 Bergmahd im Hochgebirg, Pleis-Bergmahd
Einnahmen: Verpachtungen, Strafgelder, Ordinari-Steuer 241 fl, Marschkonkurrenz 9 fl 50 kr, Rustikalsteuer 115 fl, Dominikaisteuer 9 fl, Erwerbssteuer 18 fl Summe: 238 fl.
Ausgaben: Zehentablöse für Wiesberger Urbar, Umlage für Retling-Haus, Widumgüter und Pleis 47 kr, Brandassekuranz für Schulhaus, für Brücken-, Straßen- und Wasserbauten 16 fl dem Forstgehilfen für Holz- auszeigung 3 fl, für Reparaturen am Schul-, Mesner- und Widumgebäude und am Rinnsal 27 fl, Wartgeld für Wundarzt 17 fl, Gehalt für Vorsteher 30 fl, Gemeindekassier, Baumsegnung, Schreibmaterial, Waldaufsicht, Mesner, Kaminkehrer, Viehmarkierung 87 fl ...Impfung, Gerichtsblatt
Kassastand: 238 fl ein, 153 fl aus, Summe: 84 fl
Sonderausgaben für Sakristeibau 1522 fl; Nachtrag: Einkaufsgeld von Johann Juen;
Unterschriften: Alois Traxl, Vorsteher usw.
Weitere Rechnungen (Inventare von 1844-1897 lückenhaft)
3/1 Steuererlag-Büchl 1816-1840 mit quartalsmäßigen Quittungsvermerken
3/2 Quittung für Wustungssteuer, 1812 Dez. 18
3/3 Quittung für Klassensteuer, 1818 Sept. 23
3/4 Quittung für Klassensteuer, 1819 März 8
3/5 Quittung für Erwerbssteuer, 1819 März 12
3/6 Liste der Erwerbssteuerpflichtigen, 1819/20
3/7 Verzeichnis der 20 Erwerbssteuerpflichtigen, 1821/22
3/8 Personalsteuer vom Steuerbezirk Flirsch, 1820/21
3/9 Klassensteuer, 1824 Aug. 10
3/10 Liste der Erwerbsteuerpflichtigen mit Quittung ,1824
3/11 Liste aller Steuerparteien für landschaftliche Steuer, Marschkassa, Gemeindewustung, 1824
3/12 Quittung für Erwerbssteuer, 1830 Mai 12
3/13 Quittung des Steuerziehers Josef Geiger für den Gemeindekassier Jakob Grissemann, 1846 Dez. 6
3/14 Liste der Steuerpflichtigen für alle Steuerumlagen, 1847/48
3/15 Ordinaristeuer, Marschkonkurrenz und Gemeindeumlagen, 1854/55
3/16 Aufschreibbüchl des Gemeindekassiers Martin Matt, 1883
Variante der Dorfordnung von 1816 (siehe Urkunden, Sig. U2), datiert mit 20.1.1818. Beginnt mit den Worten: "Vorgegangen zu Flirsch den / zwanzigsten Jänner ein tausend / acht hundert und achtzehn. / Ist die Gemeinde Flirsch nach dem / Gottesdienst von dem Anwalte / öffentlich auf Nachmittag vorgeladen / worden, mit demen , daß der neue / Entwurf der s:J: aufgeputzten Dorf- / Ordnung, der entzwischen der löblichen / k.k. Landsgericht zur Sanctioni- / rung nach Auftrag vorgelegt war, vor- / gelegt und deutlich abgelisen worden."
Sin títuloDorfordnung: Entwurfsbeschluss von Johann Josef Senn, Anwalt, mit Unterschriftenliste von 59 Berechtigten. Vertreter vom Dorf sind: Alois Schenach, Michael Mayr; von Mittelberg, Tobias Math, Niklaus Geiger und von Persür (Persyr?) Josef Math und Alois Traxl, Johann Geiger, Dorfmeister, Simon Guem, Dorfvogt. Die alte Ordnung vom 16. April 1768 soll den neuen Umständen angepasst werden, was vom Landgericht am 17. August 1816, Nr. 945 genehmigt wird. Am 7. Juni 1813 wurde Flirsch von den Zehentgemeinden Pettneu und Strengen getrennt, um eine eigene Gemeinde mit Anwalt und eigenem Steuerbuch zu führen. Der Anwalt hat die obrigkeitlichen Verrichtungen zu vollziehen und der Sittenverderbnis vorzubeugen. Der Dorfmeister oder Kassier wird bei der Jahresabrechnung gewählt. Er hat als Sekretär die Kasse und Schriften zu führen. Der Dorfvogt hat als Steuerzieher das Steuerbuch zu führen und als Gemeindediener zu wirken, die Fronschicht-Listen zu führen und die Schubleute zu übernehmen. Die Wahl des Steuerziehers erfolgt nach der Rod wie beim Dorfmeister. In der folgenden Ordnung werden der Brandschutz, das Schulwesen, die Gemeindeversammlung, der Einkauf von Fremden, das Sitzgeld, das Vagantentum, der Waldschutz, die Viehweide und die Pfändung geregelt.
Sin título1832-1846: Novalienoperat der Gemeinde Flirsch mit Klassifikation nach der Hauptsteuerbereitung nach Ackerklassen, Mahdstätten und Galtwiesen von I - V. Unter dem Namen des Besitzers werden die Grundstücke mit der Kat.Nr. ausgewiesen, taxiert und besteuert.
Sin títuloLorenz Schneider, Müller zur Flirsch (Flürsch), wird eine Sagmühle verliehen. Die Kirchpröpste der Bartlmä-Kirche zu Flirsch, Zenturio Haueis zu Schnann (Schnenn) und Martin Kolpp in Ramblsbach verleihen mit Billigung des Konrad Schweizl, Pfarrer zu Zams, und des Hans Georg Schaller, Pflegsverwalter und Richter zu Landeck, dem Lorenz Schneider eine Sagmühle am Flirschbach samt Wasserfall, Rinn und "Petwerk" sowie ein Angerl zu Erbbaurecht. Die Mühle liegt unter Schneiders Mahlmühl und Hofstatt und grenzt im Osten und Süden an Georg Tschiderer, im Westen an den Flirschbach und Hans Wassermann, im Norden an die Landstraße. An die St. Bartlmä-Kirche als ordentliche Grundherrschaft sind jährlich zu Martini 12 kr Zins zu zahlen. Schneider verpflichtet sich, für die Nachbarschaft Flirsch das ganze Sagholz zu genannten Fixkosten zu sägen.
Siegler: Konrad Schweizl, Pfarrer zu Zams und Hans Georg Schaller, Pflegsverwalter zu Landeck
Siegelbitte an: Sigmund Weinzirl, Pflegsschreiber und Diener
Zeugen der Siegelbitte: Michael Krissmier, Christian und Andrä Perchtoldt, Leonhard Kessler, Mesner, alle aus Flirsch