Erbstheilung nach Georg Helbert
- AT GemA Flaurling ChrF-gaf-gt-etgh-8
- Parte
- 1814-11-16
Parte di Chronikarchiv Flaurling
Schuldner ist, sohart derselbe sein Erbs antheil beisich selbst zuversuchen, die eingetragene Passiven,und die Erbs Gebühren seinen Geschwistertennach erfolgter orts üblicher an- oder Aufkündunghinaus zu bezahlen, und zwar auf Liechtmeß 1815erstma...
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