zwei verlässliche Hirten zu stellen, welche Sorge zu tragen haben,dass die Tiere auf eine Entfernung von mindestend zwei Wegstundenvon der Imster Bezirksgrenze abgehalten werden.Die Schlachtung und der Abtransport des Fleisches von Schafenvon der ...
Amt der Tiroler LandesregierungBewässerung der den Berechtigten gehörigen Grundstücke u.zw.:ad 1) Gp.544 und 545 in E.Z1.24 Iad 2) Gp.546 und 547 in E.21.153 II, KG. Flaurling