Prozeßakten des Andrä Moile und Josef Jais gegen Franz Holer wegen der auf seinem Gute vorgenommenen Verzäunung. Gastwirt Holer beruft gegen das Landgerichturteil. Das Jrteil vom 20. Feber 1819 gegen den Zinngießer Moile und Uhrmacher Jais als Kläger gegen den beklagten Hofwirt Holer, wird wegen ausgerissener Zaunsäulen und des entfernten Marksteines bis zum Lokalaugenschein ausgesetzt. Es folgen Einsprüche, Gesuche, Abschriften, Gutachten, Ladungsschreiben, Bescheide, Appellationen, Augenscheinprotokolle und das Endurteil vom 31. Aug. 1820: Der Beklagte Franz Holer ist schuldig, die an der Grenze der Kläger eingesetzten Zaunsäulen bis in die Höhe von 5 Schuh abzutragen. Er ist nicht berechtigt, von der Gartengrenze des Andrä Moile bis zum Stadeleck höhere Bäume als 3 Klafter und 4 Schuh hoch zu unterhalten. Der Markstein ist vom Beklagten dort zu belassen, wo er gegenwärtig steht.
Prozeßakten zwischen Franz Posch, Kürschner, Karl Poschische Witwe Elisabeth Wörl von Imst gegen Andrä Moile zu Imst wegen der Dienstbarkeit den Mist der Abortgrube durch das Haus des Beklagten zu führen. Es folgen Ladungsschreiben, Einvernehmungsprotokolle, Urteile, Einsprüche, Urteilsbegründungen, Protokolle II. Instanz, Gerichtskostenrechnungen und das Appellationsurteil. Fs wird bestritten, daß die Kläger den Beklagten um Erlaubnis fragen müßten, um den Mist aus dem gemeinsamen Abort durch das Haus Moiles führen zu dürfen. Sollten sie dies beschwören können, so bleibt ihnen das Recht der Dienstbarkeit erhalten und der beklagte Moile müßte die Urteilskosten bezahlen. Gebührenstempel mit Unterschriften
Erweibung der Wirtsbehausung (zum Löwen) nebst Zugehör für die Marktgemeinde Imst von Simon Holer, Bürger zu Imst.
Prozeßakten des Marktes Imst mit Johann Georg Strele daselbst betreffend seinen unbefugten Schafauftrieb auf die Alpe Neder (Ochsenalpe) mit älteren auf das Eigentumsrecht derselben bezüglichen Akten (vgl. Nr. S73).
Ausweise über den Ertrag des Feldzehents im Gebiet des Marktes Imst.
Purifikationstabelle über die als Privat- bzw. Gemeindeeigentum anerkannten Forste, Alpen und Auen, ausgefertigt von der Berg- und Salinendirektion in Hall für den Bereich des Marktes Imst.
Extrakt der Steuerausgleichung der Bürgerschaft von Imst mit den Gemeinden Karrösten und Karres.
Raitrelation des Georg Wörz über die Kosten der Herstellung der Kirchenstühle in dem ULF-Gotteshaus zu Imst.