Besichtigung der Lebzelterei der Witwe Antonia Auracher durch den Bürgermeister, einem Rat des Inneren und dem Stadtschreiber. Bezüglich des Preises wird festgestellt, dass Antonia Auracher das weiße Wachs pro Pfund für Kerzen und Stöckl (Holzbret...
Kaiser Ludwig I. erklärt in seinem und im Namen der Kaiserin, sowie für ihre Erben, daß die Bürger des Marktes Kufstein gemäß seiner und seiner Vorfahren Freibriefe mit keiner Verpflichtung beschwert sein sollen, als die Innbrücke zu erhalten. Ein...
Beschwerde der k.k. Repräsentations- und Hofkammer, weil die bürgerlichen Lebzelter in Kufstein besonders die gelben Wachskerzen zu stark mit Pech oder Harz vermischen und sich dadurch zuviel Rauch entwickle. Das Kufsteiner Stadtmagistrat ist desh...
Sämtliche Kürschner, die doch noch nicht in der Hauptlade in Innsbruck oder einer Viertellade inkorporiert sind, werden aufgefordert, dies umgehend zu tun.
Es wird verfügt, dass es im Sinne einer Produktionssteigerung zu einer Verquickung von alter Zunfttradition und modernen maschinellen Betrieb kommen sollte.
Schreiben der Kreishauptmannschaft Hall: Gewerbefreiheit für die Knöpf und kleine Crepinmacherei. Den Posamentierern bleibt nur mehr die große Crepinarbeit.
Schreiben der Kreishauptmannschaft Hall an das Stadtmagistrat Kufstein: Die Professionisten, sowohl zünftige als auch unzünftige, werden angehalten, ein Muster aller Waren mit Preisangabe an die Kreishauptmannschaft zu senden.
Schreiben der Repräsentations- und Hofkammer, dem wandernden Gesellen ein Geschenk mitzugeben. Bei Mißachtung wird dem Ladmeister eine Strafe von 10 Thalern angedroht. Es sei ihnen nur erlaubt einem ein- oder durchwandernden Hüttergesellen von der...
Die Kufsteiner Maurermeister dürfen ab dem Jahr 1770 den Festtag ihres Schutzpatrones nicht mehr feierlich begehen, wenn er auf einen Wochentag fällt. Sie müssen die Feier auf den darauffolgenden Sonntag verschieben.
Aufforderung der Repräsentations- und Hofkammer an alle Gipsarbeiter, sich bei der Hauptlade der Maurer einschreiben zu lassen und die entsprechenden Gebühren zu bezahlen.
Das Kreisamt Schwaz stellt fest, dass um das Verbot der Totenmähler zu umgehen, diese gestiftet werden und unter der Bezeichnung 'Jahrestage' jährlich wiederholt werden.