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Verzeichnungseinheiten
Archiv der Stadtgemeinde Kufstein
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1778 Dez. 21/1779 Dez. 17

  • AT StA Kufstein 7-9-11-78
  • Einzelstück
  • 1778-12-21 - 1779-12-17
  • Teil von Gemeindeverwaltung

Regulament, in welchem genau festgelegt wird, was jedem der beiden Gewerbe (Metzger, Wirte) zusteht. Für den Fall der Nichteinhaltung wird mit 6 fl Strafe gedroht. Sieben Schreiben des Kreisamtes Hall betreffend Einhaltung des Regulamentes.

1781 Aug. 13

Unter Hinweis auf das Regulament müssen drei Kufsteiner Metzger, Niklaus Klingler, Matthias Eder und Josef Pertls Witwe wegen verbotenem Auskochen von Fleisch und Bratwürsten 6 fl zahlen.

1787 Aug. 9 (26)

Mittels Hofdekret werden alle Satzungen bezüglich Kälbernes, Lammfleisch, Schlaf- und Schweinefleisch aufgehoben.

1787 Aug. 31

Neue Verordnung wegen des Fleischverkaufs.

1788 Mai 6

Klage der Kufsteiner Metzgeimeister, dass der Gastwirt Joseph Lettenbichler selbst Vieh schlachte.

1789 April 28

Antwort des Kreisamtes Schwaz auf die Klage.

1753 April 6

Bitte der bürgerlichen Kufsteiner Wirte an die Obrigkeit, um Gleichstellung mit den landgerichtlichen Wirten. Sie wollen zukünftig die Maß Wein zu 16, 14 und 12 Kreuzer ausschenken, gleichzeitig aber die gleiche Qualität beibehalten.

1756 Dez. 11

Klage an die Obrigkeit, dass das Bier im ganzen Unterinntal 'sehr schlecht beschaffen sei'. Die Bierbrauer würden sich keineswegs um eine Besserung der Qualität bemühen, weil sie bei dem hohen Preis des Weines ihr schlechtes Bier trotzdem verkaufe...

1756 Dez. 17

Umgelds-Instruktion für die Bier-Brauer.

1757 Jan. 9

Dem 'Bier-Fratschler zu Entach', Georg Bintacher, wird seine Konzession zum Ausschank von Bier oder Branntwein bestätigt.

1762 März 30

Preisfestsetzung von Bier, Gemeinem Bier und Märzenbier.

1770 Juli 24

Verordnung zum Bierpreis: Dieser wird nach der neuen wienerischen Messerei neu berechnet.

1778 Juni 6

Verordnung, dass sämtliche Kufsteiner Wirte und Leute, die Fremde über Nacht beherbergen, diese schriftlich zu melden haben.

1787 Nov. 2

Verbot des Branntweinbrennens aus Getreide; der Branntwein sollte aus verschiedensten Obstgattungen hergestellt werden.

1787 Dez. 1

Verordnung, dass das Brennen von Branntwein aus 'hinterm Getreide' (fällt bei der Mühle hinten heraus) und aus verdorbenen Getreidefrüchten erlaubt sei.

1818

Meisterbuch des Bierbrauerhandwerks.

1816 - 1861

Gesellenbuch des Bierbrauerhandwerks zu Kufstein.

1822 - 1870

Aufding-, Freisag- und Vorstellbuch des Bierbrauerhandwerks zu Kufstein.

1822 - 1870

Rechnungsbuch des Bierbrauerhandwerks zu Kufstein.

1820- 1869

Auflagebuch des Bierbrauerhandwerks zu Kufstein.

1753 Mai 8

Schreiben der Wirte betreffend Beibehaltung der Totenmähler. Trotz Aufhebung solcher, fordern sie nach wie vor, Totenmähler für- Freunde und Verwandte der Verstorbenen abhalten zu dürfen. Die Zehrung soll jedoch pro Person 13 bis 15 Kreuzer, exklu...

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