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Verzeichnungseinheiten
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Teilungsprotokoll
GemA Flirsch B-Gr. 8-140 · Einzelstück · ca. 1800
Teil von Gemeindeverwaltung Flirsch

Protokoll, einer "Teilung auf ewig" für Bergmähder, mit den Namen zahlreicher Bewohner von Flirsch und den dazugehörigen Mähdern

Gemeinde Flirsch
Vertrag über Aufteilung der "Hausgemeinden"
GemA Flirsch B-Gr. 8-142 · Einzelstück · 1802
Teil von Gemeindeverwaltung Flirsch

behördlich beglaubigte Abschrift (1804) eines Vertrags (1802) über die Aufteilung der "Hausgemeinschaften" zwischen Flirsch und Rallsberg (Strengen) mit Nennung Beteiligen und Auflistung der Lose, Vertrag wurde geschlossen vor dem Pfleger und Landrichter Ignaz Niklaus Stöckl von und zu Gerburg, Original geschrieben von Gerichtsschreiber Johann Kolb Schreiber. Als Zeugen des Vertrags werden genannt: der Wegmacher Christian Stock Johann Kölb.

Gemeinde Flirsch
Kaufbrief für die Dorfvogtgemeinde
GemA Flirsch B-Gr. 8-143 · Einzelstück · 1802
Teil von Gemeindeverwaltung Flirsch

Vertrag über den Kauf der zu Rallsberg (Strengen) gehörenden "Dorfvogt-Gemeinde" (= Grundstücke zur Besoldung des Dorfvogts, siehe Dorfordnung von 1816/1818) durch die Gemeinde Flirsch (Flirß) für 30 Gulden und zwei heilige Messen. Die Gemeinden wurden vertreten durch Johann Haueis, Dorfvogt von Strengen, und Johann Josef Senn, Gewalthaber von Flirsch und haben den Vertrag dem Anwaltschafts-Verwalter am Strengen, Hieronimus Stark, beeidet. Als Zeugen werden genannt: Thomas Spiß, Bartholomäus Tschoder, Jakob Maaß und Joseph Senn (Gemeinds-Männer des Rallsbergs), sowie Joseph Math und Melchior Ehrhart von Flirsch.

Gemeinde Flirsch
Vergabe von Gemeindemähdern
GemA Flirsch B-Gr. 8-145 · Einzelstück · 1817
Teil von Gemeindeverwaltung Flirsch

Vergabe von "zum mähen übliche Freyheiten," an die meistbietende Gemeindebürger auf zwei Jahre durch eine öffentliche Ausschreibung. Bestätigt durch Anwalt Johann Joseph Senn, Dorfmeister Alosy Träxl und Dorfvogt Simon Biercher [Pircher].

Quittungen, Schuldscheine und Rechnungen
GemA Flirsch B-Gr. 9-507 · Sammlung · 1816-1835
Teil von Gemeindeverwaltung Flirsch

Verschiedene Quittungen, Rechnungen, Lieferscheine und Schuldscheine, unter anderem:

  • Schuldschein des Johann Mark aus Strengen, 1816
  • Rechnung für Johann Alois Köll, der für die Gemeinde als Kaiserjäger eingestanden ist, 1816
  • Rechnung des Landgerichts für die Personalsteuer, 1818 und andere Jahre und andere Quittungen/Rechnungen des Landgerichts (zumeist unterzeichnet von Landrichter Dialer)
  • nachträglich gelegte Quittung zur Wüstungssteuer 1811 (Flirsch damals noch Teil der Gemeinde Pettneu)
  • verschiedene Steuerquittungen
  • Quittungen und Rechnungen zum Bau des Kirchturms: u.a. Lieferung von Kupfer durch Johann Georg Tschurtschenthaler aus Innsbruck, Franz Weiskopf + aus Nasserein,
Kaufvertrag
GemA Flirsch B-83 · Einzelstück · 1803
Teil von Gemeindeverwaltung Flirsch

Kaufvertrag über ein Stück Wiesmahd, die "Hintere Auen" genannt, abgeschlossen zwischen Müllermeister Johann Senn und dem Messner und Organist zu "Flirß" Franz Anton Juen.

Gemeinde Flirsch
Quittung
GemA Flirsch 3-5-Chronik IVa/S250a · Einzelstück · 1826
Teil von Sammlungen der Gemeinde Flirsch

Quittung über 15 fl und 31 kr. von Johann Joseph Senn, Anwalt zu Flirsch betreffs Feuerassecouranz (Feuerversicherung)

Entwurfsbeschluss zur Dorfordnung
GemA Flirsch B-U2a · Einzelstück · 1816
Teil von Gemeindeverwaltung Flirsch

Dorfordnung: Entwurfsbeschluss von Johann Josef Senn, Anwalt, mit Unterschriftenliste von 59 Berechtigten. Vertreter vom Dorf sind: Alois Schenach, Michael Mayr; von Mittelberg, Tobias Math, Niklaus Geiger und von Persür (Persyr?) Josef Math und Alois Traxl, Johann Geiger, Dorfmeister, Simon Guem, Dorfvogt. Die alte Ordnung vom 16. April 1768 soll den neuen Umständen angepasst werden, was vom Landgericht am 17. August 1816, Nr. 945 genehmigt wird. Am 7. Juni 1813 wurde Flirsch von den Zehentgemeinden Pettneu und Strengen getrennt, um eine eigene Gemeinde mit Anwalt und eigenem Steuerbuch zu führen. Der Anwalt hat die obrigkeitlichen Verrichtungen zu vollziehen und der Sittenverderbnis vorzubeugen. Der Dorfmeister oder Kassier wird bei der Jahresabrechnung gewählt. Er hat als Sekretär die Kasse und Schriften zu führen. Der Dorfvogt hat als Steuerzieher das Steuerbuch zu führen und als Gemeindediener zu wirken, die Fronschicht-Listen zu führen und die Schubleute zu übernehmen. Die Wahl des Steuerziehers erfolgt nach der Rod wie beim Dorfmeister. In der folgenden Ordnung werden der Brandschutz, das Schulwesen, die Gemeindeversammlung, der Einkauf von Fremden, das Sitzgeld, das Vagantentum, der Waldschutz, die Viehweide und die Pfändung geregelt.

Gemeinde Flirsch
Dorfordnung
GemA Flirsch B-U2b · Einzelstück · 1818
Teil von Gemeindeverwaltung Flirsch

Variante der Dorfordnung von 1816 (siehe Urkunden, Sig. U2), datiert mit 20.1.1818. Beginnt mit den Worten: "Vorgegangen zu Flirsch den / zwanzigsten Jänner ein tausend / acht hundert und achtzehn. / Ist die Gemeinde Flirsch nach dem / Gottesdienst von dem Anwalte / öffentlich auf Nachmittag vorgeladen / worden, mit demen , daß der neue / Entwurf der s:J: aufgeputzten Dorf- / Ordnung, der entzwischen der löblichen / k.k. Landsgericht zur Sanctioni- / rung nach Auftrag vorgelegt war, vor- / gelegt und deutlich abgelisen worden."

Gemeinde Flirsch