Zwischen den Nachbar schaften Zams und Saurs (Sawrs) einerseits und dem Hauspfleger Niklaus Felbinger zu Kronburg kommt es wegen eines Einfangs am Starkenbach (Sterckenpach) unter dem Haus zu einem Rechtsstreit. Vor dem Landecker Richter Hans Jenewein und den Sprechern Alexander Zanngerly von Perfuchs, Dietrich Wyelannd und Hans Strygel von Ange(n)dair, sowie Ulrich Jäcklv im Bach zu Pygeins kommt es zur Tagsatzung. Laut Lehenbrief von König Friedrich wurde den Vorfahren Felbingers am Starkenbach in der Gemein ein Stück Grund verliehen. Diese Verleihung an Zacharias von Angedair vom 8. Mai 1440 ist inseriert. Ebenso ist auf Begehren Felbingers eine Urharabschrift inseriert, wonach Konrad Spys von Starkenbach für Hofstatt und Mühl, sowie 4 Mutmal Acker, an die Landstraße und Gemein grenzend, 4 ib Berner zinst. Da aber die Nachbarschaften die Gemein seit undenklichen Zeiten in Nutz und Gewere hatten, wird für Fdbinger ein Stück mit genannten Grenzen neu ausgemarkt. In 6 Punkten werden alle strittigen Fragen geregelt. Siegler: Hans Jenewein, Richter zu Landeck; Zeugen der Siegelbitte: genannte Sprecher
Auf Anrufung des Zammer Dorfvogts Stefan Regensburger sagen vor dem Landecker Richter Hans Jenewein, der mit Gerichtsstab öffentlich an gewöhnlicher Dingstatt in Zams saß, die Zeugen Christian Meysle, Hans Reith, Jos Perchtold, Hans Fräs, Konrad Spis, Niklaus Gehhard, Hans Zalzmair, alle aus Saurs (Sawrs), Peter Stantzer von Stanz, Ludwig Wahinger am Perfuchsberg, Hans Zolner im Gallmigg (Galmick) und Kilian Portner aus Fließ aus. Die Kundschaften besagen, daß der Weg zwischen Milsbach und Starkenbruck von den Hornpachs auf der Mils erhalten wurden. Weder Kaspar noch Kias Hornpach haben sich geweigert, den Weg ob Lasalt (Sassalt) zwischen Landecker Brücke und Starkenbruck zu bessern. Unter dem Zöllner und Wegmacher Schenk haben Hans Weinangel, Christian Frass und Oswald kleinlich den Weglohn für dieses Stück eingenommen. Es sei aber nicht bekannt, ob auch Jakob Hornbach zur Wegerhaltung verpflichtet sei. Als Gewaltträger des Zweidrittelgerichts fungieren Niklas Wieland und 1homan Schweytzer. Siegler: Hans Jenewein, Richter zu Landeck
Jakob Hornpach, Inhaber der Wiese Lasalt (Sassalt), zwischen Starkenbach und Milsbach gelegen, wird in einem Instanzenurteil zur Wegerhaltung verurteilt. Der Erstrichter Hans Jenewein, Richter zu Landeck bestimmt, daß der Wegarbeiter Paul Stickl, der den Weg ober Disalt (Sassalt) zu erhalten hat, von Jakob Hornbach zu bezahlen ist Daher wird der Klage der Leute des Zweidrittelgerichts und der Zammer entsprochen, wogegen Hornpach in Innsbruck beruft. Sein Einspruch wird vom Regiment in Innsbruck am 13. Juni 1509 abgelehnt und das Ersturteil bestätigt. Das Hofurteil ist inseriert. Auf Bitte der Zammer wird das Urteil verlesen und ausgefertigt. Rechtssprecher: Hans Strigel, Thonig Schyserli, Ulrich und Kilian Salzgeber Siegler: Hans Jenewein, Richter zu Landeck und Kommissar
Hans Mülner, seßhaft in Müll bei Zams bekennt, daß er durch Fürbitte der gemeinen Nachbarschaft zu Zams die kaiserliche Genehmigung erhalten hat, ein Thwer' zu seiner Mühle und ein Loch zu einem Wellbaum für eine Sagmühl durch die Mant an der Lötz (Lecz) zu brechen. Dafür verpflichtet sich' Mülnet den Zammern und die bei ihnen in der Steuer sind, ihr Holz in der Sagmühl zu schneiden, einen Fichtenschnitt um drei Vierer und einen Lärchenschnitt um vier Vierer. Siegler: Zeugen der Siegelbitte: Dorsalvermerk: Hans Jenewein, Richter zu Landeck Michel Schöpf von Nassereith (Nasareyd), Kaspar Geservon Ehenbichl (Ehenpichel) und Hans Negli Der Müller und Sagschneider bei der Obern Mühl in der Lötz (Löz) soll den Gemeindeleuten zu Zams ein Stück Fichtenholz um 3 und Lärchenholz um 4 Vierer schneiden. - Kassationvermerk vom 23. März 1743.