Gütiger Vergleich zwischen den Gemeindsleuten von Zams und den inkorporierten Nachbarn auf Zammerberg wegen Bestattung der Toten zu Friedens- und gesunden Zeiten als auch in Infektionszeiten. Um künftig zwischen den Gemeinden Abscheulichkeiten und Widerwärtigkeiten zu vermeiden, wird mit Billigung der geistlichen Obrigkeit ein neuer 'Freithof oder Bergräbnus samt Kirchele im Stollenangerf in der Laimgrube' unterm Dorf Zams aufgebaut und durch Weihebrief eröffnet. Bei künftigen Infektionszeiten sollen alle Personen aus beiden Gemeinden, die an dieser leidigen Sucht 'der Pestis-Todts' sterben würden, zur Verhütung allen Greuels und zweiterer Entzündung desselben, ohne alle Gefahr im neuen Friedhof begraben werden. Zu Friedens- und gesunden Zeiten aber sind die toten Körper im uralten Friedhof bei der St. Andrä-Pfarrkirche in Zams zu bestatten. Dieser darf aber zu Infektionszeiten nicht benützt werden. Siegler: Ferdinand Schluderpacher, Pfleger und Richter zu Landeck Zeugen: Pfarrer Andreas Syrding, GastgeboreneChristian Zobl, Kirchpropst Peter Güter!, Dorfvogt Christian Vischer und Christian Fadumb, alle Za ms, sowie Christian Georg, Jeronimus Kerber und Abraham Payr, alle auf Zammerberg.
Die Gemeindeversammlung von Angedair nimmt auf die mündliche Klage der Nachbarschaft Zams vom 5. Oktober 1655 Stellung und bestreitet, daß ihr am 7. Oktober 1616 ein Weideverbot auf Patscheid auferlegt worden sei. Da denen von Angedair durch einstweilige gerichtliche Verfügung das Weiden untersagt wurde, müssen sie den Rechtstitel durch Dokumente belegen. Sie berufen sich auf das Kundschaftslibell vom 29. Juli 1555. (Vgl. Urk. Nr. 2), weiters auf die Zammer Zeugenaussage vom 22. Juni 1555 (Urk. Nr. 1) und 23. Aug. 1555, sowie das ergangene Urteil vom 26. August 1555 (Urk. Nr. 4). Da Zams auch die Roßpfändung auf dem Wiesach arn Greibühel unter seinem Dorfvogt Jakob Unser auf Geheiß des Pflegsverwalters Ferdinand Schluderpacher rückgängig machen mußte (15. September 1615) und Angedair auch am Ballhaus gleichen Anteil hat, ist die gemeinschaftliche Nutzung erwiesen. Auch Kaufbriefe des Andrä Weinzirl und anderer Angedairer belegen Weiderechte. Von 12 Rodwägen stellen die Berger und Angedairer 3, wofür sie 25 Gulden Niederlaggeld erhalten. Daher beharrt Angedair auf seine Weiderechte. Diese Klage wird öffentlich vorgelesen und durch 19 Berechtigte durch Hausmarken oder Unterschriften bekräftigt.