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Verzeichnungseinheiten
AT GemA Pettneu a. A. Zunft-Z1 · Einzelstück · 3. März 1695 (28. Februar 1689)
Teil von Zunftarchiv (Pettneu)

Dr. Franz Anton Reinhardt, Pfleger zu Imst vidimiert auf Bitte der Zunftmeister Martin Pfafferl und Michael Miller den Vergleich, sich von der Maurerzunft in Imst abzusondern und in Landeck eine eigene Zunftordnung zu erstellen, selbst Gesellen und Lehrjungen aufzunehmen und den Lehrbrief zu siegeln. Alle bisher in der Hauptlade Imst eingekauften Landecker Meister und Gesellen sollen sich nunmehr in die neu aufzurichtende Afterlade einschreiben. Auf deren Kosten werden die Handwerksfreiheiten unter Vermittlung des Landecker Pfandinhabers Johann Georg Gienger von der Imster Hauptlade abgeschrieben und die 39 Artikel der von Kaiser Leopold I. ausgestellten Handwerksordnung für Markt und Gericht Imst wörtlich inseriert und vidimiert.
Die genannten Vertreter des Maurer-, Steinmetz-, Steinhauer und Zimmerhandwerks im Gericht Landeck, Paznaun, Ischgl, Galtür und Klostertal verpflichten sich, das Einkauf- und Aufschlaggeld einzuheben, nur aus dem Gericht Gebürtige aufzunehmen, keine Meister aus den Gerichten Laudegg, Pfunds und Naudersberg zuzulassen und sich mit 380 fl loszukaufen.

Siegler: Johann Georg Gienger;
Zeugen: Johann Linser, Angedair, Martin Länderer, Perfuchs

Zunftlade Pettneu