GZ. 1352/6BeschlussAuf Grund des Gubernial-Erlasses vom 19. März 1778und den darin zitirten Entscheidungen vom 9. Aprilu. 6. May 1776 und vom 15. April 1777 wird die Einverleib-ung des ausschließlichen Weiderechtes für das auf demAnwesen am Flaurl...
GZ. 1347/6Beschluß.Auf Grund des Waldprotokolles vomJahre 1733 wird die Einverleibung des ausschließ-lichen Holz. u. Streubezuges in den untenverzeichneten Waldteilen zu Gunsten derjeweiligen Eigentümer der nachfolgendaufgeführten Liegenschaften a...
BeschlußI Auf Grund der Ersitzung wird auf Gp. 1210 die Einverleib-ung der Dienstbarkeit, die dort im Waldteile No 32 aufge-hende Quelle zum Haus- u. Gutsbedarfe schaden ersatzlos zufassen und über diese Parzelle zu leiten zu Gunsten desPfarrhofes...
No 169.AnDie löbliche Gemeinde - VorstehungFlaurlingDer Gedanke, daß eine gesittete, gottesfürchtige,fromme Jugend die größze Ehre und Zierde, wie auch dasschönste Glück und den besten Reichthum einer Gemein-de ausmachen, hat vom ersten Tage an, w...
Empfangsbestätigung:Die Unterfertigte bestätiget hie-mit, daß sie von Alois Erhart Guts-besitzer in Flaurling das nicht ange-meldete schuldige Kapital von 160 fl R. W.wörtlich einhundert sechzig Gulden Reichs-Währung, richtig und paar erhaltenhat....
CopiaCurrenda No 1310/Doan 19Nach einem von Löbl. Rentamte Insbruck anher mitge-teilten Werthsanschlag, welcher in der Anlage gegen Rück-stellung mitfolgt, können die betreffenden Zensiten gegenErlag des angezeigten Werthe...
No 153AnLöbl.Gemeinde-VorstehungFlaurlingWie es Distamts bereits schonbekant sein dürfte, das man hierentschlossen ist, einen neuen Bahnwegzu verlegen von der Strasse über dieGeißelmähder um Anschluß zu erreichenan Flaurlinger Aueweg am Bahnhof.Wi...
GZ 192?BeschlussAuf Grund des Kaufvertrages vom 2. November1908 wird im Grundbuche für Flaurling:I die Einverleibung des Eigentumrechtes fürAlois Hellbert von E.Z. 82 IIII Die Einverleibung der Löschung des Unterhalts-anspruches des Alois Grill be...
EigenbedarfAuf Verlangen der Maria Prantl, verwitweteErhard von Flaurling, wird hiemit von Gefertig-ten bestätiget, daß ihrem Anwesen vermög altenVertrages und stetem Gebrauche der Durchlaßdes Bachwassers, soweit es die Nothdurft erfordert,gestat...