k. Josef Mussak Erd. HsNr 38. l. Franz Neurauter Hr. Nr 26. m. Margreth EtschmanHs. Nr. 27. u. laut Vertrag Johann Mair Hs. Nr. 30. 8. das Wasserleitungs-recht zum mittlern Dorfbrunnen. dazu gehörige Partheien, a. JohannGogl Hr. N 19. b. Margrath ...
iacentis diocesis id est frigisinga ad s[anct]am maria[m] ad ep[iscopu]m qui illuc e[ss]e uider[et]ur censu[m]exire uider[et]ur id est pedules duos propt[er]stabilitatis patru[m] subposite regule ut dicio episcopalis non dee[sset] ad ordinandu[...
Beschreibung der Hauseigentümer und Realitäten, Inhaltsangabe extraHaus Nr. 6-15 - Lorenz Hackl besitzt das Crusterhaus und einviertel aus dem Maurerlehen den Acker Niederfeld den Haarbichl usw., Lorenz Kösslerische Eheleute besitzen eine halbe ...
deren in rechten Glauben abge-schidenen Mentchen Seelen amJennen Grossen Tag des Herrnsambt all Lieber ausserwelterHeiligen und Freindten Gottes.Ain freheliche Vrstendt, Mildtrichterliches Vrtl vnd den ein-gang zu den Erwintschendten Vat-terlandt ...
ten Bartlme Schöpfenbereits am 20istenMai, anno 1744 vorloblicher Pflög Ge-richts obrigkheit etc.vmb desselben zeitlichruggs gelassenen Ver-migen eine ordent-liche Liquidation er-richtet, dabei auchvor die disortig vor-besagte 4 Kinder derEhrsambe...
eine und die andere Gemeindedas Verschueltniss auf die 7 Nummernanders berechnet und weil nochzu Erschwehrung des Strittes auchandere Gegenstücke als zum Beyspieldie Verarchungs Schuldigkeit, danndie Abtheilung der Alpen undWaldungen mit eingerehn...
Der Reichsstatthalter in SalzburgLandesernährungsamt SalzburgDringlichkeitsbescheinigungfür die Errichtung einer Dreschtenne mit Lagerraum für Futter-mittel und Kunstdünger der Gemeinde Flaurling, Krs. Innsbruck.Die Gemeinde Flaurling ist vor alle...
Kreisamtlicher Auftrag an das KK Landgericht Mieders in Gemeinden Telfes, Neustift, Mieders und Schönberg die angesuchten Ofenbauten zu besichtigen und zu begutachten. In Telfes sind es 24 Häuser , in den Ortsteilen Plöfen , Gagers , Kapfers,...
wie dies im Beispiele des Gemeinderevisors gezeigt wurde, alsGrundlage zu dienen.Es ist dem Gesetze nicht entsprechend, Gemeindeumlagenin einem niedrigeren Ausmasse einzuheben — wie dies in derGemeinde vorgekommen ist - als wie dieselben beschloss...