k. Josef Mussak Erd. HsNr 38. l. Franz Neurauter Hr. Nr 26. m. Margreth Etschman
Hs. Nr. 27. u. laut Vertrag Johann Mair Hs. Nr. 30. 8. das Wasserleitungs-
recht zum mittlern Dorfbrunnen. dazu gehörige Partheien, a. Johann
Gogl Hr. N 19. b. Margrath Stocker Hs. N. 21. c. Anton Kranabitter Hr. Nr. 21.
d. Alois Matzgeller Hs. N. 22 zu 2 Partheien e. Katharina Schlierenzauer
Hs. N 22. f. Johann Dosch Hs. N. 23 zu 2 Partheien. g. Katharina Waldhart Hs. N. 24.
h. Alois Prantl Hs. N. 24. i. Thomas Dosch Hs. N 25 k. Eustach Laichner Hs. N 24.
l. Judit Walzdönig Hs. N. 26 m. Tobiad Grill Hs. N 28 2 Parthejen n. Nothburg
Trenkwalder Hn. N 39 p. Daniel Helbert Hs. N 40. Parteien. r. Franz
Köll. Hs. N 41 s. Johann Sailer Hs.N 41 t. Georg Waldhart Hs. N 6. 2 Parteir.
- Wasserleitungsrecht zum untern Brunnen: dazu gehörige
Partheien a. Josef Schweigl Hs. N 1. b. Josef Wachter Hs. N. 2 c. Josef Abfalter
Hs. N 3 d.Tob. Schlierengauer H.N 3. e. Franz Schreier Hs. N 4. f. Jakob
Seiser Hs. N. 5 in Hs. N. 42. 10. das Wasserleitungsrecht zum Brunnen
beim Gemeinde Haus. 11. das Wasserleitungsrecht zum Brunnen
beim Pfarrwiedum 12. das Wasserleitungsrecht zum Brunnen beim
Bichlhaus x Ferdinand Strigl 13. das Wasserbenutzungsrecht beim
sogenannten Sandkasten zur Bewässerung des Pfarrangers /: Amman - Wassergenossenschaften I. Wasserwahl vom Mühlbach bein Sand-
kasten: die Genossenschaft besteht aus folgen Parteien 1. Johann Helbert
mit 2 Roden oder Rechten. 2. die Gemeinde zum Maßener Stück 3. Johann Gogl - Dieselbe zum Riesenstift Mahd 5. Thomas Dosch zu 2 Roden 6. Jakob Seiser
zu 2 Roden 7. Johann Gogl. 8. Alois Erhart. 9. Johann Waldhart zu 2 Roden - Johann Mair 3 Roden 11. Tobias Schlierenzauer 12. Josef Abfalter 2 Rod
- Joh. Grill 2 Roden. 14. Al. Shönherr. 15. Franz Schreuer
- Peter Kirchmeir 2 Roden 17. Alois Strigl 3 Roden 18. Al. Niederegge
- Margreth Stoker, Johann Dosch 2 Roden 20. Franz Neurauter. 21. Peter
Paul Köfler 3 Roden 22. Nothburg Grill 2 Roden. 23. Alois Matzeller - Anna Wachter. 25. Franz Köll. 26. Sebst. Lederle. 27. Josef Rastbichler
2 Roden. 28. Josef Wachter. 29. Georg Waldhart, 30. Alois Laichner
2 Roden 31. Johann Reiter. 32 Daniel Helbert. II. Wasserleitungs-
recht durch den Pfarrbaumgarten 1. Johann Karl Amman. 2. Anna
Thaler 2. Johann Waldhart. 3. Josef Helbert, 4. Alois Leichner 5. Johann
Konrad, III. Wasserleitungsrecht vom Mühlwerk des Johann
Gogl östlich durch das Dorf: Namen der Genossenschaft- - Daniel Helbert. 2. Josef Schweigl 3 Josef Wachter 2 Rod 4. Ignatz Waldhart
- Joh. Konrad 2 Rod. b. Alois Matzgeller 2 Roden, c. Anna Thaler.
IV. Wasserbenützungsrecht vom Mühlbach bei durch den Wahl bei
Peter Kirchmeir: Partheien,
V. Wasserbenützungsrecht vom Wahl beim Bach bei der Strasse: Partheie
VI. Wasserleitungsrecht beim Wasserwahl unter dem Baumgarthen
Parteien
VII. Wasserleitungsrecht unter vorhenannten Wasserwahl Partheien
VIII. Wasserbenützungsrecht zunechst in der obigen
IX. Wasserleitung vom Bach bin sogenannten Mühlele an folgende
Parteien Ausgerodet.
X. Wasserbenützungsracht unter Waldsamen Mühle.
XI. - detto – zu nutz darunter
XII. – detto – zu nutz darunter
zunächst darun ver
XIII. Wasserleitungsrecht beim Mühlanger
im Vordergrund: Bettina Schlorhaufer, Milli Ligges und Wulf Ligges
Chronik FlaurlingSammlung zu den Feierlichkeiten im Dorf und weiteren Gemeinden, die in der Ersterwähnung verzeichnet sind.
Chronik Flaurling1734
Entrichts Vertrag.
So auf absterben des Ehrsam-
men Georgen Wittings auf den
Flaurlingerperg der Herrschafft
Hörtemberg gesessen seeliger
vorbeygangener
(Muster)
der Wittibin Maria Rastbichlerin
gehörend.
Actum Silz, den fünfften Tag
Monaths Marty anno Sibenzechen-
hundert Sechsunddreissig.
Vor dem wohledelgestrengen
Herrn Georgen Streng Streng-
haims, Richter der Herrschaft St.
Petersperg
Zugegen des Herrn Gerichts Schrei-
berey Verwalters Bartlmen
Turnwötschers alda.
Ist auf vor bereits vier Jahren (Anm: 03.04.1732 in Rietz)
beschechenes Verableiben Weil-
landt der beschaidenen Maria
Schaffenradin Sebastian Khuens
zu Riez der Herrschaft St. Peters-
perg gewösten Ehewirthin seelig.
Entzwischen derselben mit Ihme
1744
Entrichts Vertrag
So auf absterben des Ersamben
Bartlmee Schöpfens auf den Flaur-
lingerperg der Herrschafft Herten-
berg gehaust seelig vorangangen.
Extract.
Auß der vor loblich Hertenbergischer
Pfleg-gerichts-obrigkeit etc untern
vierzechenden Marty, Sibenzechen-
hundert drey und Sechzig, auf
absterben der Tugentsamben
Maria Hoferin (gest 02.02.1763) Ledigenstandts
zu Innzingen seelig, Entzwischen
ihr Ableiberin vatterseitigen
geschwistrigten und Muetterseitig
Erben, als des Brueders Blaßi,
welcher für sich selbs zugegen
stehet, Erst = dann des Brueders
Antoni Hofers, welcher mit rath
des Jacob Walchers allda, als
dato zu diesen Act obrigkeit-
lich verpflichten gerhabens hand-
let, Andert = /: Massen der Georg
Hofer sag Vermögens=Theil-
lung von fünfften May Siben
Zechenhundert ain und fünffzig
die Ableiberin Maria bey
seiner anderten Ehewirthin
./.
Copia.
Von der Röm. Kay. König. Apostol. Maÿ. etc.
wegen hiemit in Gnade anzufügen. bereits
untern 20ten Jenner vorigen Jahrs stellten die
Gemeinds Leuthe zu Flaurlingen Gerichts Her-
tenberg eine gleiche Bittschrift um Beylassung
des ferneren Auftribs, wie die Innlage bestät-
tiget, dießorts ein; Ihr habt demnach in folge
der untern 9ten July Anni proteriti (vorigen Jahres) allhin
erlassenen Maßgebigen Verordnung gedachte
Gemeinde Flaurlingen ein für allemal abzu-
weisen, sofort diesen so gemein schädlichen
Blum besuch ohne weiters abzustellen, anbeÿ
aber Ihr gemeinde zu bedeuten, daß man sich
in derley Gegenstande nicht mehr behelliget
wissen wolle, nach Befolg solcher Verordnung
Ihr sodann den Anschluß zu reproduciren habt.
e.g. Kinigl.
Ex Mand Excellmi Guber-
ny Sup. xxx
Innsbruck 17ten Augl
1771
Anton Johann Schueler.
An
Löbliche Pfleggerichts Obrigkeit zu
Hertenberg abgangen.
Decretum hierauf.
Gleichwie schon der Gemeinde Flaurlingen nicht
nur in dem Monat July des Vergangen 1770er
Jahrs, sondern auch seithero, und weiters aller
erst den 28ten Juny dieß Jahrs bey dießstands
abgehaltener Tagfahrt der Auftrib, und Blum-
1795
Theilung
Welche auf Hinscheiden der Maria
Kuenin Leopol Schöpfischen Wittwe
auf dem Flaurlingerberg Ge-
richts Hertenberg errichtet
worden ist.
Lit. A. No. 177
34 kr
Pacht Bedingungen.
Für die Holzwollerzeugung der Gemeinde Flaurling Nr. 11
Die Holzwollerzeugung wird mit den jeweiligen Wasserrecht für den Turbinen
Betrieb verpachtet.
Die Pachtdauer beträgt fünf Jahre, mit einer gegenseitigen sechs Monatlichen
Kündigung.
In Betracht kommen in der Ostseite Küche, Stube, Grundflur, Abort und ein
Zimmer, in der Südseite ein Zimmer sowie der ganze Dachboden, Nordseite
Holzwollerzeugungsraum samt dazugehörigen Maschinen und Wasserkraft, sowie
Turbine und Transmissionsraum.
lm Sägeraum wird den Pächter nur die Hälfte abgetreten und zwar von Norden ·
nach Süden geteilt. Die andere Hälfte vom Sägeraum und das kleine Lokal
an der Südseite wird nicht vorpachtet, bei letzteren muß der Zugang durch
den Holzwollerzeugungsraum gestattet werden.
Die Pächter übernehmen den Betrieb am
und verpflichten sich denselben nach beendeter Pachtzeit so zurückzulassen
wie er übernommen wurde.
Der Pachtzins ist monatlich im vorhinein zu zahlen, und beträgt im Monat
Huntert Schilling!
Feuerversicherung des Gebäudes und der Maschinen sowie Landesgrund und
Gebäudesteuer samt Gemeindeumlagen übernimmt die Gemeinde.
Die übrigen Steuern und Abgaben (Renten Energie W.V.ST.K St.etz) gehen
auf Kosten des Pächters.
Der Pächter ist verpflichtet eine Kaution von 2500.-S chilling zuerlegen
oder diesen Betrag auf der Liegenschaft ersten Satzes grundbücherlich
sicher zustellen. Die Grundbücherliche Sicherstellung geht auf Kosten des
Pächters. Die Kaution erstet sich auf allen verpachteten Gegenständen
Beweglicher und unbeweglicher Art, und auf die Sicherstellung des Pacht-
schillings,
Die Gemeinde übernimmt die Reparaturen der Wasserleitungen und des Gebäudes
Bei Reparaturen der Gemeinde darf der Pächter für seinen Verdienstentgang
keine Entschädigung verlangen.
Alle Reparaturen von Maschinen Turbinen Transmissionen gehen zulasten
Des Pächters, welche verpflichtet sind dieselben in gebrauchsfähigen
Zustand zuerhalten und zurückzulaßen.
Auf einen ~ Einspruch des Vertrages wegen Verletzung über die ---
Hälfte wird beiderseits verzichtet.
Aftervermietung ohne Zustimmung der Gemeinde ist nicht gestattet,
Flaurling ,03.04.47.
Sozialistische Partei Österreich,
Lokalorganisation Flaurling.
An den Gemeinderat der Gemeinde Flaurling.
zu Handen Herrn Bürgermeister.
Die Sozialistische Partei Österreich, Lokalorganisation Flaurling,
richtet an den Gemeinderat der Gemeinde Flaurling das Ersuchen, einen
Vertreter der sozialistischen Partei in den Gemeinderat der Gemeinde
Flaurling entsenden zu dürfen.
Nach eingehenden Beratungen ist sich die Ortsparteileitung der
Sozialistischen Partei Österreich, darüber schlüssig geworden, obiges
Ansuchen, an Sie abzusenden, da es aus der Erwägung heraus entspringt
und vor allem aus dem ehrlichen Willen, am aktiven Aufbau der Ge -
meinde Flaurling mitzuarbeiten und damit auch die volle Mitverant-
wortung für zukünftige Fragen in allen die Gemeinde betreffenden
Angelegenheiten zu übernehmen, was nur durch Zusammenschluss aller
am Aufbau willigen Kräfte ermöglicht werden kann.
Es würde Jhrerseits einer hohen demokratischen Denkungsart ent -
sprechen, wenn Sie unserem Ansuchen entsprechen würden, zumal eigentlich
rechtlich, für uns kein Anspruch auf ein Mandat - auf Grund der National-
ratswahlen vom 25.11.45 - bestehen täte, aber es ist in letzter Zeit,
eine unverkennbare Struktur in der Stärke der politischen Parteien
eingetreten, die sich auch in der Mitgliederbewegung der hiesigen
Sozialistischen Lokalorganisation widerspiegelt.
Mögen Sie daher eine Entscheidung treffen, die fernab von jeder
grossen Politik, nur dem Wohle der Gesamtbevölkerung dient und damit
für die Erstarkung eines unabhängigen, demokratischen Österreich.
Einer schriftlichen Beantwortung entgegensehend zeichnet die
Sozialistische Partei Österreich
Lokalorganisation Flaurling.
Sozialistische Partei Österreichs
Landesorganisation Tirol
Lokalorganisation Polling-Flaurling
Obmann Ackermann (e. h.)
Appeltauer (e. h.)
Kapellmeistre Walter Mair
Chronik Flaurling