Der Geheime Rat verordnet wegen der Fleischteuerung und der Viehseuche in Wälschen Landen den Viehhandel mit dem Ausland einzustellen. Es wird hiemit öffentlich kundgemacht, kein ausländisches Vieh außerhalb der gewöhnlichen Märkte einzukaufen. In...
Die o.ö. Regierung und Hofkammer nimmt gegenüber dem Rattenberger Bergrichter Johann Jakob Kröll zu Beschwerdepunkten des Hans Stöckl bezüglich Hochwald und Heimwaldungen, des Ausputzens von Lichtungen, die Auszeigung von Nutzholz, die Fällung von...
Entwurf über die Gerichtsschreibereikosten beim Urbaramt Kueffstain auf Grundlage der alten urbargerichtlichen Taxordnung von 1655 und des landgerichtlichen Taxlibells von 1638. In der Sportularordnung werden sämtliche Tätigkeiten und Funktionen a...
Beschreibung zum Fiegerischen Eisenschmelzwerkshandel am Haydach oder Kastengstatt. Unter dem Bergrichter und Waldmeister zu Rattenberg Johann Jakob Kröll wird die Neuvermarkung des Hüttplatzes nach der am 9. Mai 1631 erfolgten leopoldinischen Ver...
Dienstinstruktion des Landgerichts Kueffstain für die zwei verpflichteten Aufseher bzw. Überreiter zur neu errichteten Bettlerordnung (als Ergänzung zurgedruckten Bettlerordnung). Es wird zwischen inländischen und ausländischen Bettlern unterschie...
Sportularordnung des erzfürstlichen Urbarrichters zu Kueffstain für die Urbarsuntertanen sowie die Zins- und Stiftsholden. Geregelt werden die gerichtliche Sperre bei Verlassenschaften, die Inventur', die Vormundschaft, die Kuratorschaft, die Erbs...
Zwischen den Untertanen des Landgerichts Kueffstain und dessen Obrigkeit kommt es wegen des Sitzgeldes, des Schreib- und Siegelgeldes und anderer Gerichtstaxen, der Inventuren und Vormundschaftsrechnungen vor der o.ö. Regierung zu einer gütlichen ...
Stadt- und Landrichter Johann Sebastian Egger bezieht sich auf den am 13. Feber 1754 errichteten Vetrag über den Frühmesser und die Zehenteinhebung zu Kürchbichl und Hering, wofür Unkosten von 10 fl 42 kr anfallen. Siegler: Der Aussteller mit Unte...
Auf Veranlassung der Pfarrgemeinde Kürchbichl wird vom Ordinariat Salzburg die Erstellung einer neuen kommissionellen Stolordnung angeordnet, welche seit der Installierung des neuen Pfarrers für die drei Viertl Kürchbichl, Wörgl imd Hering zur Her...
Das Konsistorium Salzburg erlässt an Matthäus Stöckl zu Wincklham und Michael Pöll zu Ramsau als Gewaltträger der gesamten Pfarrgemeinde zu Kirchpichl wegen der Separierung der Kreuztracht Ytter ein Dekret an die dortigen Kirchenbedienten, dass di...
Die o.ö. Repräsentation und Hofkammer erlässt an das Stadt- und Landgericht Kufstein wegen der Irrungen und Konfusion der bereits ratifizierten, jedoch vom Salzburger Konsistorium verweigerten Zustimmung zur Stolordnung den Bescheid, sich von der ...
Stadt- und Landrichter Johann Sebastian Egger von Kueffstain bestätigt die 1755 probeweise erlassene Stolordnung für die Pfarrkirche Kirchpichl, nachdem sich die Kreuztrachten Kirchpichl, Wörgl und Hering miteinander verglichen haben.
Ankündigung einer Visitation durch den Prälaten von Herrenchiemsee wegen Einführung der Stolordnung in der Pfarre Kirchbichl. Diese konnte wegen fehlender Schlittenbahn bisher nicht durchgeführt werden.
Wegen der Differenzen zwischen der Pfarrgemeinde zu Kirchbichl und dem Pfarrvikar Jakob Speckbacher wird der Stadt- und Landrichter von Kufstein vom Dom- und Regularstift benachrichtigt, dass dem Pfarrvikar befohlen wurde, sich an den Frühmesskont...
Georg Koller zu Luech bestätigt, dass er dem Georg Schröckher von Puechperg und dem Matthias Stöckhl von Winklhaim wegen der Frühmesse bzw. wegen der Stolordnung die Vollmacht erteilt habe. Siegler: Georg Koller zu Luech
Neu eingeführte Salzburger Stolordnung. Anlässlich der von den Untertanen bei der Kommission 'inner das Gebirg' vorgebrachten Beschwerden sollen künftig die Sakramente dem Kranken ohne Entgelt gereicht werden. Die Gebühren für die übrigen geistlic...
Johann Georg Debarde stellt an die Gemeinde Kirchbichl für die angefallenen Spesen in der Streitsache um die Frühmesse eine Rechnung über 12 fl 4 kr, welche er dem Andrä Widtschwenter, Lackhner zu Oberndorf, quittiert.
Zwischen Jakob Brobst, Diakon des Regularstifts Herrenchiemsee und dem Pater Karl Meizner, Pfarrvikar zu Kirchbichl, einerseits und der Pfarrgemeinde zu Kirchbichl anderseits kommt es wegen der Abhaltung der Frühmesse zu einer Neuregelung in zehn ...
Zehenteinkünfte und Messstiftungen für den Frühmesser der Liebfrauenpfarrkirche zu Kirchbichl. Es werden die zehentpflichtigen Güter und Grundstücke und die Namen der Stifter vermerkt. Siegler: Karl Schurff von Schönwörd auf Marienstain