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Verzeichnungseinheiten
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1466 Aug. 24 (St. Bartolomä-Tag), Innsbruck
AT GemA Ischgl 7-9-10 · Einzelstück · 1466-08-24
Teil von Gemeindeverwaltung

Herzog Sigmund, Graf zu Tirol etc. bekundet, daß der Patscheythof unter dem Schroten in Paznaun gelegen, als verschwiegenes Lehen heimgefallen ist. Somit wird dieser Hof mit seinen Zugehörungen seinem getreuen Jackli von Plan und dessen Bruder Pliny erblich verliehen. Die jährlichen Zinsen fallen dem Kellenamt zu. Siegler: Herzog Sigmund

1452 Juni 18 (Sonntag vor St. Johann zu Sonnwend)
AT GemA Schönwies 7-9-10 · Einzelstück · 1452-06-18
Teil von Gemeindeverwaltung

Zwischen Imst (Vmbst) und Zani(b)s und Saurs kommt es wegen des Senftenbergs und Ersen zu einem Vergleich mit den Sprechern: Heinz Weibel von Roppen, Hans Sturm von Karres (Kers), Hans Wammes von Prantach (Gericht Laudegg) und Martin Chussl (?) von Pians (Piens). Zwischen den Bergen wurde für beide Teile als Grenze erkannt: Über dem Tal, genannt der Sack, ist ein Schroten mit eingehauenem Kreuz. Von dort soll es herabgehen zum Eck auf dem Truyen, wo ein Markstein steht. Vom Lerch herab zieht die Grenze dem Tal nach und den Bach entlang. Diese beschriebene Grenze soll von keinem Teil vor dem St. Ulrichstag überfahren werden und danach nur mit Zustimmung des anderen Teiles, wenn dieser den Berg nicht selbst nutzt. Siegler: Jörg Diepperskircher, Pfleger und Richter zu Imst Zeugen der Siegelbitte: Sek Weber, Kristan Lessiger, Eberly Pfefferly und Oswald Hendly, alle Tarrenz, sowie Hans Vink von bianders

1793 April 3 Reutte Kodex
AT GemA Lechaschau B-9-10 · Einzelstück · 1793-04-03
Teil von Gemeindeverwaltung

Josef Anton Nauß, Oberschreiber zu Ehrenberg, nimmt für die Gemeinden Lech, Wengle und Höfen eine Neutaxierung der Grundsteuer vor, wobei er in den Vorbemerkungen auch auf Weißenbach und Hornbach Bezug nimmt. Etlandschaftlicher Instruktion ist von der ersten Katastraltaxierung für Lech, Wengle und Höfen eine Bemessungsgrundlage von 134639 Gulden festgesetzt worden, welche in Lech bei Äckern mit 33 1/2 kr, bei Wiesen und Wäldern mit 23 kr je Gulden abzusetzen ist. Somit betragen die neuen Steuersätze 69.283 Gulden. die Landschaftssteuer beträgt für Lech 181 Gulden (gerundet), Wengle 110 Gulden, Höfen 125 Gulden, Weißenbach 136 Gulden und Hombach 70 Gulden, somit für die ganze Pfarre 622 Gulden. Insgesamt werden in Lech 1066 Liegenschaften samt Eigentümer, Größe, Grenzen, Nachbarn, Taxierung, Steueraufkommen, Besitzverhältnisse und Giebigkeiten erfaßt.

1545 Mai 8
AT GemA Nesselwängle 7-9-10 · Einzelstück · 1545-05-08
Teil von Gemeindeverwaltung

Vor dem Pflegsverwalter und Emberger Richter Wolfgang Lifpegger (Lufpegger) nimmt der Ausschuß der ganzen Gemeinde und Pfarrmenig zu Tannhaimb den Priester Georg Temb auf sein Begehren als Prediger und Seelsorger unter folgenden Bedingungen auf: Er soll in den nächsten zwei Jahren in der St. Nikolaus-Pfarrkirche die üblichen Gottesdienste, zu denen ein jeder Pfarrer verpflichtet ist, halten. An Sonntagen und gebotenen Feiertagen soll er zudem das Wort Gottes und Evangelium von der Kanzel öffentlich verkünden. Weiters soll er alle kranken Personen mit dem Sakrament versehen und speisen, wie es einem ehrlichen und redlichen Priester geziemt. Dafür sollen ihm zweimal jährlich zu St. Michael und am weißen Sonntag je 40 Gulden von der Gemein bar bezahlt werden. Weiters verpflichtet sich der Ausschuß, ihm alle anfallenden Jahrtags- und Opfergelder sowie den Pfarrhof zu Tanhaimb für zwei Jahre zu überlassen. Es bleibt den Tannheimem Vorbehalten, ob sie nach Ablauf der zwei Jahre den Herrn Pfarrer noch länger behalten wollen. Sollte er die Pfarre verlassen, so wird ihm eine Summe Geld als Abfertigung gleich wie seinem Vorgänger Johann Seynig geboten.

Wegerhaltung Alpe Raaz
AT GemA Pflach III-A-10 · Einzelstück · 1725-04-04
Teil von Gemeindeverwaltung

Zwischen der Bürgerschaft von Reitti und der Gemeinde Pflach kommt es wegen der Wegerhafltung auf die Alpe Raz zum Vergleich. Pflach bezahlt 19 Gulden 31 2/3 kr, muß aber für unterlassene Fronfuhren und Tagwerke nichts mehr abgelten. Beim Vergleich sind anwesend: Bürgermeister Georg Zeiller und Peter Fridl; von Pflach Peter Hochrainer, Georg Aisthaimber und Philipp Schwenzegast.

Tiroler Landesarchiv
1539 Dez. 10 (1521 Juni 17, Innsbruck)
AT GemA Schattwald 7-9-10 · Serie · ? - 1539-12-10
Teil von Gemeindeverwaltung

Wolfgang Run, Anwalt, Hans Karlin, Richter (als Vertreter des Emberger Pflegers Jakob von Thunn), Hans Breit, Verweser der Pflege und Propst zu Füssen, Matthäus Teurler, Vogt zu Füssen und Hans Koch, Amtmann auf Thannheym, Pfarre Pfronntham, einerseits und die Nachbarschaft auf Cappl zu Fanheim (!) anderseits vergleichen sich nach vorgenommenem Lokalaugenschein wegen des Holzhauens im sog. Kapeller Schwandt gütlich. Capell ist vertreten durch die geschworenen Gerichtsleute Loy Rutennpach, Konrad Hafn, Forstknecht, Konrad Thanheymer, genannt Conlin; Pfronnthen durch Michael Hafn im Dorf und Heinrich Rath zu der Cappl, beide Hauptleute, auch Paul Puchler am Stainach, Hans Strobl zu Creuzegg, Martin Partlin, Peter Landrer im Dritteil und Martin Kumerlin im Ried, welche die Einhaltung des Vergleichs geloben. Genannte Marken beginnen an der Vils und reichen weiter bis an den höchsten Kopf im Schwanndt und gerade in der Klingenmark. Jenseits dieser Mark darf von keiner der Parteien Holz auf der jeweils anderen Seite gehauen werden .Jedoch wird denen von Pfronten der Viehtrieb entlang des alten Alpweges im Capeller Schwand gestattet. Bezüglich der Schadensgutmachung sollen sich die Parteien an das von der königlichen Regierung unter Kaiser Karl ergangene Urteil vom 17. Juni 1521 halten. Demnach sollen gegenseitig keine weiteren Forderungen gestellt werden. Siegler: obgenannte vier Amtleute

1639 Juli 28 Reutte
AT GemA Wängle 7-9-10 · Einzelstück · 1639-07-28
Teil von Gemeindeverwaltung

Zwischen den Untertanen zu Oberwenngien und denen zu Niderwennglen in der Aschaw kommt es vor dem Richter Hans Zehenndtner, Gericht Emberg, wegen der Holz- und Weidenutzung in den drei Tälern Lenetal, Riztal und Fürchtal zu einem gütlichen Vergleich, welcher bereits vom Amtsvorgänger Esaias Schyrle sei., Richter Josef Tasch und Waldmeister Oswald Keller, Hans Opi, Bürger zu Reuti, und Jakob Frannckh, Gerichtsschreiber, am 12. Dez. 1628 bei der Tagsatzung verhandelt worden war. Nach dem Vorbringen des Georg Pföffer von Niderwennglen und des Thomas Schraz von Oberwenngien, nach Einsicht in den obskuren abtischen Vertrag von 1588 und in den Abschied des Ludwig Maurus, ehemaliger Mair in der Aschaw, kommt es zum Lokalaugenschein und zur Aufhebung des alten Vertrages, weil er der Tiroler Waldordnung gänzlich widerspricht. Die Holznutzung wird in sechs Vergleichspunkten an genannten Orten neu geregelt und im Lennetal ein Bannwald festgelegt. Die Vergleichskosten zahlen beide Teile je zur Hälfte. Siegler: Hans Zehenndtner, Richter zu Emberg